Deutschland erlebt gerade den größten Flüchtlingsansturm seit Ende des zweiten Weltkrieges. Mitte 2014 waren nach Angaben von Pro Asyl weltweit mehr als 50 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg und Terror, die meisten davon innerhalb ihrer Landesgrenzen. 1,4 Millionen wagen den gefährlichen Weg über Grenzen hinweg. Allein 2014 wurden in Deutschland mehr als 170.000 Asylanträge gestellt, ein Großteil davon kommt mittlerweile aus Syrien.

Deutschland gilt bei den Flüchtlingen als Asylantragsland als besonders beliebt, da die Aufnahmebedingungen hier besser sind, als anderswo. Als die führende Wirtschaftsnation in Europa sehen viele in Deutschland einen Garanten für Arbeit und Wohlstand. Zudem haben viele Syrer hier bereits Verwandte.

Haben Flüchtlinge Recht auf Krankenversicherung?

Fast 0,2 Prozent der Deutschen nicht krankenversichert. Darunter befinden sich zwar hauptsächlich Wohnungslose, aber auch Selbständige, die ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht zahlen konnten. Zudem gibt es privat Versicherte, die nur einen Basistarif haben, der sie von vielen Vorsorgeleistungen ausschließt. Zwar müssen Krankenhäuser Patienten auch ohne Krankenversicherung in lebensbedrohlichen Notfällen aufnehmen – aber eben nur in Notfällen. Vorsorgeuntersuchungen sind in diesen Fälle in der Regel ausgeschlossen. Diese können nur gegen Barzahlung vorgenommen werden.

Wie man sieht, ist der Zugang zum deutschen Gesundheitssystem ist keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Einige Politiker fordern, Flüchtlingen unbegrenzten Zugang zum deutschen Gesundheitssystem zu gewähren. Doch darüber herrscht in den Verbänden und Regierungsbehörden keineswegs Konsens. Aktuell erhalten Flüchtlinge, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, lediglich eine Notfallversorgung. Was genau als Notfall definiert wird, kann jede Kommune dabei selbst entscheiden.

Mit Visum nach Deutschland – ist eine Krankenversicherung erforderlich?

Aber nicht nur Flüchtlinge reisen nach Deutschland ein. Auch zahlreiche ausländischen Gäste, ob Touristen, Geschäftsleute, Au-pair-Mädchen, Studenten, Doktoranden und Wissenschaftler im Auslandssemester sowie Familienangehörige reisen jedes Jahr nach Deutschland. Die Zahl nimmt von Jahr zu Jahr zu. Nach Angaben des Deutschen Tourismusverbandes reisten im vergangenen Jahr 75,6 Millionen Personen aus dem Ausland nach Deutschland ein, Tagesgäste ohne Übernachtung sowie private Unterbringungen nicht eingerechnet.

Ausländische Besucher, deren Einreise die Beantragung eines Einreisevisums erfordert, müssen für die Visa-Beantragung den Abschluss einer Reisekrankenversicherung nachweisen. Je nach Leistungsumfang und Aufenthaltsdauer werden schon Tarife ab 15,- EUR angeboten. Auch Tarife mit integrierter Haftpflicht– oder Unfallversicherung werden angeboten.

Ohne Visum nach Deutschland – ist eine Krankenversicherung zu empfehlen?

Auch Einreisende, die von der Visapflicht befreit sind, sollten sich im Vorfeld um eine Incoming Auslandskrankenversicherung kümmern, denn in der Regel ist der Abschluss nach Einreise ausgeschlossen. Einige wenige Anbieter versichern Dich in Ausnahmefällen auch nach der Einreise, allerdings meist zu deutlich höhereren Preisen. Besonders für spontan reisende Geschäftsleute kann dies interessant sein. Allerdings ermöglichen nur wenige Versicherer einen späteren Abschluss und auch bei diesen ist die Frist meist auf 10 Tage nach Einreise begrenzt.

Die Auslandskrankenversicherung für nicht-visapflichtige Einreisende ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann dem Betroffenen aber im Notfall viele Kosten ersparen, da der Zugang zum deutschen Gesundheitssystem sonst nur gegen Barzahlung möglich wäre.

Auch hier lohnt also ein Vergleich – und schnelles Handeln. Wer sich also öfters zu Besuchen in Deutschland aufhält, sollte sich – um das Problem eines fehlenden Versicherungsschutzes zu vermeiden – einen Jahresvertrag abschließen, den man z.B. bei der HanseMerkur schon ab 110,- Euro buchen kann. Allerdings ist auch hier die maximale Aufenthaltsdauer in Deutschland auf 90 Tage begrenzt.

Grundsätzlich gilt, dass auch die EHIC-Karte nur Notfälle abdeckt. Außerdem werden die Patienten aufgefordert, für Behandlungen in Vorleistung zu treten. Die Erstattung dieser Kosten muss dann bei der Kasse des Heimatlandes eingereicht werden. Auch ein Rücktransport in die Heimat wird in der Regel nicht über die EHIC-Karte abgedeckt, so dass in den meisten Fällen auch EU-Ausländern empfohlen wird, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

EU-Ausländern, die sich im Rahmen der europäischen Freizügigkeit längerfristig in Deutschland niederlassen, um beispielsweise eine Anstellung anzutreten oder sich selbständig zu machen, wird ohnehin empfohlen, sich bei einer deutschen Krankenversicherung anzumelden, um die Leistungen des deutschen Gesundheitssystems vollumfänglich in Anspruch nehmen zu können. Dazu muss Du bei der Krankenkasse Deiner Wahl, einen Wechsel aus Deiner bisherigen Kasse des Heimatlandes beantragen. Je nach Kasse ist dies sogar online möglich.

EU-Ausländer in Deutschland: Besteht Versicherungsschutz?

Ausländische Gäste aus EU- oder Schengen-Staaten besitzen bereits einen grundlegenden Versicherungsschutz, der durch die EHIC-Karte sichergestellt wird. Diese ist auf der Rückseite der nationalen Versicherungskarte des Herkunftslandes aufgedruckt. Je nach Mitgliedsstaat und Abkommen, welches mit diesem Land geschlossen ist, kann die Verfahrensweise unterschiedlich ausfallen und stark von der Behandlung inländischer Patienten abweichen.

Incoming-Versicherungen vergleichen

Haben Sie weitere Fragen?

Dann schreiben Sie und doch einfach! Wir helfen Ihnen gerne weiter. Benutzen Sie unsere Live Chat Funktion oder schreiben Sie eine Mail an kundenservice@covomo.de