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Deutsche Vermögensberatung
Aktiengesellschaft · DVAG
Münchener Straße 1
60329 Frankfurt am Main

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Deutschen Vermögensberatung, 

um mir die Fahrt von Frankfurt nach Berlin zu versüßen, blätterte ich neulich ein wenig in der “mobil”, dem hauseigenen Magazin der Deutschen Bahn. Eure Anzeige mit dem Thema “Versicherungscheck für die Reisezeit” las ich dabei mit besonderem Interesse, denn beruflich beschäftige ich mich mit Reiseversicherungen.

Bitte versteht mich nicht falsch. Ich finde es Ehrenwert, dass Ihr die knapp 20.000 €, die laut G+J für eine DIN A4 Anzeige in der mobil aktuell fällig sind, springen gelassen habt, um Deutschlands Bahnfahrer über die Eigenheiten von Reiseversicherungen aufzuklären.

Doch bin ich nun selber ein Experte für Reiseversicherungen und kann nicht anders, als mich anzumaßen, Euch auf die zwei kleinen aber feinen Schönheitsfehler, die ich in Eurer Anzeige gefunden haben, aufmerksam zu machen.

In Eurem Artikel schreibt Ihr: “Hier beantworten die Experten der DVAG die am häufigsten gestellten Fragen:” zu Reiseversicherungen und empfiehlt u.a. eine Reiserücktrittsversicherung. Dabei weist Ihr jedoch explizit darauf hin, dass Terroranschläge nicht mitversichert sind:

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Da Terroranschläge in den Medien präsent sind wie eh und je, sollte es Euch interessieren, dass es mittlerweile bereits einen Versicherer gibt, der einen gegen ebensolche Ereignisse am Urlaubsziel versichert:

Die Europ Assistance Versicherung bietet als einzige auch den Terrorschutz im Programm an. Passiert zwei Wochen vor dem Urlaub am Reiseziel ein Anschlag, dann übernimmt dieser Tarif die Stornokosten.

Zur Reiserücktrittsversicherung

Soweit so gut, ich muss Euch aber noch auf einen weiteren Punkt hinweisen, um Euch auf den allerneusten Stand zu bringen. Im weiteren Verlauf eurer Anzeige preisen Eure Experten die Auslandsreisekrankenversicherung als unverzichtbar an.

Diese Empfehlung kann ich nur unterstreichen. Ihr begründet das unter anderem dadurch, dass diese im Schadenfall einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernimmt:

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Kein Zweifel, der Rücktransport ist einer der wichtigsten Bestandteile einer Auslandskrankenversicherung, denn dieser kann sehr teuer werden. Eine komplizierte Behandlung, die nicht am Urlaubsort durchgeführt werden kann, erfordert einen sehr kostspieligen Rücktransport nach Deutschland, üblicherweise per Ambulanzflugzeug oder gar Helikopter.

Jedoch ist es wichtig, zwischen einem medizinisch notwendigen und einem medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport zu unterscheiden:  obwohl beide ähnlich klingen, offenbart ein Blick in die Vertragsdetails entscheidende Unterschiede:

Beim medizinisch notwendigen Rücktransport entscheiden die Ärzte vor Ort über die Notwendigkeit des Transports ins Heimatland. Das tun sie in der Regel nur, wenn der Patient an Ort und Stelle nicht ausreichend behandelt werden kann. Will der Betroffene den teureren Rücktransport nicht selbst bezahlen, so kann er eventuell noch einige Tage allein in exotischen Krankenhäusern auf die Ärzte fremder Kulturen vertrauen und fern deutscher Standards auf Genesung hoffen.

Ein Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport hingegen nimmt mehr Rücksicht auf das Wohl des Patienten. Hier wird der Rücktransport nicht erst eingeleitet, wenn er wirklich absolut medizinisch notwendig ist, sondern wenn der behandelnde Arzt ihn für sinnvoll erachtet. Dabei hat der Arzt mehr Behandlungsspielraum und kann einen Rücktransport bereits anordnen, wenn eine Therapie in Deutschland besser für den Patienten wäre und er bei seiner Familie sein möchte.

Letztere Version ist also deutlich komfortabler für den Versicherten und damit die bessere Lösung. Kein Wunder, dass nicht der medizinisch notwendige, sondern der medizinisch sinnvolle Rücktransport heutzutage standardmäßig in den meisten Tarifen enthalten ist und von unabhängigen Instanzen wie der Stiftung Warentest unbedingt empfohlen wird: “Denn es gibt Tarife mit lückenhaftem Schutz am Markt: Wenn etwa nur medizinisch notwendige Krankenrück­trans­porte erstattet werden, statt medizi­nisch sinn­volle.” (Finanztest 05/2015)

Lückenhafte Traife zu empfehlen war sicherlich nicht Eure Absicht. Eure Leser und Kunden sollten aber trotzdem genau wissen, worauf sie sich einlassen, wenn sie sich entscheiden, eine Reiseversicherung abzuschließen.

Ein medizinisch notwendiger Rücktransport hat in einem guten Tarif genauso wenig zu suchen, wie ein Selbstbehalt.

Mit freundlichen Grüßen,

Team Covomo

Quellen:

https://www.covomo.de/krankenruecktransport/

https://www.covomo.de/magazin/reise-in-krisenlaender/

https://mobil.deutschebahn.com/system/magazines/files/000/000/017/original/GesamtPDF_DB_MOBIL_08_16_150dpi.pdf?1469777396