Im Grunde gibt es drei verschiedene Versicherungen, mit denen Du Deinen Geldbeutel schonen kannst, falls Deinem süßen Vierbeiner etwas zustößt oder er etwas anrichtet. Das wären die Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung sowie die OP-Kosten- beziehungsweise Krankenversicherung für Hund, Katze und Pferd.
Wie Dich die einzelnen Versicherungen schützen, welche wann am sinnvollsten ist und was Du beim Abschluss besonders im Blick haben solltest, erklären wir Dir in diesem Artikel.
Was ist, wenn mein Vierbeiner krank wird?
Haustiere sind für ihre Halter weitaus mehr als „nur“ ein Vierbeiner, es sind Familienmitglieder, beste Freunde, treue Begleiter und manchmal sogar das Ein und Alles eines Menschen. Wenn es dem geliebten Haustier nicht gut geht, leiden die Besitzer meist genauso sehr, wie bei einem menschlichen Familienmitglied oder nahestehendem Freund. Dann kann man nur hoffen, dass der Veterinär etwas für den verschmusten Vierbeiner tun kann. Es kann aber noch schlimmer kommen: Was ist, wenn man sich die meist extrem kostspielige Tierarztbehandlung gar nicht leisten kann?
Nicht selten fallen Behandlungs- und Operationskosten so hoch aus, dass es für den Tierhalter eine starke finanzielle Belastung nach sich zieht, hohe Verschuldung bedeutet oder die Einschläferung des geliebten Begleiters, da man keine Möglichkeit hat, die Behandlungskosten zu tragen. Um diesem Worst-Case-Szenario vorzubeugen und gar nicht erst in solch eine moralisch und finanziell schwierige Situation zu kommen, können sowohl allgemeine Gesundheits- oder auch nur die OP-Kosten mit einer Versicherung abgedeckt werden.
Was ist eine Tier-OP-Versicherung?
Für Katzen, Hunde und Pferde gibt es sogenannte Kranken- und OP-Kosten-Versicherungen. Dabei ist die Krankenversicherung die umfangreiche Variante. Während sich die Erstattung der OP-Kosten-Versicherung nur auf die mit einer Operation verbundenen Kosten beschränkt, wie zum Beispiel Medikamente, Voruntersuchung und Nachbehandlung sowie Voll- oder Teilnarkose, ist der Kostenschutz der Tier-Krankenversicherung um einiges ausgedehnter.
Was deckt die Tier-Krankenversicherung ab?
In den Schutz der Krankenversicherung sind außer den OP-Leistungen noch weitere Untersuchungen und Vorsorgemaßnahmen inkludiert. Dazu gehören ambulante und stationäre Heilbehandlungen auch in Form von alternativen Heilmethoden. Des weiteren sind Diagnostikleistungen wie CT, MRT und Röntgen oder Ultraschall und EKG Teil des Versicherungsschutzes. Zur Gesundheitsvorsorge zählen Impfungen, Wurmkuren und Floh- beziehungsweise Zeckenprophylaxen.
Sollte man beim Abschluss etwas bestimmtest beachten?
Auf jeden Fall! Denn der Kostenschutz kann sich von Versicherer zu Versicherer und von Tarif zu Tarif erheblich unterscheiden und im Schadensfall für böses Erwachen sorgen. Damit Dir das nicht passiert, solltest Du folgende Punkte bei der Suche nach dem richtigen Tarif besonders im Blick behalten.
Wartezeit
In der Regel beinhalten sowohl die Tierkrankenversicherung, als auch die Tier-OP-Versicherung eine Wartezeit. Dabei handelt es sich um die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem tatsächlichen Versicherungsbeginn.
Die Dauer dieser hängt vom jeweiligen Versicherer ab und kann zwischen 30 Tagen und 3 Monaten betragen. Bei Wartezeiten von 3 Monaten muss bei Unfall für eine Behandlung die Wartezeit meistens nicht eingehalten werden.
Selbstbehalt
Auch bei Tier-Versicherungen gibt es Tarife mit und ohne Selbstbehalt. Ab einem bestimmten Alter lässt sich dieser oft nicht umgehen, sofern dies aber möglich ist (vor allem bei jungen Tieren ist dies der Fall) sollte auf Tarife ohne Selbstbehalt zurückgreifen, um im Bedarfsfall nichts aus eigener Tasche zahlen zu müssen.
Jährliche Leistungsgrenze
Die jährliche Leistungsgrenze gibt die Summe vor, die dem versicherten Tier in einem Versicherungsjahr für Behandlungen, Eingriffe und alles, was der Tarif noch beinhaltet, zur Verfügung steht. Optimaler Weise sollte diese Summe unbegrenzt sein, damit Du als Tierhalter im Fall der Fälle auf der sicheren Seite bist.
GOT
Die Abkürzung GOT steht für „Gebührenordnung für Tierärzte“. Diese Verordnung schreibt vor, wie viel ein Veterinär oder eine Tierklinik für eine bestimmte Leistung abrechnen darf. Dies gilt in erster Linie dem Verbraucherschutz und auch der Verbeugung eines Dumping-Preis-Konkurrenzkampfes unter den Tierärzten.
Beachte aber, dass sich die GOT ausschließlich auf die drei Bereiche Grundleistungen, besondere Leistungen und Organsysteme. Das bedeutet für Dich, dass Medikamente, Laborleistungen und Hilfsmittel (zum Beispiel für einen operativen Eingriff) nicht unter die Vorgabe der GOT fallen und somit frei abgerechnet werden können.
Außerdem bleibt den Tierärzten trotzdem noch ein wenig Spielraum, wodurch sich die unterschiedlichen Preise ergeben: Der behandelnde Veterinär entscheidet nämlich, ob er den ein-, zwei- oder dreifachen GOT-Satz abrechnet.
Zudem musst Du berücksichtigen, dass die Preise in der Regel ohne Mehrwertsteuer angegeben werden und auf die Rechnung dann nochmal 19 Prozent aufgeschlagen werden.
OP nach Krankheit und Unfall
Sowohl der OP- als auch der Krankenschutz übernehmen Kosten für Operationen, die aus einem Unfall oder auch aus einer Krankheit resultieren.
Freie Wahl
In der Regel ist die Wahl der Tierklinik und des Tierarztes dem Tierhalter überlassen. Darauf solletest Du ebenfalls beim Abschluss achten, denn ist dies nicht der Fall, bist Du an eine bestimmte Klinik oder einen Vertragsarzt gebunden.
Wenn Du bereits beim Vertragsabschluss einen Veterinär Deines Vertrauens hast, die Versicherung aber nur Behandlungen bei Kooperations-Ärzten übernimmt, könnte es zum Problem werden.
Auslandsschutz
Oft gilt der Versicherungsschutz auch für einen bestimmten Zeitraum im Ausland. Das bedeutet, wenn Du Deine Mietze oder Deinen Wuffi mit auf Reisen nehmen möchtest, ist er oder sie auch dort versichert.
Der Auslandsschutz kann von einem Monat bis zu ganzen 12 Monaten gültig sein sein. Des weiteren können Versicherer die Region beschränken, in der der Schutz gilt. Dabei kann er nur auf Europa oder die gesamte Welt ausgedehnt sein.
Die Versicherungsdauer und -region hängen vom Versicherer und dem jeweiligen Tarif ab.
Und was passiert, wenn mein Haustier etwas anrichtet?
Die wenigsten denken bei der Anschaffung eines kleinen, flauschigen Haustieres daran, dass es jemandem etwas antun oder etwas kaputt machen könnte. Doch weit gefehlt, sind die süßen Welpen und Fohlen erstmal ausgewachsen, können sie unbeabsichtigt und vor allem schnell Schäden in Höhe von mehreren Millionen Euro anrichten.
Ein Beispiel aus der Praxis, das nicht zu unterschätzen ist
Du gehst Gassi mit Deinem Hund, dieser reißt plötzlich aus und rennt auf die Straße. Der Radfahrer erschreckt und versucht auszuweichen und kollidiert mit einem Auto – ein Unfall mit Blechschaden (Sachschaden) und Rettungswageneinsatz, Polizei und zwei schockierten, vielleicht sogar verletzten Personen (Personenschaden). Zudem hat einer der Beteiligten eine wichtige Konferenz und somit möglicherweise einen guten Deal verpasst (Vermögensschaden).
Und das nur, weil der Hund, so verspielt ist. Wer übernimmt die Kosten für den Blechschaden, den Einsatz der Rettungskräfte und alle sonstigen anfallenden Kosten? Die Antwort ist einfach und erschreckend zugleich: Du ganz allein trägst die Kosten, denn auch Du trägst die Verantwortung für Deinen Vierbeiner und alles, was er verursacht.
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ 833 Satz 1 BGB
Es muss nicht immer ein Autounfall sein…
Auch, wenn Dein treuer Begleiter einen anderen Hund im Spiel oder aus Aggression anfällt und beißt, trägst Du die Behandlungs- und Therapiekosten. Sollte das Opfer – ob Mensch oder Tier Langzeitschäden davon tragen und beispielweise Gehaltseinbußen erfahren oder gar berufsunfähig werden, musst Du für den Unterhalt dessen aufkommen. Das summiert sich dann ganz schnell und es entstehen Kosten, die Deine Existenz ernsthaft gefährden können.
Muss ich eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung abschließen?
Daher ist auch die Hundehaftpflichtversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung. Zwar nicht überall und nicht für alle Hunderassen, aber zumindest in fünf unserer 16 Bundesländer müssen alle Hundehalter ausnahmslos eine Haftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner nachweisen, ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 10 000 € und im Schadensfall noch höhere Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen.
Lediglich ein einziges Bundesland und zwar Mecklenburg-Vorpommern, hat keinerlei Versicherungspflicht für Hunde. Hier ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung dem Hundehalter überlassen, ganz egal, ob es sich dabei um eine als gefährlich eingestufte Rasse oder um einen kinderfreundlichen Familienhund handelt.
Und wie sieht’s mit der Pferde-Haftpflichtversicherung aus?
Obwohl man meinen mag, dass allein aufgrund der Körpermaße ein Pferd ein größeres Risiko für die Umwelt darstelle und viel größere Schäden anrichten könnte, ist die Pferdehaftpflichtversicherung im Gegensatz zur Hundehaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Pferdebesitzern steht es vollkommen frei ihre Haftpflicht aus den Risiken ihres Tieres zu versichern.
Anzuraten ist es allemal. Denn genauso schnell wie der Hund auf die Straße rennt und einen Autounfall verursacht, kann auch ein Pferd vom entspannten Ausritt ausbüxen und die sich darum befindlichen Gegenstände, Personen und Tiere ebenfalls verletzten oder beschädigen. Auch hier gilt Paragraph 833 Satz 1 BGB und auch hier bist allein Du als Pferdebesitzer für den Schaden verantwortlich und wirst zur Kasse gebeten. Auch wenn’s keine Pflichtversicherung ist, sagt der gesunde Menschenverstand, dass es eine Pflichtversicherung sein sollte, denn nicht umsonst ist das Wörtchen „Pflicht“ Teil des Begriffs „Haftpflicht“.
Gibt es bei der Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung etwas zu beachten?
Natürlich solltest Du auch hier nicht zu einem beliebigen Tarif greifen, sondern Dich zunächst mit den wichtigsten Fakten auseinandersetzen. Denn dies kann im Schadensfall von großer Bedeutung sein. Wählst Du beispielsweise einen Tarif mit Selbstbehalt, musst Du im Schadensfall 20 Prozent des entstandenen Schadens aus eigener Tasche zahlen. Bei einer Schadenssumme von 10 000 € wären dies schon mal ganze 2000 €…
Selbstbeteiligung
Wie eben erwähnt, solltest Du – wenn möglich – auch hier auf Tarife ohne Selbstbeteiligung zurückgreifen, um im Schadensfall keinerlei Kosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen.
Der Selbstbehalt liegt bei der Hunde-Haftpflichtversicherung zwischen 80 € und 150 €.
Deckungssumme
Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sollte auch hier die Haftungssumme nicht zu niedrig gewählt werden. Zwar richtet sich die Tarifprämie in erster Linie genau nach dieser, allerdings sollte nicht an den falschen Ecken gespart werden. Stiftung Warentest Finanztest empfiehlt eine Deckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 5 Mio. Euro.
Dritte
Es ist sehr wichtig, dass das Hüten durch dritte Personen (Hund) und das Fremd- beziehungsweise Gastreiterrisiko (Pferd) in dem von Dir gewählten Versicherungsschutz integriert ist. Ansonsten ist es ähnlich wie bei der KFZ-Haftpflichtversicherung, dass der Versicherungsschutz sich ausschließlich auf den/die eingetragenen Fahrer ersteckt und somit nur auf Dich beziehungsweise den eingetragenen Hundehalter. Geht ein anderer mit Deinem Hund Gassi oder reitet ein Dritter mit Deinem Pferd aus und es kommt zum Schadenfall, greift der Versicherungsschutz nicht und Du musst für den Schaden aus eigener Tasche aufkommen.
Deckakt
Wenn Dein Rüde oder Hengst nicht kastriert ist und Du diesen Eingriff auch vorerst nicht planst, solltest Du beim Vertragsabschluss unbedingt darauf achten, dass der Leistungsgegenstand “Schäden aus gewolltem/ungewolltem Deckakt” mitversichert sind. In diesem Fall übernimmt Dein Leistungsträger entstehende Kosten zum Beispiel für den Tierarztbesuchen und entsprechende Medikamente.
Forderungsausfalldeckung
Unter der Forderungsausfalldeckung versteht man die Zahlungsunfähigkeit eines Dritten, bei Schädigung durch sein Tier an Dir, Deinem Vierbeiner oder Deinem Eigentum.
Sollte also Dir, Deinem Haustier oder Deinem Eigentum Schaden durch ein anderes Tier zugefügt werden, dessen Besitzer nicht über einen (Tier-)Haftpflichtschutz verfügt und auch finanziell nicht in der Lage ist für den Schaden aufzukommen, bist Du durch Deinen Tier-Haftpflichtschutz abgesichert.
Bergung und Rettung
Man denkt es kaum, aber auch Hunde und vor allem Pferde können sich in eine Situation bringen, wo ein Rettungseinsatz notwendig und geradezu unumgänglich wird. Dies ist nicht nur nervenaufreibend für Tier und Besitzer zugleich, sondern auch eine ziemlich kostspielige Angelegenheit.
Meistens muss das Rettungs- oder Bergungsteams großes Einsatzfahrzeug auffahren, dazu sollte auch ein Veterinär vor Ort sein, um das Tier fachmännisch zu betreuen und zu versorgen. Daher solltest Du auch bei diesem Leistungsmerkmal beachten, dass es vom Versicherer übernommen wird.
Auslandsschutz
Auch hier gilt der Haftpflichtschutz oftmals für eine bestimmte Zeit auch im Ausland. Ob, wie lange und wo genau hängt vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Wenn Du also Deinen Vierbeiner mit auf eine Auslandsreise nehmen möchtest, solltest Du unbedingt drauf achten, dass der Versicherungsschutz auch vor Ort gültig ist.
Außerdem ist wichtig, dass die Dauer des gewährten Schutzes der Aufenthaltsdauer im Ausland entspricht und sich auf die von Dir gewählte Reiseregion erstreckt. Oft wird folgende Unterscheidung getroffen: Europa, weltweit und weltweit exklusive USA und Kanada. Die Gültigkeitsdauer kann von einem bis hin zu 12 Monaten betragen.
Kleiner Tipp: Wo es sich am besten mit Deinem Wauwau in Europa urlauben lässt, erfährst Du in unserem Artikel “Die 10 hundefreundlichsten Länder Europas”.
So schützt Du Dich mit wenig Geld vor hohen Kosten
Wie Du siehst, sind Futter, Spielzeug und Routineuntersuchungen nicht die einzigen Kosten, die Dein flauschiger Liebling verursachen kann. Es gibt zwar eine Menge potentieller Schadenfälle, die Dir teuer zu stehen kommen könne, das Gute dabei ist aber, dass Du Dich mithilfe von der ein oder anderen Versicherung vor hohen Kosten schützen kannst.
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