Die meisten buchen ihren Urlaub lange im Voraus. Mal sind es drei Monate, mal aber auch sechs oder neun bis zur Reise. In dieser Zeit kann einiges passieren und manchmal ist es dann unmöglich die Reise wie geplant anzutreten. Anders als bei den meisten Kaufverträgen, kann eine Reise nicht einfach zurückgegeben, die Buchung also nicht einfach rückgängig gemacht werden. Mit der Reisebuchung gehst Du mit dem Reiseveranstalter einen Vertrag ein, der nicht so einfach nach Lust und Laune aufgelöst werden kann. Aber natürlich kann kein Urlauber zu einer Reise gezwungen werden. Ein Reiserücktritt ist immer möglich – nur kann dieser sehr teuer werden. Es gibt aber einige Fälle, bei denen der Reiseveranstalter alle entstandenen Kosten selbst tragen muss – dazu gleich mehr.

Kann ich meine Reise kostenfrei stornieren?

In den meisten Fällen ist eine Stornierung der Reise ohne eine Reiserücktrittsversicherung kostenpflichtig. In einigen Fällen muss Dein Reiseveranstalter jedoch alle Kosten an Dich zurückerstatten. Als Gründe für einen solchen Reiserücktritt gelten Reisemangel oder höhere Gewalt.

Unter höherer Gewalt versteht dabei der Versicherungsfachmann einen drohenden Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Krankheitsepidemien. Sollten diese Fälle nach Buchung und vor Reiseantritt eintreten, ist der Veranstalter in der Regel dazu verpflichtet eine Kündigung ohne Stornogebühren durchzuführen.

Sollten jedoch Teile der Reiseleistung schon erbracht sein, hier können auch Beratungsleistungen oder ähnliches mit einberechnet werden, kann der Reiseveranstalter diesen Teil der Kosten für sich behalten. Nur die nicht in Anspruch genommene Reiseleistung kann tatsächlich erstattet werden. Bei einigen Veranstaltern können Sie auch einen Ersatzreisenden benennen und müssen dann nur eine Umbuchungsgebühr zahlen.

Können Reisen bei erhöhter Terrorgefahr storniert werden?

Nein. In der Regel zählt die erhöhte Terrorgefahr nicht als offizieller Stornierungsgrund. Wenn der Reiseveranstalter von einer konkreten Terrorwarnung weiß, muss er seine Kunden lediglich darüber informieren. Häufig erfahren Reiseveranstalter jedoch auch erst über die Medien von Terroranschlägen – hier muss der Reiseveranstalter keine Informationen an seine Kunden weiterleiten.

Wegen allgemeiner Terrorgefahr wie beispielsweise nach den Anschlägen von Paris oder im arabischen Raum, kann eine gebuchte Reise leider nicht ohne Gebühren storniert werden. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht. Wenn Du jedoch nachdem die Warnung ausgesprochen wurde Deine Reise in das jeweilige Land buchst, kann Deine Reise nicht kostenfrei storniert werden.

Einer versichert auch Terror

Auf dem Markt gibt es aktuell einen einzigen Reiserücktrittsversicherungsanbieter, der Terror als Rücktrittsgrund versichert. Der Versicherer Allianz übernimmt im Tarif “Elvia Komplettschutz” für Einzelreisen unter anderem auch Terror als Rücktrittsgrund.

Dafür muss sich 30 Tage vor Reiseantritt in einem Umkreis von 100 km um die gebuchte Unterkunft ein ereignen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ereignisse, mit denen zum Zeitpunkt der Reisebuchung zu rechnen war.

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Wie hoch sind die anfallenden Stornogebühren?

Sollte keiner der Rücktrittsründe auf Dich zutreffen, musst Du die Stornogebühren für das Kündigen Deiner Reise tragen. Die Gebühren für eine Stornierung können sich stark unterscheiden. Es gibt keinen festgelegten Anteil, jeder Reiseveranstalter hat hier andere Regelungen.

Generell gilt jedoch, dass die Stornogebühren immer höher werden, je kurzfristiger die Reise storniert wird. Ausufern dürfen die Stornogebühren dabei trotzdem nicht. Je nach Art Deiner Reise fallen meistens Gebühren zwischen 20 und 55 Prozent an, wenn Du diese einen Monat vor Antritt stornierst. Bei sehr kurzfristiger Stornierung beispielsweise am Reisetag können die Gebühren sogar bis zu 90% des Reisepreises betragen. Bei speziellen Reisen wie Kreuzfahrten oder Weltreisen können die Gebühren allerdings auch deutlich höher sein.

Was ist mit separat gebuchten Flugtickets oder Bahnkarten?

Beim Stornieren eines Flugs spielen die gebuchte Reiseklasse und die Airline eine wichtige Rolle. Bei Billigflügen können nach Kauf nicht mehr storniert werden und verfallen. Hier wird Dir kein Geld erstattet, die Fluggesellschaft behält die komplette Summe ein. Auch bei teureren Fluggesellschaften sind Erstattungen oder Umbuchen in den günstigsten Ticketvarianten nicht enthalten. Lediglich in höheren Preisklassen wie Business-Class können Flüge umgebucht oder gegen eine Gebühr storniert werden. In den  meisten Fällen wird jedoch der volle Ticketpreis fällig.

Bei Fahrten mit der Bahn ist ebenfalls die Art des Tickets entscheidend. Hast Du eine Fahrt zum Normalpreis gekauft (mit oder ohne Bahncard), kannst Du die Tickets vor dem ersten Geltungstag ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Es fällt keine Stornogebühr an und Du bekommst den vollen Preis erstattet. Am ersten Geltungstag der Karte werden 15 Euro Stornogebühr fällig, die Karte kann aber dennoch zurückgegeben werden.

Stornieren von Sparpreis-Bahntickets

Solltest Du Dein Ticket zum Sparpreis gebucht haben, ist eine Stornierung nur bis zum ersten Geltungstag möglich. Außerdem wird bei jeder Stornierung ein Betrag von 15 Euro fällig. Eine Stornierung am ersten Geltungstag des Tickets ist leider nicht möglich. Für beide Tickets gilt außerdem, dass Karten nur storniert werden können, Umbuchungen bietet die Bahn generell nicht an.

Wie kann ich mich vor hohen Stornokosten schützen?

Es ist wichtig Deine Rechte genau zu kennen, denn es gibt einige Fälle, in denen eine Stornierung kostenfrei erfolgen muss. Fordere Dein Recht beim Reiseveranstalter ein und lass nicht nach.

Zu einigen Fällen wurden auch bereits Gerichtsurteile ausgesprochen, die Dich in Deinem Fall unterstützen können. Solltest Du jedoch ohne die oben genannten Gründe von Deiner Reise zurücktreten wollen, etwa aus persönlichen Gründen, musst Du die Stornogebühren selbst tragen. Davor kann Dich nur eine Reiserücktrittsversicherung schützen.

Achtung!

Auch wenn Du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast, heißt es nicht, dass Du Deine Reise aus jedem beliebigen Grund absagen kannst. Damit die Versicherung Deinen Reiserücktritt und die damit verbundenen Stornierungsgebühren zahlt, muss ein versicherter Rücktrittsgrund vorliegen.

Zum unabhängigen Vergleich

In Kürze

  • Reisen ohne Versicherung stornieren ist nur sehr selten kostenfrei möglich
  • Nur ein Reisemangel oder höhere Gewalt gelten als Gründe für einen kostenfreien Rücktritt
  • Erhöhte Terrorgefahr nach Anschlägen ist nicht als Reiserücktrittsgrund zulässig
  • Nur bei einer Warnung des Auswärtigen Amtes kann kostenfrei storniert werden
  • Die Stornogebühren können bis zu 90% des Reisepreises betragen
  • Flugtickets können selten storniert werden, Bahntickets hingegen relativ unkompliziert
  • Vor hohen Stornokosten schützt Sie nur eine Reiserücktrittsversicherung
  • Bei Terror: Allianz versichert im Einzelreise-Tarif “Elvia Komplettschutz” Terror als Rücktrittsgrund
Quellen:
http://www.finanztip.de/reiserucktritt/
http://versicherungswirtschaft-heute.de/dossier/reiselust-trotz-terrorrisiko/