Die Meinungen zu Flugreisen mit Kindern sind zweigeteilt. Zur einen Hälfte gehören in der Regel Kinderlose, die sich von lautem Schreien, aber auch Herumrennen, dem Werfen von Gegenständen und nicht zuletzt von vollen Windeln kolossal genervt fühlen. Erste Fluggesellschaften, darunter Malaysia Airlines, bieten sogar kinderfreie Zonen in ihren Maschinen an, in die ruhebedürftige Reisende gegen Aufpreis – Familien mit Kindern hingegen gar nicht – gebucht werden können. Zur anderen Hälfte gehören Familien mit Kindern, die nicht weniger erholungsbedürftig sind und die sich von den Fluggesellschaften Erleichterung und Hilfe bei der Beförderung mit Kindern erhoffen. So bietet Lufthansa beispielsweise am Frankfurter Flughafen einen kinderfreundlichen Familien-Check-In an, ein Schalter mit Klapperstorch, zu dem Kinder über eine Gangway hinaufklettern können. Selbst der mitgebrachte Lieblingsteddy bekommt dort zur Freude der Kleinen eine eigene Boarding-Karte ausgestellt. Auch an Bord sind die meisten Fluggesellschaften bemüht, die Flugzeit für die Kleinen zu verkürzen: Ob Buntstifte, Bilderbücher oder Puzzlespiele, das Repertoire der Airlines an Spiel- und Bastelsachen ist reichhaltig und soll helfen, den Lärm auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.
Reisepass für Inlandsflug?
Wer mit dem Flugzeug unterwegs ist, sollte darauf achten, stets gültige Papiere mit sich zu führen. Das gilt selbst bei Flugreisen innerhalb von Deutschland! Nach den neuesten Bestimmungen gilt die Ausweispflicht auch für Kinder. Unter Umständen kann die Bundespolizei vor Ort ein Ersatzdokument ausstellen. Wer ins Ausland reist, sollte sich rechtzeitig um die Einreisebestimmungen der entsprechenden Länder kümmern. So benötigt man bei Einreise in die USA einen elektronisch lesbaren Reisepass. Dieser wurde in Deutschland 2005 eingeführt und beinhaltet im Deckel einen RFC (Radio Frequency Chip), worauf unter anderem ein Bild der Person gespeichert ist. Nach Angaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik soll der elektronisch lesbare Reisepass Fälschungen und Missbrauch weitestgehend verhindern.
Sind Flugreisen mit Kleinkindern besonders anstrengend?
Für viele Eltern stellt das Reisen mit Kleinkindern im Rückblick eine unbeschwerte Zeit dar. Dennoch scheuen viele Familien mit Kindern Flugreisen. Dabei gibt es viele Gründe, warum Reisen gerade mit Kleinkindern entspannter ist, als mit Heranwachsenden. Zunächst wäre der Preis zu nennen: Kinder unter 2 gelten bei Fluggesellschaften als Infant (INF), sofern sie keinen Sitzplatz beanspruchen. Infants reisen besonders günstig. Oft beträgt die Ermäßigung auf den Reisepreis 90%. Besonders bei teuren Fernreisen macht sich das bezahlt. Bei Start und Landung müssen Kleinkinder auf dem Schoß der Mutter oder des Vaters sitzen und werden mit einem speziellen Gurt angeschnallt. Danach können sie auch auf einem freien Sitzplatz platziert werden, sofern einer vorhanden ist. Für Säuglinge kann man auch schon bei Buchung ein Baby Bassinet buchen (BSCT). Viele Fluggesellschaften bietet dieses sogar kostenlos an. Das Babykörbchen wird meist an die Rückseite der Trennwand zur Business Class gehängt, die Eltern werden auf den Sitzplätzen unmittelbar davor gebucht. Besonders in der Hochsaison empfiehlt sich hier ein rechtzeitiges Buchen, da diese Körbchen nur begrenzt zur Verfügung stehen. Auch müssen die Bassinets in der Regel spätestens 72 Stunden vor Abflug geordert werden. Wer für sein Kleinkind hingegen einen Sitzplatz bucht und es beispielsweise im mitgebrachten Kindersitz befördern will, zahlt den Flugpreis wie für ein älteres Kind (IOS – Infant occupying seat). Der Preis hängt von der jeweiligen Tarifart ab.
Ab welchem Alter dürfen Kinder allein fliegen?
Die Anzahl der schulfreien Tage von Kindern übersteigt den Jahresurlaub der meisten Eltern bei weitem. Allein die Sommerferien, in der Regel 6 Wochen, reichen aus, das Jahresbudget der Urlaubstage zu sprengen. Jedes Jahr sind nach Angaben der Lufthansa etwa 70.000 Kinder im schulpflichtigen Alter allein unterwegs, um bei Verwandten oder Bekannten die Ferien zu verbringen. Globalisierung und Mobilität machen es zudem möglich, dass die Ziele allein reisender Kinder immer häufiger im europäischen Ausland, zum Teil sogar im nichteuropäischen Ausland liegen. Die Bestimmungen unbegleiteter Kinder können je nach Fluggesellschaft variieren. In der Regel gelten Kinder im Alter zwischen 5 und 14 Jahren als unbegleitete Minderjährige (Unaccompanied Minors – UMNR), Kinder zwischen 15 und 17 können freiwillig als UMNR fliegen. Bei Lufthansa ist der Service für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren verpflichtend. Einschränkungen in der Akzeptanz allein reisender Kinder bestehen für Kinder unter 7 Jahren, beispielsweise für Umsteigeverbindungen. Der Betreuungsservice ist bei den meisten Fluggesellschaften gebührenpflichtig. Eltern, die Flüge für ihre Kinder buchen, sollten bereits bei Buchung auf die Angabe des UMNR-Status achten. Beim Check-In übergeben die Eltern das Kind in die Hände des Betreuungspersonals. Auf einigen größeren Flughäfen gibt es dafür, wie schon eingangs erwähnt, spezielle Check-In-Schalter. Sie sollten so lange am Flughafen bleiben, bis die Maschine gestartet ist, um die Kinder bei eventueller Streichung des Fluges wieder in Empfang nehmen zu können. Die Eltern sollten sich außerdem darum kümmern, dass das Kind am Zielflughafen wieder von einer Kontaktperson abgeholt wird. Folgende Dokumente sollte das Kind mit sich führen:
- Flugticket/E-Ticket-Ausdruck
- Gültiger Reisepass oder Kinderausweis
- Ggfs. gültiges Visum
- Bei Auslandsreisen: Bestätigung einer Reiseversicherung
- Impfpass und ggfs. Allergieausweis
- Quittungen für bereits bezahlte Betreuungsgebühren
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, dass das Kind alleine reisen darf
- Name und Anschrift der abholenden Kontaktperson
Kinder die 12 Jahre oder älter sind, müssen nicht den UMNR-Service in Anspruch nehmen, wenn Sie von einer erwachsenen Person begleitet werden.
Dürfen Sie mit fremden Kindern fliegen?
Die Fluggesellschaften sind in der Regel sehr bemüht, das Reisen unbegleiteter Kinder so angenehm wie möglich zu gestalten. Einige Gesellschaften haben sogar spezielle Räumlichkeiten und geschulte Betreuer dafür zur Verfügung. Dennoch ist es für das Kind in der Regel besser, mit einer vertrauten Person zu fliegen. Das können entfernte Verwandte sein, aber auch Freunde und Bekannte der Familie. Auch diese betreuende Person sollte eine Reisevollmacht der Erziehungsberechtigten mit sich führen. Diese sollte auch die Kontaktdaten der Eltern enthalten, so dass diese im Notfall kontaktiert werden können. Auch Kopien der Reisepässe der Eltern sollten beigefügt werden. Falls die Reise in ein anderssprachiges Land führt, sollte die Vollmacht auch in der Landessprache ausgestellt sein. Wichtig ist dabei auch ein Passus, der es der betreuenden Person erlaubt, im Notfall eine ärztliche Behandlung an dem Kind durchführen zu lassen. In jedem Fall sollte das Kind über eine Auslandskrankenversicherung verfügen. Denn nur Auslandskrankenversicherungen sichern auch einen eventuellen Rücktransport ab. Achten Sie auch darauf, dass der Versicherungsschutz eine Begleitperson beinhaltet. Europäische Versicherungskarten (EHIC) und der Auslandsschutz von privaten Krankenversicherungen decken zwar eine medizinische Versorgung im Ausland ab, aber auch diese beinhalten keinen Rücktransport oder sichern diesen nur gegen Selbstbehalt zu. Besonders empfehlenswert sind Auslandskrankenversicherungen auf Jahresbasis. Diese können zwar bereits ab 8 Euro gebucht werden, zu beachten ist jedoch der betreuerische Mehraufwand, gerade bei kleineren Kindern. So sollte man darauf achten, gemeinsam mit dem Versicherungsschutz auch spezifische Sonderleistungen, wie das Rooming-In, also die Mitunterbringung im Krankenhaus absichern. Mit Hilfe des Versicherungsvergleichs von Covomo lassen sich diese Merkmale herausfiltern.
Dürfen Jugendliche allein reisen?
Reisen bildet, Jugendliche bilden sich auf Reisen zu entwickelten Persönlichkeiten heraus. Besonders Jugendliche, die ohne Elternbegleitung reisen, stärken dadurch ihr Selbstwertgefühl. Dies bestätigt eine Studie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Besonders gefragt ist bei Schülern im Alter zwischen 15 und 18 der Schüleraustausch, der sie in die Situation versetzt, ein Jahr ohne Eltern im Ausland zu leben.
Die Personengruppe der Jugendlichen umfasst gemäß §1 JuSchG alle Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. Die meisten Jugendlichen würden es wohl als extrem uncool finden, einen UMNR-Service einer Fluggesellschaft in Anspruch nehmen zu müssen. Dennoch gelten sie rechtlich noch nicht als Erwachsene, weshalb es einiges zu beachten gibt. Prinzipiell erlaubt das JuSchG das unbegleitete Verreisen Jugendlicher, sofern die Eltern dazu ihre Einverständniserklärung abgegeben haben. Viele Reiseveranstalter und Hotels lehnen jedoch aufgrund der darin innewohnenden Risiken Buchungen von Personen unter 18 ab. Bei Mietwagen gilt in vielen Ländern im Ausland zudem eine Mindestaltersgrenze von 21. Spezielle Jugendreiseveranstalter, darunter Organisatoren von Schüleraustauschprogrammen gehen davon aus, dass bereits ein Übertrag der Aufsichtspflicht erfolgt, wenn die Eltern des Jugendlichen einen Buchungsauftrag erteilen. Die Organisatoren beschäftigen für diese Zwecke eigens geschulte Jugendreiseleiter oder Teambetreuer, welche für den Zeitraum, für den ihnen die Jugendlichen anvertraut werden, die Aufsichtspflicht übernehmen.
Airline-Fachchinesisch: Diese IATA-Codes sollten Sie kennen:
Die Fluggesellschaften bedienen sich international gebräuchlicher Abkürzungen, die nach Abkommen der International Air Transport Association (IATA) standardisiert sind. Diese Abkürzungen erscheinen auf Boardingpässen und Flugscheinen. Beim Reisen mit Kindern sollten Ihnen diese Abkürzungen folgendes sagen:
Code | Erklärung | Auf Deutsch |
---|---|---|
INF | Infant | Kind unter 2, das keinen Sitzplatz beansprucht |
BSCT | Baby Bassinet | Babykörbchen |
IOS | Infant occupying seat | Kind unter 2, das einen Sitzplatz beansprucht |
BBML | Baby meal | Babykost als Bordmahlzeit |
CHD | Child | Kind zwischen 2 bis 11, ohne Altersspezifizierung |
C08 | Child, aged 8 | Achtjähriges Kind |
UMNR | Unaccompanied Minor | Unbegleitetes Kind zwischen 5 und 17 |
DOB16NOV08 | Date of birth: 16.11.08 | Geburtsdatum: 16.11.2008 |
ADT | Adult | Erwachsener |
In Kürze
- Ausweispflicht gilt auch für Kinder
- Eltern mit Kleinkindern unter 2 sparen viel Geld, wenn sie auf einen Sitzplatz verzichten
- Für allein reisende Kinder zwischen 5 und 11 Jahren bieten Fluggesellschaften verpflichtende Begleitprogramme an
- Fluggesellschaften können die Beförderung von Kinder unter 7 unter bestimmten Umständen ablehnen
- Allein reisende Kinder oder beauftragte Begleiter sollten von den Eltern mit umfassenden Dokumenten, wie Vollmachten, Kontaktinformationen und Versicherungen ausgestattet werden
- Jugendliche über 15 dürfen prinzipiell allein reisen, wenn Eltern es erlauben, viele Hotels, Veranstalter und Mietwagenanbieter haben jedoch Altersbeschränkungen
- Die Buchung bei einem Jugendreiseveranstalter bedeutet den Übergang der Aufsichtspflicht auf den Veranstalter. Diese arbeiten mit geschulten Betreuern
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