Gesund aus dem Urlaub zu kommen ist selbstverständlich. In der Reisevorbereitung ist die Auslandskrankenversicherung für Viele nur ein notwendiges Übel. Und richtig: idealerweise muss man seine Reiseversicherung gar nicht erst in Anspruch nehmen. Tritt aber der Schadensfall ein, merken viele erst – oft zu spät – dass sie eventuell an der falschen Stelle gespart haben, wenn sie entweder gar keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben oder der Versicherungsschutz nicht ausreicht. Die Aufklärung über die Notwendigkeit gehört für einen Versicherungsmakler in Beratung. In diesem Artikel erfahren sie, welche Fallstricke in Versicherungstarifen verborgen sein können und worauf Sie beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung auf jeden Fall achten sollten.

Die Auslandskrankenversicherung

Wofür eine Auslandskrankenverischerung abdecken?

Generell sollte man auf keine Reise gehen ohne richtig versichert zu sein. Innerhalb der EU sind zwar einige grundlegende Risiken abgedeckt, guter Service wie z.B. ein Krankenrücktransport besteht jedoch nur bei einer zusätzlichen privaten Versicherung. Außerhalb der EU wird diese sogar für eine medizinische Grundabsicherung benötigt.

Die EHIC-Karte: Trügerische Sicherheit

Gesetzlich Versicherten wird geraten, besonders im Ausland auf ihren Versicherungsschutz zu achten. Mitglieder der gesetzlichen Kassen verfügen über die Europäische Krankenversicherungskarte (Abkürzung: EHIC für European Health Insurance Card); diese kann beim Versicherer eingeholt werden und deckt aber nur die notwendigsten Grundleistungen ab, welche wie der Name schon sagt – sich auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. auf die Staaten mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat beschränkt. Geht ein EHIC-Karteninhaber aus Deutschland im Europäischen Ausland zum Arzt, rechnet dieser die Leistungen direkt mit der deutschen Krankenkasse ab – soweit die Theorie. Oft muss man jedoch in Vorleistung treten und die Rechnung in Deutschland zur Erstattung einreichen. Dieser Prozess ist für jedes Land etwas anders und wenig transparent für den Endkunden. Zu allem Überdruss wird wohl oft von dem Rückerstattungsbetrag noch Kosten von bis zu 10% für den Verwaltungskostenaufwand abgezogen. Gesetzliche Eigenanteile, z.B. bei Zahnersatz werden zudem ebenso nicht durch die EHIC-Karte abgedeckt, wie das auch in Deutschland nicht der Fall ist. Außerdem sind die Leistungen auf die Leistungshöhen des Urlaubslandes (max. Leistungshöhen der deutschen versicherungen) gedeckelt. Aber das allerwichtigste bleibt auch weiterhin: ein Rücktransport zum Heimatort ist beispielsweise auch für EHIC-Versicherte nicht vorgesehen. Dies gehört zu den Leistungen, die sich überwiegend nur mit einer privaten Auslandskrankenversicherung oder als Baustein der PKV abdecken lässt. Auch das Verbraucherportal Finanztest kommt daher zu dem Urteil:

 „Für gesetzlich Versicherte ist eine private Auslandsreise-Krankenversicherung deshalb ein Muss – selbst innerhalb Europas“ (Finanztest 6/2015, S. 68).

In den regelmäßigen Beiträgen in anderen Medien wie Spiegel-Online oder Handelsblatt, wird diese Versicherung als „Muss“ bezeichnet. Solch ein privater Versicherungsschutz muss dabei nicht einmal teuer sein. Besonders empfehlenswert ist der Abschluss einer Jahresversicheurng für Personen die öfters im Jahr verreisen.

Warum kann eine Auslandskrankenversicherung auch für PKV-Kunden sinnvoll sein?

Anders sieht es da bei Privatversicherten aus. Diese genießen einen umfangreicheren Versicherungsschutz auch im Ausland, vorausgesetzt, sie haben die Auslandsversicherung in den Tarif mit aufgenommen, was aber, sollte das nicht erfolgt sein, jederzeit nachgeholt werden kann. Diese deckt so gut wie alle medizinischen Behandlungen im Ausland ab, was besonders in Nordamerika und Asien wichtig ist, wo medizinische Versorgung grundsätzlich privat organisiert und eine gute Versorgung zudem recht teuer ist.

Dennoch ist auch für PKV-Kunden der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll, vor allem, da man viel Geld sparen kann, sofern die Auslandskrankenversicherung nicht mitversichert ist. Abgesehen davon, dass es auch unter den privaten Versicherungsanbietern Tarife mit einigen Deckungslücken gibt, die beispielsweise Einschränkungen beim Krankenrücktransport vorsehen, lassen sich andere Gesellschaften die Möglichkeit eines zum Teil recht hohen Selbstbehalts offen.

Um Prämien zu sparen, wählen viele Privatversicherte oft günstige Tarife, die im Falle einer Erkrankung im Ausland eine Selbstbeteiligung vorsehen. Diese kann bis zu 1.000 EUR je Versicherungsjahr betragen. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Prämienbelastung. Besonders wer nicht so häufig im Ausland unterwegs ist, wählt in der Regel diese Tarifart. Der Selbstbehalt greift automatisch, wenn eine Behandlung im Ausland notwendig ist. Zusätzlich sind die Kosten aus Heilbehandlungen im Ausland (z.B. USA oder auf Kreuzfahrtschiffen) oft deutlich teurer (auf Kreuzfahrtschiffen z.B. achtfache Sätze) und damit reicht oft auch nicht der Selbstbehalt, um seine Prämie zu schützen. Die Kosten für einen Rücktransport aus China mit einem Spezialflugzeug inkl. ärztlichem Personal belaufen sich schnell auf einen hohen 5-stelligen Eurobetrag. Die verhältnismäßig sehr günstige Auslandskrankenversicherung bietet daher eine sinnvolle Ergänzung für Privatversicherte, um vor Kosten im Schadenfall bestens abgesichert zu sein. Einige Versicherungsgesellschaften bieten kostengünstig eine Absicherung gegen diesen Selbstbehalt an. Dieser ist bereits für weniger als 10 EUR im Jahr erhältlich. Versicherte, die also besonders häufig im Ausland unterwegs sind, können mit dieser Zusatzpolice viel Geld sparen.

Covomo-Maklertipp I

1. TIPP

Sprechen Sie Privatversicherte gezielt auf dieses Thema an: Wissen Sie, dass auch die private Krankenversicherung Deckungslücken haben kann? Mit sehr geringen Kosten und einem geringen Aufwand lassen sich auch diese abdecken.

Ist die Jahresversicherung immer die richtige Wahl? Private oder beruflichen Reisen?

Eine Reisekrankenversicherung, die als Jahresvertrag ausgewählt wird, deckt alle Reisen in einem Jahr ab, die nicht länger als 56 Tage dauern (+/- ein paar Tage, je nach Gesellschaft). Da können Einzelverträge zwar von den Leistung her mithalten, jedoch preislich in der Regel teurer sind. Wer öfter im Jahr unterwegs ist, für den ist eine Jahresversicherung wesentlich günstiger, als die Absicherung jeder einzelnen Reise. Berücksichtigen Sie zusätzlich, ob auch berufliche bzw. geschäftliche Reisen abgedeckt werden sollen – besonders bei freiberuflichen Personen. Aber auch als Angestellter ist es immer noch nicht die Regel, dass der Arbeitgeber sich um den Versicherungsschutz bei geschäftlichen Auslandsreisen kümmert (vgl. Sie dafür unsere Seite zu Geschäftsreisen und die Informationen zu Fürsorgepflicht des Arbeitgebers).

Aufgrund der begrenzten Reisedauer und dem Trend zu individuelleren Reisen sollten der Kunde aber über Alternativen bei längeren Reisen aufgeklärt werden. Mit einem Jahrestarif kann man also mehrmals im Jahr reisen, jedoch nicht Auslandsaufenthalte von mehreren Monaten bis zu einem Jahr oder länger bestreiten. Senioren, die im Süden überwintern, Au-Pair-Mädchen, Austauschschüler, Expats oder Studenten im Auslandssemester sollten sich also rechtzeitig um den Abschluss einer Spezialversicherung kümmern, die ihren Langzeitaufenthalt abdecken. Diese Krankenversicherungen sind zwar um einiges teurer als Jahrestarife, dennoch lohnt sich eine solche Absicherung (oftmals auch Pflicht diese vorzuweisen), besonders, wenn man sich in Nordamerika oder Asien aufhält, wo es keine Grundabsicherung gibt. Achten Sie bitte auch auf den Zeitpunkt: Wer sich erst nach Reiseantritt Gedanken dazu macht oder denkt, er könne auch einfach erstmal nur die ersten 56 Tage mit der Jahresversicherung abdecken, der wird sehr viel weniger und schlechtere Optionen für einen Anschlussversicherungen haben. Davon ist dringend abzuraten.

Warum sich der Wechsel bei älteren Verträgen lohnen kann

Jahresverträge verlängern sich in der Regel um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden. Dies ist bequem und verhindert einen versehentlichen Reiseantritt ohne Versicherungsschutz. Dennoch sollte man in bestimmten Abständen einen Blick auf seine Verträge werfen. Einige von ihnen laufen schon seit Jahrzehnten und wurden eventuell zu Zeitpunkten abgeschlossen, als Reisebüros und Fluggesellschaften ein Quasi-Vermittlungsmonopol hatten. Heute gibt es wesentlich mehr Anbieter auf dem Markt und die Anzahl und Ausgestaltung der Tarife hat sich angesichts neuer und vielfältiger Reiseformen vervielfacht. Stiftung Warentest kam daher nach dem im Juni 2015 veröffentlichten Test zu dem Urteil:

„Die Verträge werden immer besser“ (Finanztest 6/2015)

Ein Wechsel in einen günstigeren oder hochwertigen Versicherungstarif scheint sich also in den meisten Fällen zu lohnen. Nehmen Sie das Thema in Ihre Jahresgespräche auf die Checkliste.

Kostenfalle Altersgrenze: Worauf Senioren achtgeben sollten

Besonders Senioren sollten bei Jahrestarifen Vorsicht walten lassen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Gesellschaften sehen oftmals eine Hochstufung in eine andere Risikoklasse vor, wenn ein bestimmtes Mindestalter erreicht wird z.B. ab 60 oder 65 Jahren. Für viele Senioren wird diese Versicherung dann richtig teuer. Hier lohnt sich ein rechtzeitiger Wechsel zu einem anderen Anbieter, denn nicht alle Gesellschaften arbeiten mit solchen Altersgrenzen.

Covomo-Maklertipp II

2. TIPP

Sprechen Sie Kunden mit Jahrestarifen an. Bieten Sie Ihnen an, die Leistungen des alten Vertrages mit neuen Tarifen zu vergleichen. Ihr Kunde wird es Ihnen danken, wenn er für ähnliche Leistungen künftig weniger zahlt oder künftig zum gleichen Preis einen umfassenderen Versicherungsschutz genießt

Welcher Tarif ist der beste?

Es gibt günstige Reiseversicherungstarife und es gibt gute Versicherungstarife, die eine Vielzahl von Leistungen abdecken. Mit günstigen Auslandskrankenversicherungen spart man zwar auf dem ersten Blick Geld; tritt jedoch der Leistungsfall ein, merkt man schnell, dass teurere Tarife auch die besseren sein können. Günstige Tarife sind oft nur deshalb günstig, weil sie eine Vielzahl von potentiellen Risikofaktoren ausschließen. Oft sind es jedoch gerade die Risiken, die man eigentlich gern absichern würde. Daher sollte man bei der Auswahl des geeigneten Tarifs nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den angebotenen Leistungsumfang achten.

Darauf sollten Sie bei der Auswahl Ihrer Auslandskrankenversicherung achten:

  • Niedriger oder kein Selbstbehalt
  • Anerkennung alternativer Behandlungen und Arzneien
  • Verzicht auf Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Versicherern oder Kassen im Schadensfall
  • Leistungserbringung bis zur Herstellung der Transportfähigkeit
  • Altersunabhängige Tarife
  • Mitversicherung von Kindern und Familienangehörigen
  • Versicherter Reisezeitraum nicht weniger als 6 Wochen
  • Kündigungsfrist nicht mehr als 4 Wochen
  • Anspruch auf Rücktransport, wenn stationäre Behandlung 14 Tage überschreitet
  • Uneingeschränkter Anspruch auf Rücktransport, sofern dieser medizinisch vertretbar ist
  • Kein Abzug von Rückreisekosten
  • Übernahme von Kosten einer Begleitperson
  • Deckung von mindestens 10.000 EUR bei Bestattung/Überführung
  • Erstattung von Rooming-In-Kosten für Kinder bis 16 Jahre
  • Erstattung von Kinderbetreuungskosten
  • Verzicht auf unklare Formulierungen bei Ausschlüssen von Erkrankungen
  • Kein genereller Ausschluss von Erkrankungen
  • Kein genereller Ausschluss von Sportaktivitäten
  • Erstattung von provisorischen Zahnersatz ohne Beitragsgrenzen
  • Kein Ausschluss von Hilfsmitteln, die zur Heilung notwendig sind
  • Kein Ausschluss von Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburten
  • Uneingeschränkte Erstattung stationärer Behandlungen

Nutzen Sie die Testergebnisse!

Der günstigste Versicherungstarif ist selten der beste, aber auch die teuerste Versicherung muss nicht automatisch die beste sein. Sie kann auch schlicht überteuert sein. Um etwas Licht in den Versicherungsdschungel zu bringen, werden die Anbieter von Versicherungen in regelmäßigen Abständen von Verbraucherschützern und Serviceinstituten überprüft. Zuletzt hatte Stiftung Warentest die Auslandsreisetarife von 80 deutschen Versicherungsgesellschaften untersucht und in der Zeitschrift Finanztest, Ausgabe 6/2015 veröffentlicht. Die Ergebnisse sind nach Einzel- und Familientarifen untergliedert. covomo greift diese Testergebnisse auf und hebt sie im Vergleichsportal gesondert hervor. Diese Tarife sind als „Testsieger“ gesondert gekennzeichnet.

In Kürze

  • EHIC-Karte bietet grundlegenden, aber keinen umfassenden Versicherungsschutz im Ausland
  • Auslandsreisekrankenversicherung auch bei PKV-Kunden sinnvoll, vor allem wenn ein Selbstbehalt vereinbart ist
  • Vergleich von Jahrestarifen lohnt: Aber nicht nur der Preis, auch die Leistungen sollten miteinander verglichen werden
  • Jahresversicherungen decken keine Aufenthalte ab, die in der Regel länger als 56 Tage dauern (+/- ein paar Tage je nach Gesellschaft). Hier sollten rechtzeitig Angebote von Spezialversicherungen eingeholt werden
  • Jahresverträge, die schon vor vielen Jahren abgeschlossen worden sind, sollten auf dem Prüfstand: Neue Tarife bieten in der Regel umfangreichere Leistungen und können günstiger sein
  • Senioren sollten rechtzeitig auf eine eventuelle Altersgrenze in ihrem Vertrag ändern. Hochstufungen in teure Risikoklassen können bei einem Wechsel in andere Tarife vermieden werden, die solche Altersgrenzen nicht haben.