Mit Beginn der Sommerferien beginnt für die meisten Deutschen auch die große Reisezeit: Büros und Behörden haben geschlossen, Ärzte arbeiten mit Notbesetzungen, Hotels und Autobahnen sind voll. Höchste Zeit also auch selber aus dem Alltag zu entkommen! Das Ausland wird dabei als Reiseziel immer wichtiger. Dem ADAC Reisemonitor zufolge zieht vor allem die USA als wichtigstes Fernziel deutsche Besucher in den Bann, gefolgt von Zielen im Fernen Osten und der Karibik. In der Regel bereitet sich der deutsche Reisende gut auf seinen Sommerurlaub vor, aber auch auf Kosten wird mehr geachtet. Grund genug, sich mit der Reiseversicherung zu beschäftigen. Viele davon werden dringend von Verbraucherschützern empfohlen. Von anderen wird eher abgeraten. Vor allem raten Verbraucherschützer vor Rundum-Sorglos-Paketen ab, also Policen, die ein Paket aus allen Versicherungen darstellen. Diese sind in der Regel überteuert. Sparen kann man also, wenn man zuvor entscheidet, welche Policen tatsächlich gebraucht werden und dann für jede Versicherungsart die angebotenen Tarife miteinander vergleicht. Wir haben uns die Bandbreite für Sie angeschaut:

 1. Die Auslandskrankenversicherung

Im Ausland greift nicht mehr der Leistungsumfang, den der Deutsche aus der Heimat gewohnt ist. Zumindest in EU-Mitgliedsländern und einigen weiteren Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, kann man sich wenigstens auf den Schutz seiner EHIC-Karte verlassen. EHIC steht für European Health Insurance Card und sie ist auf jedem Versicherungskärtchen hinten aufgedruckt. Allerdings ist der Schutz eingeschränkt. Oft muss der Versicherte in Vorleistung treten, bestimmte Leistungen sind von vornherein ausgeschlossen und vor allem ein Rücktransport ist nicht in den Leistungen der EHIC-Karte enthalten. Auch sind die Abrechnungsmodalitäten von Land zu Land unterschiedlich und bei manchen Ärzten wird sie in der Praxis nicht akzeptiert.

Aber selbst Privatversicherte, die einen weitaus umfangreicheren Versicherungsschutz genießen, der auch im Ausland gilt, müssen bisweilen feststellen, dass die Versicherungsgesellschaft bestimmte Leistungen nur bei Selbstbehalt zusichert oder auch ganz ausschließen kann. Hier gibt es nicht selten eine Deckungslücke, die man bereits mit günstigen Jahrestarifen, die es schon für weniger als 10 Euro gibt, schließen kann. Diese Jahresreisekrankenversicherung deckt alle Reisen in einem Jahr ab, die kürzer als (meist) 56 Tage sind – diese Reiseversicherung ist also als Schutz für den klassischen Jahresurlaub gedacht. Bianca Boss vom Bund der Versicherten ist daher der Meinung:

 „Gerade im Ausland gehört zum Beispiel eine Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt ins Reisegepäck“ (Bianca Boss, Bund der Versicherten)

Bei den Reisezielen sind insbesondere USA und Kanada gesondert hervorzuheben, da gerade in diesen Ländern die Behandlungskosten sehr hoch sind. Eine Auslandskrankenversicherung ist also gerade für Nordamerikareisen ein absolutes Muss. Hier ist eine solche Reiseversicherung besonders wichtig.

 

  • Covomo-Urteil: Sehr empfehlenswert

2. Die Reiseversicherung für Reiserücktrittskosten mit oder ohne Reiseabbruchversicherung

Gerade bei teuren Flugreisen, zum Beispiel nach Asien oder Australien, bei teuren Rundreisen, wie zum Beispiel Studienreisen oder aber bei mehreren Reiseteilnehmern – insbesondere, wenn sich viele Kinder oder ältere Mitreisende darunter befinden, ist eine Reiserücktrittskostenversicherung empfehlenswert. Auch wenn der Reisebeginn noch weit in der Zukunft liegt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass etwas Unvorhergesehenes den Reiseplänen den Strich durch die Rechnung macht. Früher war eine solche Reiseversicherung ein fester Beratungsbestandteil bei der Reiseberatung oder Flugbuchung. Die Reiseveranstalter haben aber nur einen Anbieter für diese Art von Reiseversicherung, der nicht immer auch der passendste ist. Deshalb raten Verbraucherschützer auch eher davor ab.

 

„Buchungsportale und Websites von Fluglinien sind der falsche Weg, um eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Preise sind dort überhöht.“ (Finanztip)

Eine Jahresversicherung lohnt sich meist schon bei mehr als einer Reise pro Jahr und kann dem Kunden Kosten sparen. Es gibt mittlerweile eine Großzahl an Anbietern, mit zum Teil erheblichen Preisunterschieden. Versichert werden soll bei dieser Art von Reiseversicherung der erzwungene Rücktritt von einer gebuchten Reise, sei es beispielsweise wegen Arbeitsplatzverlust, Krankheit oder schwerer Krankheit oder Tod von Verwandten. Dies sollte auch gelten, wenn man sich schon am Reiseziel befindet, weshalb die Reiserücktrittskostenversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung beinhalten sollte.

Personen mit erhöhtem Risiko, zum Beispiel Schwangere oder chronisch Kranke sollten sich vor Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung von zuständigen Hausarzt eine Reiseunbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen, um eventuelle Konflikte im Versicherungsfall auszuschließen. Spätestens zwei Wochen nach Buchung der Reise sollten Sie die Reiserücktrittskostenversicherung abschließen, einige Versicherer sehen zusätzlich eine Frist von 30 Tagen vor Reiseantritt vor. Auch wenn Sie eine Reise vor Ort noch einmal verlängern, können Sie bei einigen Versicherern die Reise gegen Reiseabbruch zusätzlich absichern.

  • Covomo Urteil: Empfehlenswert für ältere Menschen, die mehrmals im Jahr einen Reise antreten oder bei Buchungen von sehr teuren Reisen in der Zukunft.

3. Die Reisegepäckversicherung

Wer sein Reisegepäck versichern lassen möchte, findet auch dafür zahlreiche Tarife. Sie versichert den Wert von verlorengegangenem oder beschädigten Gepäck. Tritt hier der Schadensfall ein, sollte man jedoch genau darauf achten, dass man den Verlust nicht selbst, z.B. durch Fahrlässigkeit verursacht hat. Hierfür reicht schon die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, z.B. auf Bahnhöfen oder Flughäfen. Versicherungsgesellschaften behalten sich daher oft die letzte Prüfung des Sachverhaltes vor. Versichert ist der Zeitwert der im Gepäck befindlichen Gegenstände. Wer jedoch besonders kostbare Wertsachen bei sich führt, wie zum Beispiel Schmuck oder hochwertige Unterhaltungselektronik, wird nicht den Schaden in ausreichender Höhe ersetzt bekommen, da die meisten dieser Policen hier Haftungsobergrenzen haben.

  • Covomo-Urteil: Nicht empfehlenswert, da zu viele Leistungen ausgeschlossen oder stark limitiert sind

4. Die Reisehaftpflichtversicherung

Sie sind in Paris unterwegs, suchen nach einer besonderen Perspektive, um den Eiffelturm zu fotografieren, treten einen Schritt nach hinten und bringen damit einen Fahrradfahrer zu Fall. Der Fahrer zieht sich Verletzungen zu, die sogar eine zeitweise Berufsunfähigkeit zur Folge haben kann. Der Schaden kann in die Tausende gehen, doch welche Reiseversicherung kommt dafür auf? Hier hilft eine Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsumfang ist in der jeweiligen Police geregelt. Vor Reiseantritt sollte also das Kleingedruckte genau gelesen werden. Viele Versicherer decken zumindest das Europäische Ausland ab, einige Policen bieten sogar weltweiten Schutz an. Oft kann dieser zusätzliche Schutz mit höheren Tarifen erworben werden. Wer sich also oft im Ausland aufhält, für den könnte so eine Erweiterung sinnvoll sein.

  • Covomo-Urteil: Sehr empfehlenswert, besonders bei häufigen Auslandsaufenthalten und wenn nicht bereits in der normalen Haftpflicht abgedeckt

5. Die Rechtsschutzversicherung

Werden Sie im Ausland in Rechtsstreitigkeiten verwickelt, auch dies kann beispielsweise Folge eines Verkehrsunfalls sein, sind Anwalts- und Gerichtskosten selbst zu tragen, sofern man nicht im Besitz einer Rechtsschutzversicherung ist, die auch im Ausland Geltung hat. Nicht jede deutsche Rechtsschutzversicherung gilt auch im Ausland. In der Regel sind jedoch zumindest EU-Staaten mit im Versicherungsschutz enthalten. Auch mit der Schweiz und Norwegen existieren dazu Abkommen. Entscheidend ist dabei der Standort des zuständigen Gerichts. In der Regel läuft der Versicherungsschutz für das Ausland jedoch nach einem Aufenthalt von 6 Wochen ab. Langzeitreisende, wie Austauschschüler, Expatriates (Entsandte) und Studenten im Auslandssemester benötigen also auf jeden Fall eine besondere Reiseversicherung. Wer hingegen beruflich im Ausland unterwegs ist und Streit mit Geschäftspartnern bekommt, ist bereits über das Berufsrecht abgesichert und benötigt allein für diesen Zweck keine Rechtsschutzversicherung.

  • Covomo-Urteil: Sehr empfehlenswert, besonders bei häufigen Auslandsaufenthalten und wenn nicht bereits in der normalen Haftpflicht abgedeckt

Das benachbarte Europäische Ausland gehört zu den beliebtesten Reisezielen der Deutschen. Ein Grund dafür ist auch die gute Erreichbarkeit mit dem eigenen PKW. Vor Fahrtantritt sollte man überprüfen, ob man von seiner KFZ-Versicherung mit einer „Grünen Versicherungskarte“ ausgestattet ist. Diese gilt als internationaler Versicherungsnachweis für das eigene Fahrzeug. Diese gilt aktuell in 46 Ländern, mit denen Deutschland ein Versicherungsabkommen für die KFZ-Versicherung abgeschlossen hat, darunter sind auch vier Staaten außerhalb Europas. Sehen Sie hier, welche Länder dazugehören.

  • Covomo-Urteil: Gerade wer in Ländern, wie Frankreich oder Italien mit dem eigenen Auto unterwegs ist, sollte sich im Klaren sein, dass der Stellenwert des Autos dort weitaus geringer ist, als in Deutschland und kleinere Blechschäden dort fast schon zum Alltag gehören. Gerade für diese Länder ist also die „Grüne Versicherungskarte“ unerlässlich
Bei der sogenannten „Mallorca-Police“ handelt es sich um eine KFZ-Haftpflichtversicherung, die in vielen Mittelmeerländern, also auch auf Mallorca, aber nicht nur dort gebucht werden sollte. In diesen Ländern besitzen die KFZ-Haftpflichtversicherungen für Mietwagen sehr geringe Mindestversicherungssummen. Verursacht man mit dem Mietwagen einen Schaden, der diese Summe übersteigt, muss der Urlauber mit seinem eigenen Vermögen dafür aufkommen. Bereits ab 20 Euro kann man seinen Mietwagen für einen Monat vor solchen Gefahren schützen.

  • Covomo-Urteil: Für Mietwagenkunden in Mittelmeerländern zu empfehlen
Es muss nicht jeder so verrückt sein, wie Buchautor Peter Kohle, dessen Zielstellung es war, mit seinem VW-Bus den kompletten afrikanischen Kontinent zu bereisen, um in jedem Land auf dem Postamt 1000 Briefmarken zu kaufen und abzustempeln. Aber jeder, der mit seinem PKW in unbekannte Gefilde jenseits Europas aufbricht, um das große Abenteuer zu suchen, benötigt für sein Auto eine sogenannte „Traveller Police“, die bereits ab 50,- Euro erworben werden kann. Traveller-Policen bieten Schutz vor KFZ-Schäden von bis zu 500.000 Euro an.

  • Covomo-Urteil: Für Abenteurer, die in der Ferne mit dem Auto unterwegs sind, zu empfehlen

In Kürze

  • Auslandsreisekrankenversicherung: Sichert Behandlung und Rücktransport bei Erkrankungen ab
  • Reiserücktrittskostenversicherung: Sichert Stornokosten vor Reiseantritt oder bei Reiseabbruch ab
  • Reisegepäckversicherung: Ersetzt den Wert gestohlenen oder beschädigten Gepäcks
  • Haftpflichtversicherung: Absicherung von Schäden gegenüber Dritten
  • Rechtsschutzversicherung: Absicherung von Gerichtskosten im Streitfall
  • KFZ-Versicherung: Sichert Schaden am Auto ab und gilt auch in EU-Staaten
  • „Mallorca-Police“: Sichert den hohen Selbstbehalt bei Mietwagen in Mittelmeerländern ab
  • Traveller-Police: Ersetzt die KFZ-Versicherung im nichteuropäischen Ausland