Die Situation kommt Dir sicherlich bekannt vor: Du schließt Dein Fahrrad zwar mit einem Schloss ab, hast aber gerade in der Großstadt manchmal doch ein mulmiges Gefühl es zu verlassen. Noch „dramatischer“ wird es, wenn Du stolzer Besitzer eines teuren E-Bikes bist. Auch, wenn es mal über Nacht oder mehrere Stunden an unübersichtlichen öffentlichen Plätzen wie zum Beispiel Bahnhöfen stehen gelassen werden muss, machen sich viele Drahteselbesitzer Sorgen, ob das Fahrrad noch da ist, wenn man wieder kommt. 

Ein Fahrrad ist in den meisten Fällen leider ziemlich einfach zu klauen, vor allem in den späten Abendstunden, wo es bereits dunkel ist. Das so sicher scheinende Schloss ist oft schnell geknackt und der Dieb fährt auf Deinem Velo davon, als wäre es sein eigenes und am Wochenende siehst Du Dein Fahrrad auf dem Flohmarkt. Keine schöne Vorstellung.

Gegen Diebstahl kann Dich zwar ein gutes und stabiles Schloss schützen, eine Garantie, dass es aber tatsächlich gegen jeden Dieb sicher ist, gibt es nicht. Ist es dann weg, ist der Schaden groß, denn ein Fahrrad kostet gut und gerne mal 500 bis 2000 Euro, wobei nach oben die Grenze natürlich offen ist, beim E-Bike bzw. Pedelec starten die Preise erst bei circa 2000 Euro. 

Gibt es weitere Absicherungen gegen den bösen Fahrraddieb?

Ja, zwei Schlösser! Nein, Quatsch, aber ja, tatsächlich gibt es die Möglichkeit Dein Fahrrad noch auf eine andere Weise gegen Diebstahl abzusichern. Es gibt Versicherungen, die den Fahrraddiebstahl und/oder Teilediebstahl abdecken. Diese Versicherungen gibt es sowohl für klassische Drahtesel als auch für die modernen E-Bikes und Pedelecs. 

Im Fahrrad-/E-Bike-Versicherungsschutz ist aber mehr abgedeckt als nur der Diebstahl. Auch viele weitere Schäden sind inkludiert. Dazu gehören beispielsweise Vandalismus (nur beim Fahrrad), Fall- und Sturzschäden, Elektronikschäden und Feuchtigkeitsschäden (beides nur bei E-Bike/Pedelec). Außerdem sind auch Material- und Konstruktionsschäden inbegriffen. Auch bei Alterung, Abnutzung und Verschleiß leisten einige Versicherer Schadenersatz. 

Die Deckungssumme des Versicherungstarifs entspricht in der Regel dem Kaufpreis. Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung (z. B. 250 Euro). Zu beachten ist, dass es bei den Fahrrad- und E-Bike- bzw. Pedelecversicherungen eine Abschlussfrist gibt. Diese kann zwischen 12 Monaten und 3 Jahren betragen und ist abhängig vom Versicherer. Bei Gebrauchträdern kann diese Frist etwas länger gehen, allerdings gilt diese dann für das „Gesamtalter“ des Fahrrads.

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Die meisten Fahrradversicherungen gewähren Dir im Falle eines Schadens die freie Werkstattwahl. Das bedeutet, Du bist im Zweifel nicht an eine bestimmte Werkstatt gebunden, sondern kannst jede beliebige Werkstatt aufsuchen. Damit bist Du auch auf Reisen im Ausland flexibel. 

In E-Bike- und Pedelec-Tarifen ist ein sogenannter „Pick-up Service“ oft inbegriffen. Dieser ist ähnlich zum Abschleppdienst beim Auto. Wenn Du also mit Deinem E-Bike/Pedelec „liegen bleibst“, wirst Du durch eine Art Abschleppdienst abgeholt und in eine Werkstatt gebracht – klingt nicht nur praktisch, ist es auch. Denn ein E-Bike/Pedelec wiegt durch die Elektronik weitaus mehr, als ein klassisches Fahrrad und ist zum Anschieben daher auch nicht so gut geeignet. 

Der Schutz vieler Anbieter beschränkt sich nicht nur auf Deutschland, die meisten schützen Dein Fahrrad auch wenn Du Dich im Ausland befindest. In der Regel ist der Schutz weltweit gültig und je nach Versicherer zeitlich begrenzt. Entweder ist der Tarif ein paar Monate im Ausland gültig oder sogar für unbegrenzte Zeit.

Wie wird die Erstattungssumme errechnet?

Beim klassischen Fahrrad wird die zu erstattende Summe im Falle eines Schadens anhand der vom Versicherer angegebenen Zeitwertstaffel für Ersatzleistungen errechnet. Manche Versicherer leisten sogar nach der angegebenen Zeit der Vollerstattung den Neuwert, wenn das Fahrrad zerstört wird oder abhandenkommt.

Bei E-Bikes und Pedelecs wird die Erstattungssumme entweder ebenfalls nach einer vom Versicherer definierten Zeitwertstaffel oder individuell gemäß der Biketax Fahrradbewertung berechnet.

Was gibt es bei dieser Versicherung zu beachten?

Bei der Fahrrad- bzw. E-Bike-/Pedelecversicherung musst Du unter anderem die Abschlussfrist nach dem Fahrradkauf beachten. Liegt das Kaufdatum zu weit in der Vergangenheit, kann es sein, dass es für die Versicherung „zu alt“ und somit nicht mehr versicherbar ist. In der Regel gewähren die Versicherer aber großzügige Abschlussfristen von 12 Monaten bis zu 3 Jahren. Hier gilt es besonders zu beachten, dass manche Versicherer eine Wartezeit einstellen, sollte das Fahrrad nicht direkt oder kurz nach dem Kauf versichert worden sein. Bei der Wartezeit handelt es sich um einen Zeitraum, der nach dem Versicherungsabschluss abgewartet werden muss, bis ein Versicherungsfall eingereicht werden kann und abgewickelt wird.

Solltest Du ein gebraucht gekauftes Fahrrad versichern wollen, kann es sein, dass der Versicherer das „Gesamtalter“ des Rads in Puncto Abschlussfrist betrachtet und es somit insgesamt nicht älter als beispielsweise 12 oder 24 Monate sein darf, inklusive der Zeit, die das Fahrrad beim Vorbesitzer war.

Außerdem gibt es bei dieser Mobilitätsversicherung auch eine Mindestlaufzeit, welche in der Regel 12 Monate beträgt. Je nach Versicherer läuft der Vertrag entweder zum Ende der Vereinbarten Laufzeit aus oder der Versicherungsvertrag unterliegt der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Diese beträgt meist 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. 

Die Versicherungsbestandteile Diebstahl, Teilediebstahl und der Pick-up Service beim E-Bike sind nicht in allen Tarifen inkludiert. Solltest Du diesen Schutz explizit wünschen, achte darauf, dass diese Punkte definitiv abgesichert sind.

Welche Fahrräder sind versicherbar?

Bei uns sind alle Fahrräder in guten Händen. Außer das bereits erwähnte E-Bike und Pedelec sind von ATB-Bikes, über Carbon-, City- und Downhill-Bikes bis hin zu Mountain – und Trekking-Bikes sowie Tandem- und Rennrädern nahezu alles versicherbar. Hier muss kein Drahtesel auf einen guten Versicherungsschutz verzichten.

  • ATB-Bike
  • BMX-Bike
  • Carbon-Bike
  • City-Bike
  • Cross-Rad
  • Cruiser
  • Downhill-Bike
  • Dual-Bike
  • Fahrrad-Anhänger
  • Hollandrad
  • Individual-Fahrrad
  • Kinderfahrrad
  • Lifestylerad
  • Mountain-Bike
  • Rennrad
  • Tandem
  • Trekking-Bike
  • E-Bike
  • Pedelec

Dein Fahrrad ist in der Auflistung nicht dabei? Kein Problem, wähle in diesem Fall “Sonstiges Fahrrad” oder kontaktiere uns über unser Kontaktformular.

Wann entfällt der Versicherungsschutz?

Viele Versicherer haben in ihren AVB Vorschriften bezüglich des Fahrradschlosses festgehalten. Zum Beispiel kann es sein, dass der Versicherer verlangt, dass das Fahrrad mit einer bestimmten Schlossart (Bügel-/Falt-/Panzerkabel-/Kabel-/Spiral-/Ketten-/Panzerkettenschloss), einem Schloss von einem bestimmten Hersteller (Abus, Trelock, AXA, Kryptonite) oder einem Schloss, welches beispielsweise mindestens 50 Euro gekostet hat gesichert wird.

Damit im Falle eines Diebstahls Dein Versicherungsschutz definitiv besteht, solltest Du bei Vertragsabschluss insbesondere auf diesen Passus achten und wenn nötig nachrüsten.

Fazit

Wenn Du Deinen Drahtesel allumfassend absichern willst, reicht ein einfaches Schloss lange nicht aus. Ein Versicherungsschutz bewahrt Dich nicht nur vor Kosten aus einem Diebstahl und Vandalismus, sondern auch vor Eigenverschulden wie zum Beispiel Fall- und Sturzschäden.

Für eine im Vergleich zur Neuanschaffung günstigen Tarifprämie kannst Du Dein Fahrrad mit gutem Gewissen auf der Straße abstellen – was wiederum nicht davor bewahrt dieses mit einem guten Fahrradschloss zu sichern. Beachte dabei Punkte wie Abschlussfrist nach Kauf, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist sowie Bestimmungen zum Fahrradschloss. Außerdem empfehlen wir stets Tarife ohne Selbstbeteiligung zu wählen, damit Du im Falle eines Schadens nicht doch noch in die eigene Tasche greifen musst.

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