Keine Frage: Wir Deutschen lieben das Gefühl von Sicherheit und Ordnung. Wir versichern alles Mögliche – manchmal, weil es Pflicht ist und manchmal, weil wir es für unser Sicherheitsgefühl so wollen. Wie zuhause so auch auf Reisen, möchten wir uns sicher fühlen, brauchen wir also auch im Urlaub eine Versicherung? Ja, und nicht nur eine!

Es gibt 6 zentrale Reiseversicherungen: die Reiserücktritts– und Reiseabbruchversicherung, die Auslandskranken– sowie Reiseunfall– und Reisehaftpflichtversicherung und zur guter Letzt die Reisegepäckversicherung. Welche Du für Deine Reise mit Deiner Familie im Gepäck haben solltest, erfährst Du in diesem Artikel.

Außerdem gibt es verschiedene Spezialversicherungen für Deine Reise, die meistens ein Paket aus mehreren Versicherungsprodukten darstellen. Das wären zum Beispiel die Kreuzfahrt– und die Wintersportversicherung.

Was ist eigentlich eine…

Reiserücktritt – die Reisekosten für den abgesagten Urlaub bekomme ich doch wieder, oder? Nein, in der Regel gibt es eben kein Geld für nicht genutzte Reiseleistungen zurück. Der Veranstalter erhebt zum Beispiel Beratungskosten, die nicht erstattungsfähig sind und außerdem kommt eine Stornierungsgebühr hinzu. Diese steigt mit dem Heranrücken des Abreisetermins – umso näher die Abreise, desto höher die Stornokosten. Am Abreisetag betragen diese ganze 100 %, also gibt es kein Geld zurück.

Stornierungskosten:

  • 30 Tage vor Abreise ~ 15-20 %
  • 7 Tage vor Abreise ~ 50-70 %
  • Abreisetag ~ mindestens 90 %

Mit dem Check-in am Flughafen wird aus Versicherungssicht die Reise offiziell angetreten und der Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung erlischt. Sollte es aus plötzlich eingetretenen Gründen für Dich und Deine Damilie nicht möglich sein die Reise fortzusetzen, ist eine Reiseabbruchversicherung Gold Wert. Denn diese Erstattet Kosten für ungenutzte Reiseleistungen, für kurzfristige Rückflüge und vieles mehr.

Damit die Versicherungen auch tatsächlich greifen, müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt und eingehalten werden. Dazu gehört, dass der Rücktritts- beziehungsweise  Abbruchgrund plötzlich und unvorhersehbar eingetreten und dringend ist. Außerdem betreffen diese Gründe nicht nur den Policeninhaber und Mitreisende, sondern auch sogenannte Risikopersonen.

Die Auslandskrankenversicherung übernimmt je nach Tarif alle oder anteilig im Rahmen der ärztlichen Versorgung anfallende Kosten inklusive Arznei- und Hilfsmittel. Auch der Krankentransport im Ausland sowie der Krankenrücktransport nach Deutschland werden vom Versicherer erstattet. Mit einer Reisekrankenversicherung genießt der Policeninhaber einen im Ausland den Status eines Privatpatienten und profitiert von vielen weitere Vorteilen wie:

  • Keine Vorkassenleistung nötig: die Abrechnung verläuft zwischen Leistungserbringer und Versicherung, ohne den Patienten zu tangieren
  • Privatpatientenstatus im Ausland: keine langen Wartezeiten und beste Versorgung
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Auch zahnmedizinische Notversorgung inklusive
  • Besondere Leistungen für Schwangere
Die Reisegepäckversicherung schützt Dich vor anfallenden Kosten, die aufgrund von Verlust, Verspätung oder Beschädigung Deines Gepäcks entstehen können. Die Deckungssumme ist je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich und kann bis zu 5.000 € und mehr betragen. Abgesichert sind in den Tarifen Sportgeräte wie Fahrrad oder Skiausrüstung, Schäden beim Camping, Elektronik, Schmuck sowie Diebstahl von Fahrrad, Segel- und Surfgeräten.

Es wird stets der Zeitwert des Gepäcks erstattet – und zwar auch, wenn die Schäden durch Naturgewalten, Einbruch, Raub, Unfall oder dem fahrlässigem Verhalten Dritter entstehen.

Die Reiseunfallversicherung ist besonders wichtig bei Reisen mit Kindern und bei sportintensiven Urlaubsreisen wie Tauch- oder Wanderurlaub sowie Skiurlaub. Die Unfallversicherung übernimmt Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen, sowie allgemein bei Unfällen.

In solchen Fällen werden Kosten für akute sowie Folgeschäden und Invalidität übernommen. Außerdem gibt es Todesfallleistungen als Absicherung der Angehörigen. Wie auch die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Reiseunfallversicherung den Krankentransport im Urlaubsland vor Ort und ebenfalls auch den Krankenrücktransport nach Deutschland.

Die Unfallversicherung ist bei Reisen mit Kindern empfehlenswert, da auch Kosten bei Vergiftungen und Ertrinken übernommen werden sowie typische Tauchschäden. Daher ist die Reiseunfallversicherung auch für sportlich Aktive sehr ratsam.

Ebenfalls äußerst wichtig und nahezu unverzichtbar bei einem Familienurlaub mit Kindern ist eine Reisehaftpflichtversicherung. Kinder lieben es zu toben und zu spielen, da fällt schnell mal was um und geht kaputt. Um nach dem Urlaub nicht auf hohen Schadenersatzleistungen sitzen zu bleiben ist es sinnvoll sich im Vorhinein ausreichend abzusichern. Außerdem sind in der Reisehaftpflichtversicherung nicht nur Sach- sondern auch Personen- und Vermögensschäden abgesichert. Daher auch sehr interessant für Sportler wie Skifahrer, denn auf der Piste kann viel passieren. Auch Mietsachschäden sind bei diesem Versicherungsschutz inklusive wie auch das Abhandenkommen von Gegenständen. Wenn Ihr also den Schlüssel Eures gemieteten Ferienhauses verliert, haftet die Versicherung und nicht Ihr mit Eurem Privatvermögen.

→ Ausschlüsse: Keine Leistung bei Alkohol- und Drogeneinfluss!

Wer gilt als „Familie“?

Welche Konstellation als Familie gilt ist nicht einheitlich und zentral definiert und daher von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. In der Regel sind es maximal 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und gemeinsamen Wohnsitz sowie bis zu fünf (unterhaltsberechtigte) Kinder. Eine ausführliche Aufschlüsselung der jeweiligen Definitionen des Familienbegriffs der einzelnen Versicherer findest Du hier.

Bei Vertragsabschluss sollten außerdem folgende Aspekte beachtet werden:

  • Bis zum welchen Alter sind meine Kinder mitversichert?
  • Müssen meine Kinder noch unterhaltsberechtigt/in Ausbildung/wohnhaft bei den Eltern sein, damit der Versicherungsschutz wirksam ist?
  • Müssen die Erwachsenen verheiratet sein oder zusammenleben?
  • Gibt es ein Höchsteintrittsalter für ältere Herrschaften?
  • Wird der Beitrag ab einem bestimmten Alter angepasst (=angehoben)?
  • Bei Reiserücktritt+Reiseabbruch: Wer gehört jeweils zum Kreis der sogenannten Risikopersonen?

Die gemeinsam reisenden Erwachsenen und Kinder  müssen nicht zwangsläufig Eltern und leibliche Kinder sein. Auch Adoptiv- und Stiefkinder fallen unter den Familienbegriff genauso wie die Konstellationen: Großeltern und Enkelkinder oder Onkel/Tante und Neffen/Nichten.

Wie viel kostet eine Familien-Reiseversicherung?

Wie viel eine Reiseversicherung kostet, hängt vom Versicherungstyp sowie von der Tarifart (Einzelreise oder Jahrestarif) und der Reiseregion ab. Außerdem gibt es bei den jeweiligen Reiseversicherungen noch tariftypische Kriterien, die die Prämie bestimmen.

Bei der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung wird die Tarifprämie im wesentlichen vom Gesamtreisewert beeinflusst. Je teurer die Reise, umso höher die Tarifprämie. Bei einem Reisewert von 1.000 € beträgt die Tarifprämie des Testsiegers für eine Einzelreise mit der ganzen Familie 48 €. In der Regel ist es günstiger, diese beiden Reiseversicherungen im Paket zu buchen, wie sie üblicherweise auch Angeboten werden.
Hier bestimmt in erster Linie die Reiseregion sowie die Reisedauer den Preis für die Versicherung. In der Regel empfiehlt es sich, eine Auslandskrankenversicherung als Jahresvertrag abzuschließen, da man meistens doch mehr als einmal im Jahr ins Ausland reist. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, ist der Abschluss eines Jahresvertrags oftmals dennoch günstiger als der Abschluss eines Einzelvertrags..

Hier kostet der Testsiegertarif für die gesamte Familie (älteste Person maximal 64 Jahre) für maximal 56 Tage Auslandsaufenthalt inkl. USA und Kanada 19,80 €.

Die Tarifprämie der Reisegepäckversicherung richtet sich nach dem Wert des zu versichernden Gepäcks. Bis zu einem Gepäckwert von 1 000 € kostet der Testsiegertarif 19 € (1,27 €/Tag), der günstigste Tarif liegt bei 15 € und somit bei 1 € pro Reisetag. Diese beiden Versicherungstypen werden taggenau abgerechnet.
Die Tarifprämie der Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung richtet sich nach den Parametern Reisedauer und -region.

Die Reisehaftpflichtversicherung wird nur als Einzelreisetarif angeboten, das heißt man kann immer nur eine Reise versichern. Die Tarifprämie wird Tag genau abgerechnet und liegt ab dem 3. Reisetag bei 0,30 €/Tag, bis zum 3. Tag beträgt die Tagespauschale 0,45 €/Tag für die gesamte Familie.

Mit der Reiseunfallversicherung verhält es sich ebenso, mit dem Unterschied, dass sich hier die tägliche Prämie auf 0,50 €/Tag beläuft. Die ersten zwei Tage kosten 0,75 €/Tag.

Reise-Versicherungspakete für den Sommerurlaub – welche Kombinationen sind möglich?

Die gängigen Pakete sind zum einen eine Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung und zum anderen aus einer Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung.

Aber auch eine Zusammenstellung aus der Auslandsreisekranken- und Reisegepäckversicherung ist möglich. Eine umfangreiche Kombination aus Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Auslandskranken- und Reisegepäckversicherung ist ebenfalls erhältlich.

Als das Rund-um-sorglos-Paket gilt die Zusammensetzung aus Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Auslandskranken-, Reisegepäck- und der Reiseunfallversicherung. hier ist alles integriert außer dem Reisehaftpflichtschutz. Dieser lässt sich optional buchen.

Wie funktioniert und was zahlt die Familien-Reiseversicherung

Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherungen erstatten Kosten für ungenutzte Reiseleistungen. Egal, ob die Deine Reise gar nicht erst antrittst oder abbrichst – mit den entsprechenden Versicherungen bekommst Du Dein Geld zurück.

Wenn Du diese Versicherungen fristgerecht abgeschlossen hast und Dir oder einer Deiner Mitreisenden etwas widerfährt, was es Dir unmöglich macht die Reise anzutreten, werden Dir die Kosten erstattet. Das können Kosten für ungenutzte Flüge und Hotelübernachtungen oder kurzfristige Rückflüge sein sowie Umbuchungskosten und Mehrkosten für: Hin-/Rückreise, Einzelzimmer, Nachreise, Zwangsverlängerung und vieles mehr.

Die Auslandskrankenversicherung funktioniert ähnlich wie ein Mix aus der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung und ist in der Regel nur im Ausland gültig. Mit einer privaten Reisekrankenversicherung wirst Du im Krankheitsfall im Krankenhaus und beim Arztbesuch als Privatpatient angesehen und entsprechend behandelt. Es ist keine Vorkassenleistung notwendig, wie zum Beispiel bei der EHIC – die Abrechnung erfolgt zwischen dem Leistungserbringer und Deinem Versicherer.

Einige Leistungen unterscheiden sich von den gewohnten Leistungen einer gesetzlichen beziehungsweise privaten Krankenversicherung in Deutschland. Zum Beispiel übernimmt der Auslandsversicherer keine Langzeittherapien wie Krankengymnastik oder Psychotherapien, da diese bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können. Dafür werden aber die Kosten für einen Krankenrücktransport nach Deutschland sowie die Bestattung im Urlaubsland oder wahlweise eine Überführung nach Deutschland erstattet.

Mit der Reisegepäckversicherung wird Dein Reisegepäck samt Sportgeräte (Fahrrad, Surf- und Segelausrüstung) auch gegen Diebstahl und Einbruch abgesichert sowie die von Dir mitgeführte Elektronik und Juwelierartikel. Ebenfalls versichert sind je nach Tarif Schäden beim Camping und viele weitere Gepäckbestandteile.
Bei der Reiseunfallversicherung geht es in erster Linie um Kosten, die aus Such-, Bergungs- und Rettungsmaßnahmen entstehen. Außerdem werden Kosten für den Krankentransport im Urlaubsland sowie für den Krankenrücktransport nach Deutschland übernommen. Auch Kosten für bleibende Beeinträchtigungen wie Invalidität sowie eine Absicherung für Hinterbliebene nach einem Unfalltod wird geleistet.

Die Riesehaftpflichtversicherung greift ein, wenn Du im Ausland Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügst. Sie funktioniert ähnlich wie die normale Privat-Haftpflichtversicherung in Deutschland. Außerdem werden auch Kosten für Rechtstreitigkeiten aus der Haftpflicht, Abschiebekosten und Kosten für Mietsachschäden übernommen.

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Gibt es bei der Familien-Reiseversicherung eine Abschlussfrist?

Ob es bei einer Reiseversicherung eine Abschlussfrist gibt, hängt vom Versicherungsprodukt ab. Während die Auslandskranken-, Reiseunfall, Reisehaftpflicht- und Reisegepäckversicherung noch am Abreisetag abgeschlossen werden können, muss bei der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung eine Abschlussfrist eingehalten werden. Diese beträgt je nach Versicherer zwischen 24 und 30 Tagen vor dem Abreisetag. Bei kurzfristig gebuchten Last-Minute-Reisen gibt es Sonderregelungen: hier kann die Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung noch bis zu 3 Werktagen nach der Buchung abgeschlossen werden.

Versichert, auch wenn man nicht als Familie gemeinsam verreist

Je nach Versicherer ist es möglich, dass der Versicherungsschutz gilt, auch wenn eine Reise nicht als Familie, sondern beispielsweise nur von den Eltern oder den Kindern unternommen wird. Die gemeinsam versicherten Personen müssen nicht zwangsläufig gemeinsam verreisen, damit der Versicherungsschutz gilt. Wenn dieser Punkt für Dich eine Rolle spielt, solltest Du vor dem Vertragsabschluss die AGB genau anschauen.

Versicherungsschutz mit Vorerkrankungen?

In den meisten Fällen sind Vorerkrankungen in den Auslandskranken-, Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen nicht mitversichert. Das bedeutet Versicherungsinteressenten mit Vorerkrankungen haben oftmals Probleme einen Anbieter zu finden, der sie absichert. Beim Versicherungsabschluss wird zwar nicht nach Vorerkrankungen gefragt, kommt es aber zum Schadensfall, wird auch in dieser Hinsicht seitens des Versicherers recherchiert. Daher sollte man von vornherein prüfen, ob der gewählte Risikoträger dies absichert. Man muss dazu sagen, dass im Regelfall Vorerkrankungen nicht im Versicherungsschutz enthalten sind.

Eine gute Nachricht gibt es aber dennoch: Einige Versicherer schließen Vorerkrankungen im regulären Schutz aber mit ein. Welche das sind, erfährst Du hier.

Keine Auslandskrankenversicherung – wer zahlt?

Wenn Du oder Dein Kind im Urlaub erkranken kannst Du zwar einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen, allerdings wird Dich nach der Behandlung eine saftige Rechnung erwarten – solltest Du überhaupt ohne Vorkasse behandelt werden. In vielen Ländern – auch innerhalb der EU – wirst Du schon vor der Behandlung zur Kasse gebeten und ohne Anzahlung in den meisten Fällen nicht behandelt.

Das Irrtum mit der EHIC…

EHIC ist die englische Abkürzung für „Europäische Gesundheitskarte“ und dient einer Basis-Auslandskrankenabsicherung in den 28 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie weiteren einzelnen Ländern. Dazu zählen zum Beispiel Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Die EHIC ist auf der Rückseite der Versicherungskarten der gesetzlichen Krankenkassen abgebildet und garantiert eine Basisversorgung von lebensnotwendigen Maßnahmen. Eine Vorkassenzahlung ist dennoch nicht ausgeschlossen und oft sogar Voraussetzung. Die Rückerstattung kann im Heimatland beantragt werden, allerdings solltest Du nicht damit rechnen den vollen Betrag erstattet zu bekommen, denn zum einen wird nach deutschen Standards abgerechnet und zudem eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Es ist also in jedem Fall nicht verkehrt sich mit einer privaten Auslandskrankenversicherung für knapp 20 € im Jahr für die gesamte Familie abzusichern.

Wichtig: Buche Deine Familien-Reiseversicherung niemals beim Reiseveranstalter!

Der Sommerurlaub ist geplant und muss nur noch gebucht werden? Ein kleiner aber wichtiger Tipp: Buche eine Reiseversicherung niemals bei Buchung der Reise. Immer wieder werden Kunden diverse Versicherungsprodukte bei der Reisebuchung angeboten – und das zum Teil äußerst aggressiv. Ganz gleich, ob im Reisebüro oder online – buche Deine Reiseversicherungen immer separat!

Dafür gibt es mindestens drei Gründe:

In der Regel bieten die Reisebüros und -portale lediglich Tarife ihrer Vertragspartner an – was keinen Vergleich ermöglicht, da es meistens nur einen Tarif gibt.
Wenn bei Reisebuchung Versicherungen angeboten werden, muss die Entscheidung schnell getroffen werden. Da bleibt meistens keine Zeit sich die Versicherungs- und Vertragsbedingungen (AGB) durchzulesen – man ist gezwungen sich auf das Wort des Verkäufers verlassen. Jetzt hat er es in der Hand was er Dir erzählt und was nicht.
Außerdem sind die Tarife der Vertragspartner oftmals überteuert und dazu auch noch mit minderwertigen Leistungen ausgestattet. So ist oftmals außer der ohnehin hohen Prämie noch ein Selbstbehaltsanteil integriert und die Tarife sind nicht individuell auf Deine Situation abgestimmt.

Viele weitere Gründe findest Du in unserem Artikel “10 Gründe eine Versicherung nicht über ein Reiseportal zu buchen”.  Wie Du siehst solltest Du Deinen Reiseversicherungsschutz nicht in die Hände von einem Reiseverkäufer oder eines gebundenen Reiseportals geben! Geh ins Netz und informiere Dich welche Reiseversicherung zu Deiner Reise und Deinen Bedürfnissen passt – denn das weiß keiner besser als Du selbst. Bei uns findest Du einen unabhängigen und individuellen Versicherungsvergleich und kannst das für Dich beste Produkt in Ruhe auswählen.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Familien-Auslandskrankenversicherung

  • Rooming-in
  • Begleitperson bei Krankenrücktransport
  • Kindebetreuung im Krankheitsfall der Erziehungsberechtigten
  • Anreise Angehörige bei Krankenhaus-Aufenthalt
  • Akute Schwangerschaftsbeschwerden
  • Entbind­ungen von Früh­geburten (bis zur 36. Woche)
  • Heil­behandlung eines Neu­geborenen bei Frühgeburt
Eine Reiseversicherung ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar, außer man schließt die Reisekrankenversicherung für eine Geschäftsreise ab. Hier ist es in einigen Fällen möglich, diese von der Steuer abzusetzen. Dafür muss es die Reise aber nur zu rein dienstlichen Zwecken vorgenommen werden. Dann kann die Auslandskrankenversicherung unter Werbungskosten in der Steuererklärung eingetragen werden. Lese weiteres zum Thema Auslandskrankenversicherung steuerlich absetzbar.
Dass die Auslandkrankenversicherung keine Pflichtversicherung ist, ist nicht immer ganz korrekt. Keine Versicherungspflicht besteht, wenn man in Länder reist, wo kein Visum benötigt wird. Bei Reisen in Länder mit Visumspflicht wird in der Regel für die Erteilung des Visums eine gültige und vor allem ausreichende Deckung für Krankheitsfälle.
Da die gesetzlichen Krankenkassen keine Services im Ausland mehr anbieten und keine Kosten für im Ausland anfallende Leistungen übernehmen dürfen, stellen sie ihren Kunden Vertragspartner für Zusatzversicherungen, u.a. Reisekrankenversicherungen zur Verfügung. Unsere Recherche zeigt, dass Produkte der Vertragspartner weit aus nicht so gut und günstig absichern, wie der Testsieger Tarif der Stiftung Warentest Finanztest (Ausgabe 04/2017). Weitere Informationen und Gründe gegen die GKV-Vertragspartner findest Du in unserem Artikel „Die Partner der gesetzlichen Krankenkassen auf dem Prüfstand“.
Ob sich eine Versicherung im Einzelabschluss oder als Jahrestarif mehr lohnt, ist einfach zu beantworten, denn dies hängt lediglich vom Versicherungstyp und Deiner/Eurer Reiseintensität ab – manche Versicherungen lassen sich für Familien nur als Einzelreisetarif abschließen.

Die Reisekrankenversicherung ist bei jedem Auslandsaufenthalt notwendig. Ob es für ein Wochenende nach Amsterdam oder für 3 Wochen in die USA geht – der Gesundheitsschutz im Ausland sollte immer gesichert sein, daher ist hier zum Jahrestarif zu raten. Auch der Abschluss einer Reiserücktritt- und Reiseabbruchsversicherung lohnt sich eigentlich schon ab der zweiten Reise im Jahr. Wenn Ihr also von vornherein wisst, dass Ihr mehr als eine Reise unternehmen werdet, könnt Ihr auch hier zum Jahresabschluss greifen und ordentlich sparen.

Der Reiseunfall- und Reisehaftpflichtschutz lassen sich im Familienverbund nicht als Jahrestarif abschließen, werden aber dafür Tag genau abgerechnet und sind somit preislich immer an Eure individuelle Reisedauer angepasst.

Die Reisegepäckversicherung gibt es als Jahresabschluss nur in Kombination mit anderen Produkten wie zum Beispiel Reiserücktritt-, Reiseabbruch- und Auslandskrankenversicherung. Ansonsten ist auch hier der Einzelabschluss zu empfehlen.

Tipp: Jahresverträge verlängern sich in der Regel automatisch und stillschweigend und müssen daher bei Bedarf fristgerecht gekündigt werden.

Tarife mit Selbstbehalt – die günstigere Alternative?

Eigentlich werden alle Versicherungsarten mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten. Reiseversicherungen mit einem Eigenanteil sind in der Regel zwar in der Tarifprämie günstiger, allerdings wird es dann bei Eintritt eines Schadenfalls teuer. Denn die Kosten der Selbstbeteiligung übersteigen dann mehrfach die Ersparnis bei der Tarifprämie. Daher raten wir Dir davon ab, für Deine Reiseversicherung einen Tarif mit Selbstbehalt abzuschließen.

Expertenmeinung: Welche Familien-Reiseversicherung brauche ich wirklich?

Wenn Du eine Reise ins Ausland planst solltest Du außer genügend Kleidung und Lesestoff oder anderen Gadgets auch unbedingt (!) eine passende Reisekrankenversicherung einpacken. Denn ohne eine entsprechende Police wirst Du im Ausland im Krankheitsfall – wenn überhaupt – nur gegen Vorkasse behandelt. Und das kann schnell teuer werden, ob dafür das Kreditkarten-Limit reicht ist nicht vorhersehbar. Die Auslandskrankenversicherung – in jedem Fall ein Muss!

Vor allem für Familien macht eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung Sinn, denn: Kinder sind anfälliger für Krankheiten und wenn das Reisen mit erkälteten Erwachsenen noch vorstellbar ist –  ein 3-Stunden-Flug mit einem kranken Kleinkind kann für alle Beteiligten zur Tortur werden. Außerdem ist diese Versicherungsart auch für krankheitsanfällige Personen wichtig, sowie für solche mit älteren Verwandten. Denn der Schutz dieser Versicherung gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für einen Kreis sogenannter „Risikopersonen“.

Auch bei besonders teuren oder lange im Voraus gebuchten Reisen sollte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Oftmals gibt es für nur wenige Euros oben drauf noch eine Reiseabbruchversicherung dazu, die Dich und Deine Familie während der Reise vor unnötigen Kosten bewahrt.

Tipp: Nimm auf jeden Fall immer die Unterlagen zu Deiner Reiseversicherung mit – denn im Falle der Fälle kann Dir keiner weiterhelfen, wenn Du nicht weißt bei welcher Versicherung Du versichert bist. Am besten schreibst Du Dir eine Liste mit all Deinen Reiseversicherungen samt Unternehmen, Notfall-Telefonnummer und Versicherten-Nummer auf und packst den Zettel zu Deinen restlichen Reisedokumenten, damit Du sie im Notfall griffbereit hast.

Der Auslandskrankenschutz ist ein Muss, aber was ist mit der Gepäckversicherung & Co.?

Eine Reisegepäckversicherung ist vor allem bei hochwertigem und teurem Gepäck äußerst sinnvoll, kann aber auch unabhängig davon Sinn machen. Denn wenn zum Beispiel der Koffer beschädigt wird oder gar verschwindet, decken die Erstattungssummen der Beförderungsunternehmen in der Regel nur einen Bruchteil des eigentlichen Wertes.

Die Reiseunfallversicherung ist beim sportintensiven Aktivurlaub sehr sinnvoll, da beim Surfen, Skifahren, Mountainbiken oder Wandern die Unfallgefahr deutlich steigt. Kommt es tatsächlich zum Ernstfall, bleibst Du nicht auf den Such-, Bergungs- und Rettungskosten sitzen, die schnell mehrere Tausend Euro betragen können.

Gleiches gilt für die Reisehaftpflichtversicherung. Solltest Du auf der Piste in jemanden reinrasen, bist Du für alle entstehenden Kosten verantwortlich. Muss der andere ärztlich oder langfristig behandelt werden, wirst Du zur Kasse gebeten. Aber auch für normale Familienreisen sollte eine Reisehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, da Kinder oftmals tollpatschig handeln und schnell etwas kaputt- oder verlorengehen kann.

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