Kaum hat der erste Urlaubstag angefangen, schon kündigt sich eine Erkältung an. Wer kennt es nicht? Krank im Urlaub zu sein ist besonders ärgerlich, da so nicht nur eine Reise kaputt gemacht werden kann, sondern auch der Jahresurlaub ruiniert ist. Doch es gibt Hoffnung, die Reise kann mit einer Reiserücktritts/ bzw. Reiseabbruchversicherung gegen diesen Fall versichert werden, und eine Krankmeldung kann beim Arbeitgeber auch an Urlaubstagen abgegeben werden.
Krankheitsmeldung an Urlaubstagen einreichen
Unabhängig davon ob Sie sich an einem Urlaubstag, den Sie zu Hause verbringen, an Grippe erkranken oder sich im Skiurlaub ein Bein brechen: Krankheitstage zählen nicht als Urlaubstage und werden somit auch nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Viele wissen nicht, dass Sie sich auch während des Urlaubs krankschreiben lassen können und gehen darum nicht direkt zum Arzt an Urlaubstagen. Das ist jedoch ein Fehler! Sollten Sie arbeitsunfähig sein, sollten Sie sich direkt ein Attest vom Arzt holen um die verbleibenden Urlaubstage zu retten. Darauf haben Sie sogar einen rechtlichen Anspruch. An normalen Arbeitstagen reicht es eine Krankheitsmeldung erst am dritten Krankheitstag abzugeben, dies gilt jedoch nicht bei Urlaubstagen. Hier müssen Sie direkt am ersten Krankheitstag eine Krankenmeldung vorlegen. Sollten Sie kurz vor Ihrem Urlaub erkranken, können Sie mit dem Arbeitgeber auch einen anderen Urlaubszeitraum festlegen.
Ausnahmen von dieser Regelung
Doch zu jeder Regel gibt es auch eine Ausnahme, in diesem Fall sogar zwei. Wenn Sie keinen richtigen Urlaubstag haben, sondern nur einen freien Tag wegen Überstunden haben, gilt diese Regelung nicht. Hier hat das Einreichen von Krankenmeldung keine Auswirkung.
Der andere Fall betrifft die Erkrankung Ihres Kindes. An normalen Arbeitstagen können Sie sich krank melden, falls Ihr Kind krank wird. Dies ist damit begründet, dass eine Person zu Hause sein muss um sich um das Kind zu kümmern. Sollten Sie jedoch einen Urlaubstag haben und ihr Kind wird hier krank, können Sie für diesen Zeitraum nicht von dieser Regelung Gebrauch machen. Da man davon ausgehen kann, dass sie an einem Urlaubstag genug Zeit haben sich um Ihr Kind zu kümmern, können sie sich hier nicht krank melden.
Was passiert wenn man auf Reisen erkrankt
Natürlich können Sie Ihrem Arbeitgeber auch eine Krankenmeldung vom Urlaubsort zukommen lassen. Dabei ist echt wichtig, dass der ausländische Arzt auch eine Krankenmeldung nach deutschem Standard ausfüllt. Achten Sie darauf dass der Arzt nicht nur eine einfache Erkrankung erwähnt, sondern die Arbeitsunfähigkeit feststellt. In Fremdsprachen ausgestellte Atteste sind meistens auch kein Problem.
Auch wenn Sie sich so den Urlaubstag retten können und in einem späteren Zeitraum noch einmal Urlaub beantragen dürfen, können Ihnen hohe Kosten bei Krankheit im Urlaub entstehen. Diese Kosten können zwei Gründe haben, meistens sind beide dieser Ursachen jedoch versicherbar.
Hohe Arztrechnungen um Ausland
Sollten Sie im Urlaub Ihre Krankheit behandeln lassen müssen, kann die anschließende Rechnung sehr hoch sein. Bei Reisen innerhalb der EU zahlt teilweise auch Ihre deutsche Krankenkasse die Rechnung, jedoch werden Mehrkosten generell nicht übernommen. Bei Reisen außerhalb der EU müssten Sie ohne eine Zusatzversicherung komplett selbst für die Behandlung aufkommen. Wir empfehlen daher allen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Für deutlich unter 20€ werden Sie bei den meisten Versicherern schon für das gesamte Jahr im Ausland versichert. Diese Reiseversicherung sollte jeder in seinem Reisegepäck haben. Sie kommt auch bei Behandlungskosten in Privatklinken auf und zahlt einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland, egal ob Sie sich in der EU befinden oder in einem anderen Land verreisen.
Kosten durch einen Reiserücktritt oder Reiseabbruch
Wenn Sie Ihren Urlaub schon gebucht haben und kurz vor der Reise erkranken oder einem Familienmitglied etwas passiert, ist das Geld weg und der Urlaub ruiniert. Hier gibt es jedoch die Möglichkeit vor der Reise eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die im Fall der Fälle Ihre Stornokosten oder Umbuchungsgebühren übernimmt. Sollten Sie nach Beginn der Reise oder mittendrin erkranken, kann auch ein Abbruch der gesamten Reise notwendig werden. Wenn diese Notwendigkeit festgestellt wird, können Sie auch über eine Reiseabbuchversicherung alle Kosten für noch nicht angetretene Reiseleistung von der Versicherung zurückverlangen.
In Kürze
- Auch an Urlaubstagen ist eine Krankmeldung möglich
- Holen Sie sich ein ärztliches Attest um den Urlaub irgendwann nachzuholen
- Bei Überstunden und kranken Kindern gelten jedoch Ausnahmen von der Regelung
- Bei Reisen ins Ausland sollte eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden
- Eventuell lohnt sich auch eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung für Sie
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