In Deutschland wurde am 01.01.2009 eine Krankenversicherungspflicht für alle in Deutschland lebenden Menschen festgesetzt. Seit Anfang des Jahres 2009 müssen daher alle Menschen, die hier leben, auch eine Krankenversicherung nachweisen können, egal ob privat oder gesetzlich versichert. Sollten Sie nicht krankenversichert sein aber der Pflicht unterliegen, müssen Sie mit hohen Strafzahlungen rechnen, es werden etwa 95 Euro pro unversichertem Monat fällig. Doch wie sieht es im Ausland? Ist die Auslandskrankenversicherung Pflicht?

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Krankenversicherungspflicht auf Reisen in der EU

EU FlaggeIn den meisten Ländern der Europäischen Union gibt es keine Krankenversicherungspflicht, beziehungsweise eine Nachweispflicht einer Krankenversicherung. Auch in Deutschland müssen Urlauber aus dem Ausland oder Reisende keine Krankenversicherung nachweisen. Als Reisender in die EU müssen Sie also nie eine Auslandskrankenversicherung nachweisen. Auch wenn diese keine Pflicht ist, wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung jedoch immer empfohlen. Nur mit einer Auslandskrankenversicherung werden Leistungen wie der Krankenrücktransport bezahlt.

Durch die verpflichtende gesetzliche beziehungsweise private Krankenversicherung in Deutschland sind Sie aber auch in der EU auf geringer Basis versichert. Bei einer Auslandsreise in ein Land der EU sind Sie bei Notfällen mit der Europäischen Gesundheitskarte (EHIC) abgesichert. Sollte also eine Behandlung oder ein Krankenhausaufenthalt notwendig werden, können Sie für grundlegende Behandlung auf Ihre deutsche Krankenversicherung zurückgreifen. Besondere Behandlungen oder Behandlungen in besseren Privatklinken werden jedoch nur von einer Auslandskrankenversicherung übernommen.

Krankenversicherungspflicht außerhalb der Europäischen Union

Krankenversicherung Pflicht USAFür einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland sind die Regelungen nicht so einheitlich, wie in der Europäischen Union. Es gibt in vielen Ländern der Welt eine Krankenversicherungspflicht, das aktuellste Beispiel ist ObamaCare in den USA. Wie in Deutschland auch, gelten diese Verpflichtungen jedoch nur für Menschen mit Wohnsitz und dauerhaftem Aufenthalt in diesem Land. Urlauber und andere Reisende sind nie von einer Krankenversicherungspflicht im Ausland betroffen. Die einzige Ausnahme ist eine Reise in Länder mit Visumspflicht.

Sollten Sie in eines der Länder verreisen, in denen es keine Visumsfreiheit gibt, wird eine Auslandskrankenversicherung meistens Pflicht. Denn um den Antrag auf ein Visum vollständig auszufüllen, muss ein Nachweis einer Auslandskrankenversicherung beigefügt werden. Die Auslandskrankenversicherung muss dabei besondere Kriterien erfüllen. Die richtige Auslandskrankenversicherung für das Visum können Sie beispielsweise bei Covomo nach einem Versicherungsvergleich buchen.

Spezialfälle mit Krankenversicherungspflicht

Es gibt jedoch Fälle, bei denen eine zusätzliche Krankenversicherung sowohl in der EU als auch außerhalb der EU abgeschlossen werden muss. Sollten Sie beispielsweise einer Tätigkeit im EU Ausland nachgehen, wird auch meistens eine Krankenversicherung benötigt. Kommen Sie beispielsweise aus Rumänien oder Bulgarien nach Deutschland um hier als Erntehelfer, Maurer oder auch Universitätsprofessor zu arbeiten sollten Sie auf jeden Fall eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. Dasselbe gilt natürlich auch für Deutsche, die ins Ausland gehen. Meistens übernehmen Arbeitgeber die Versicherungskosten. Ähnlich sieht es bei Studenten, Au-pairs und längerfristigen Praktika aus. Es besteht jedoch nie die Pflicht eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, Sie müssen nur ohne Krankenversicherung selbst bei allen Schadenfällen für die Kosten aufkommen.

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In Kürze

  • Seit 01.01.2009 besteht Krankenversicherungspflicht bei festem Wohnsitz in Deutschland
  • Für Reisen in die EU können Sie von der Europäischen Gesundheitskarte Gebrauch machen
  • Es besteht keine Krankenversicherungspflicht bei Reisen in die EU
  • Bei weltweiten Reisen hängt der Versicherungsstatus vom Zielland ab
  • Sollte ein Visum notwendig sein, wird in den meisten Fällen auch eine Auslandskrankenversicherung Pflicht
  • Spezialfälle wie Au-pairs oder Gastarbeiter im Ausland sind gesondert zu betrachten