Einige Krankenkassen bieten zusätzlich zu den Standardtarifen auch Wahltarife an. Diese Option gibt den Kassen die Möglichkeit Versicherte an sich zu binden, denn bei Wahltarifen gilt meistens eine Vertragsbindung von einem Jahr. Wer sich für einen Wahltarif entscheidet, kann zwischen mehreren Optionen wählen, die besondere Vorteile gewähren. Eine Möglichkeit bei vielen Krankenkassen ist ein Wahltarif mit Beitragserstattung. Für wen ist das attraktiv und was bringt dieser Wahltarif der Krankenkasse?

Der Wahltarif der Krankenkasse

Einige Gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Kunden Wahltarife an. Diese können zum Beispiel aus einem Selbstbehalttarif, einem Kostenerstattungstarif oder einem Wahltarif für die Kostenübernahme bei besonderen Therapierichtungen bestehen. Für viele besonders attraktiv ist der Wahltarif, der eine Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen garantiert. Besonders für junge und gesunde Versicherte stellt das eine attraktive Möglichkeit dar, mit der sich viel Geld sparen lässt. Je nach Krankenkasse kann diese Prämie am Jahresende unterschiedlich hoch sein, in Einzelfällen bis zu 480,- Euro.

Allerdings hat eine solche Vereinbarung auch negative Seiten, sie schränkt das Sonderkündigungsrecht ein, denn der Versicherte gibt durch seine Entscheidung für einen Wahltarif seine Einwilligung, mindestens ein Jahr bei dieser Kasse versichert zu bleiben. Es besteht also eine Bindungsfrist (§ 53 Absatz 8 SGB V) an die Krankenkassen, die im Regelfall nicht unterschritten werden darf. Hier gilt jedoch ebenfalls die Aufhebung der Bindungsfrist bei nachträglich durchgeführten Beitragserhöhungen. Sollte die Krankenkasse also höhere Beiträge von Ihnen verlangen, wäre das immernoch ein Kündigungsgrund, hier können sich alle Versicherten auf das seit 2011 gültige Sonderkündigungsrecht bei Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrages berufen.

Bedingungen der Wahltarife

Die Rückerstattung erhalten Sie immer nur dann, wenn Sie keine medizinischen Behandlungen in einem Jahr in Anspruch genommen haben. Erkunden Sie sich bei Ihrer Krankenkassen nach Wahltarifen mit Beitragsrückersattung und sparen Sie dabei bis zu 480,- €. Aber Achtung, auch mitversicherte Familienangehörige werden meistens auf diese Leistungen angerechnet, häufig jedoch erst bei Volljährigkeit. Nicht zu diesen Bedinungen zählen aber Vorsorgeleistungen. Sollten Sie also für ein generelles Check-up zum Arzt gehen müssen oder eine Früherkennunsuntersuchung machen lassen, führt das nicht zum Verlust der Prämie. Bei allen anderen Behandlungen wird die Prämie jedoch nicht mehr ausgezahlt.

Mit der Auslandskrankenversicherung die Prämie absichern

Trotz Krankheit Wahltarif Bonus sichernGenerell sind Reisende, die sich im europäischen Ausland aufhalten bei Notfällen über Ihre EHIC-Card versichert. Zumindest bei Notfällen gilt, dass Reisende, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, auch grundlegenden Versicherungsschutz in EU-Staaten genießen. Dies gilt auch in anderen Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Das ist prinzipiell eine gute Sache, kann aber Versicherte im Wahltarif schon mal um den Jahresendbonus von bis zu 480,- Euro bringen. Hierbei wäre also bereits im Vorfeld zu überlegen, ob nicht der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für die Dauer dieser Reise auch dazu beitragen könnte, auf den Leistungsanspruch der heimischen Krankenkasse zu verzichten und sich somit den Bonus zu sichern. Die Rechnung ist im Grunde ganz einfach: Eine Auslandskrankenversicherung ist schon ab 40 cent pro Tag zu haben. Damit rechnet sich der zusätzliche Schutz in der Regel auch dann, wenn er nicht in Anspruch genommen werden würde. Umgekehrt gilt: Eine Schmerzbehandlung bei einem Zahnarzt in Paris oder ein ambulant behandelte Schnittwunde in Italien. Beides sind Leistungen, die im Extremfall den Jahresbonus des Wahltarifs gekostet hätten, über eine Reiseversicherung jedoch abgedeckt sind. Hinzu kommen noch weitere Vorteile: Wer eine Auslandskrankenversicherung vorweist, wird in der Regel wie ein Privatpatient behandelt. Besonders in Südeuropa erweist es sich oft als Vorteil, damit auch Zutritt zu den exklusiven Privatkliniken zu haben. Auch sind bestimmte Sonderleistungen, wie der Rücktransport in die Heimat nicht über die EHIC-Card abgedeckt.

In Kürze

  • Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach Wahtarifen
  • Geld zurück, falls sie ein Jahr lang keine Behandlung benötigen
  • Achtung, volljährige Mitversicherte zählen ebenfalls
  • Früh beantragen und pro Jahr bis zu 480€ zurückbekommen
  • Reisen im Ausland können Sie separat absichern, um Ihre Prämie zu sichern

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit