Als sehr zeitraubend und belastend ist bei einer Reise der Check-in-Prozess. Außerdem ist er für die Fluggesellschaften, teuer. Das liegt in erster Linie an den hohen Personalkosten. Allein zu Stoßzeiten beschäftigt die Lufthansa am Frankfurter Flughafen Dutzende Check-in-Mitarbeiter. Trotzdem sind die Schlangen ewig lang. Hinzu kommt das Flughafenpersonal, welches im Vorfeld versucht, mittels Befragung herauszufinden ob die Passagiere in der falschen Schlange stehen. Ebenfalls stellen Fluggesellschaften Mitarbeiter ein, die die besonders weit hinten stehenden Passagiere bitten, die Check-in-Automaten zu nutzen.
An den Automaten warten freundliche Damen, die Dir zeigen, wie der Automat und der weitere Verlauf funktioniert. Jahrelang ist man es gewohnt, sich in die Schlange einzureihen. Doch heutzutage übernimmt der Automat einen Großteil dieser Tätigkeit. Das Gepäck kann man selbst mit einem Label versehen, welches Du über den Automaten ausdruckt. Dieses befestigt man am Koffer und dieser verschwindet automatisch im Schacht.
Geschäftsreisende, die regelmäßig fliegen, müssen nicht von der Zeitersparnis überzeugt werden. Sie benutzen das Internet, um sich mit den Buchungsdaten über den PC oder das Smartphone online einzuchecken. Besonders bei sehr frühen Abflügen kannst Du dadurch wertvolle Zeit sparen.
Benutzung des Online Check-in am Frankfurter Flughafen 2019
Nach dem Online-Check-In erkrankt
Dies tat auch ein Münchner Fluggast in Erwartung einer Reise nach Santo Domingo. Nach dem ausdrucken des Boardingpasses am eigenen PC, erkrankte der Passagier und konnte seine Reise nicht antreten. Vorsorglich hat er eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Doch das Versicherungsunternehmen lehnte ab. Die Begründung war, dass die Reise bei erfolgtem Check-in als angetreten gilt. Doch die Richter am Münchner Amtsgericht sahen das anders (Gerichtsurteil Az.: 171 C18960/13).
Die meisten Fluggesellschaften sehen einen online Check-in bis zu 23 Stunden vor Abflug vor. Bei dieser langen Zeitspanne zwischen Check-in und Abheben des Flugzeuges, kann nicht von einem Reiseantritt gesprochen werden. Hinzu kommt, dass die Richter es als erwiesen sahen, dass das online Check-in in erster Linie eine Einrichtung der Fluggesellschaften ist. Die Fluggesellschaft gibt den Passagieren Aufgaben, um die sie sich im Normalfall kümmern müssen.
Somit müssen die Passagiere über eine Eingabemaske Ihre Buchungsdaten selbst eingeben und den Sitzplatz reservieren. Die Passagiere können also nicht für Effizienz-Bestrebungen der Fluggesellschaften haftbar gemacht werden. Zudem hat sich der Check-in-Prozess insgesamt in mehrere zeitlich voneinander getrennte Abschnitte unterteilt.
Ob durch Aushändigung des Boarding-Passes die Reise als angetreten gilt, ist trotz dieses Gerichtsurteils noch unsicher. Entscheidend ist ebenfalls die Flugbereitschaft des Passagiers, die durch seine Anwesenheit am Flughafen gegeben ist.
Wahrscheinlich mangelt es auch an Präzedenzfällen in der Praxis. Aber Du kannst dir sicher sein, dass Du in der Wohnung oder im Büro, Deine Reise noch nicht angetreten hast.
Die Bahn hat Verspätung
Das Gerichtsurteil ist auch aus einem anderen Grund wichtig. Die meisten Versicherer, schützen auch vor Verspätungen des öffentlichen Nahverkehrs. Wenn Du Dich von zuhause aus eincheckst, bist Du noch lange nicht am Flughafen. Dazwischen können sich quälend lange Stunden und Minuten in öffentlichen Verkehrsmitteln befinden. Fährst Du öfters mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, dann wirst Du wissen, welche Probleme auftauchen können. Gleissperrungen wegen Personenschaden, Stellen-Werk-Störungen oder auch Streiks können Deine Reise schnell versauen.
Wichtig ist, dass die dadurch verursachte Verspätung länger als zwei Stunden beträgt. Ratsam ist es also, dass Du Deine Anreise so gestaltest, dass Du einen Puffer von vier Stunden hast. Plan Dir lieber einen Besuch in der Flughafen-Bar oder im Duty Free Shop ein, anstatt wegen knapper Zeit-Kalkulation die Versicherungsansprüche zu verlieren.
Die Münchner Richter werden auch diesen Aspekt vor Augen gehabt haben. Wenn sie den Online-Check-In als Reiseantritt anerkannt hätten, wäre ein wichtiger Rücktrittsgrund, die Verspätung durch Bahnreise, entfallen.
Wann ist die Reiserücktrittsversicherung wichtig?
Generell gilt: Wer eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, sollte vorher grob die zu erwartenden Storno-Kosten überschlagen und zudem das Rücktrittsrisiko abschätzen. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur sehr teure Reisen hohe Kosten im Kündigungsfall verursachen können. Auch besonders günstige Flüge, deren Tarife nicht oder nur zu sehr hohen Kosten umzubuchen sind. Jeder Mitreisende potenziert zudem das Storno-Risiko.
Somit hat eine Vierköpfige ein viel höheres Risiko von der Reise zurückzutreten. Bei einem Alleinreisenden ist das Risiko nicht so hoch, die Reise nicht antreten zu können. Dabei sind nicht nur Krankheitsfälle der versicherten Personen oder auch schwere Erkrankungen in der Verwandtschaft versichert. Je nach Tarif, sind in der Regel auch häusliche Vermögensschäden, Arbeitslosigkeit oder Vorladungen vor Gericht abgesichert.
In Kürze:
- Fluggesellschaften versuchen mit dem Online-Check-In, Zeit und Personal einzusparen
- Alle Abläufe, inklusive Koffer-Abgabe sind an großen Flughäfen bereits automatisiert
- Auch Vorabend-Check-In ist vor dem Abflug möglich
- Amtsgericht München: Reise gilt bei Online-Check-In noch nicht als angetreten
- Bahn-Verspätungen sind ebenfalls als Reiserücktrittsgrund anerkannt
- Am ehesten sollten teure Reisen, Flüge mit unflexiblen Tarifen und Reisen mit vielen Reiseteilnehmern abgesichert werden
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