Du überlegst, Dir einen Hund anzuschaffen, und hast Dir auch schon eine Rasse ausgesucht? Womöglich ist Dir dann auch der Begriff der Listenhunde untergekommen oder Dein Liebling steht sogar auf der Liste. Doch was genau bedeutet das? Jedem Hundebesitzer sollte klar sein, dass mit der Hundehaltung auch eine große Verantwortung verbunden ist. Angefangen mit der richtigen Versorgung bis hin zu einer guten Erziehung und nicht zuletzt Absicherung.

Bei einem Listenhund gibt es dabei noch ein paar besondere Dinge zu beachten. Hier erfährst Du die Vor- und Nachteile der Haltung eines Listenhundes und was Du vor der Anschaffung wissen solltest.

Was ist ein Listenhund?

Ein Listenhund ist ein Hund, der als gefährlich oder potenziell gefährlich eingestuft ist. Diese Einstufung erfolgt auf Grundlage der rassetypischen Eigenschaften. Umgangssprachlich werden Listenhunde oftmals als „Kampfhunde“ bezeichnet. Diese Bezeichnung kommt daher, dass diese Rassen auch zum Kampf gegen andere Hunde oder Tiere eingesetzt wurden. Die Einstufung der Listenhunde in Form einer Rasseliste erfolgt je nach Bundesland in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Je nach Einstufung sind besondere Auflagen zur Haltung zu erfüllen. Wenn Du Dich entscheidest, einen Listenhund aufzunehmen, dann ist es wichtig, dass Du Dich mit den Auflagen in Deinem Bundesland beschäftigst.

Rottweiler steht vor einem See.

Unterschiede nach den jeweiligen Bundesländern

Ob ein Hund ein Listenhund ist, hängt vom Bundesland ab. In Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein gibt es keine Rasselisten mehr. Das bedeutet, dass in diesen Bundesländern kein Hund auf Grund seiner Rasse als gefährlich eingestuft wird. Andere Bundesländer haben eine zweigeteilte oder einheitliche Rasseliste. Bei der geteilten Rasseliste wird je nach Rasse und Gefährlichkeit unterschieden. Hunde der Kategorie eins dürfen dann oftmals gar nicht gehalten werden oder nur, wenn sehr strenge Auflagen erfüllt werden. Hunde der Kategorie zwei haben mit weniger Auflagen zu kämpfen und können meist durch einen Wesenstest befreit werden.

Unterschiedlich ist nicht nur die Struktur der Rasselisten, sondern auch die Frage, welcher Hund auf der Rasseliste steht. Für Dich bedeutet das, dass ein Hund, der in einem Bundesland auf der Liste steht, in einem anderen als nicht gefährlich eingestuft wird. Das ist besonders wichtig, wenn Du beispielsweise planst, in ein anderes Bundesland umzuziehen. Hier solltest Du Dich frühzeitig informieren, wie die Bedingungen am neuen Lebensort sind, damit Du und Dein Liebling keine Probleme bekommt.

Was sind die Besonderheiten eines Listenhundes?

Grundsätzlich ist ein Hund unabhängig von seiner Rasse ein Hund mit dem Bedürfnis nach einer Familie und einer gerechten und konsequenten Erziehung. Trotzdem bringen Listenhunde Besonderheiten mit sich. Du wirst es mit einem Listenhund erleben, dass Menschen Angst vor Deinem Hund haben, auch wenn er nichts getan hat. Umso wichtiger ist, dass Du Deinen Hund gut erziehst, damit er keinen Grund dafür liefert, dass andere einen Bogen um Dich und Deinen Begleiter machen. Auch muss er meistens mit einem Maulkorb gesichert werden und darf nicht ohne Leine laufen. Der Maulkorb- und der Leinenzwang können gegebenenfalls nach einem erfolgreichen Wesenstest aufgehoben werden. Dies hängt aber auch vom jeweiligen Bundesland ab. Einige Hunderassen darfst Du in manchen Bundesländern gar nicht mehr anmelden, wie beispielsweise den American Pitbull Terrier in Bayern. Du kannst Dir also in diesem Bundesland keinen Hund dieser Rasse zulegen.

Oftmals musst Du Deine Eignung nachweisen, wenn Du einen Listenhund aufnehmen möchtest. Diese Eignung wird durch Dein Polizeiliches Führungszeugnis überprüft und durch einen „Sachkundenachweis“. In Letzterem musst Du beweisen, dass Du theoretische Kenntnisse zum Thema Hundeerziehung hast. Außerdem sind Listenhunde oftmals mit deutlich höheren Steuersätzen belegt und auch einige Vermieter wollen keinen Listenhund in der Wohnung. Du siehst, dass Du mit einigen Vorurteilen und Nachteilen zu kämpfen hast. Diese gehen aber nicht direkt vom Hund aus. Grundsätzlich sind Listenhunde genauso zu erziehen wie andere Hunde, sie gehören aber in erfahrene Hände und können in diesen zu hervorragenden und liebenswerten Haushunden werden.

Listenhund sitzt vor einem Baum.

Was muss beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung beachtet werden?

In vielen Bundesländern ist die Haftpflichtversicherung für gefährliche Hunde (Listenhunde und eingestufte Hunde) vorgeschrieben. Das bedeutet, dass Du einen Listenhund nicht halten darfst, wenn er nicht haftpflichtversichert ist. Wir empfehlen Dir unabhängig von der Rasse, Deinen Hund zu versichern, da Unfälle schnell passieren können, auch wenn Dein Hund ein braver und wohlerzogener Vierbeiner ist. Bei der Wahl der Haftpflichtversicherung lohnt es sich, dass Du die Tarife vergleichst. Manche Anbieter nehmen einige Rassen gar nicht auf, andere nur gegen eine höhere Prämie.

Es gibt aber auch Versicherungen, die Tarife speziell für Listenhunde anbieten. Hier können die Beiträge, die Du zahlen musst, sich deutlich unterscheiden. Keinesfalls darfst Du aber bei der Rasseangabe lügen, um Geld zu sparen, da Du sonst den Versicherungsschutz verlierst und wegen Betrug angezeigt werden kannst. Besser ist, Du nimmst Dir etwas Zeit und suchst eine Versicherung, die auch einen Listenhund versichert.

Glücklich leben mit einem Listenhund

Listenhunde sind ein sehr umstrittenes Thema; besonders die Einstufung lediglich aufgrund der Rasse wird oftmals kritisiert. Aber es gibt auch in der Bevölkerung nach wie vor Menschen, die die Vorurteile glauben und einen Listenhund für gefährlich halten. Du kannst mit einem gut erzogenen Listenhund zeigen, wie liebenswert diese Hunde sind. Denn durch positive Beispiele können Ängste abgebaut werden und Vorurteile bekämpft werden. Oftmals hilft es schon, wenn der Hund sich gut benimmt, damit die Menschen weniger Angst vor ihm haben.

Dennoch musst Du je nach Bundesland besondere Auflagen beachten, wie zum Beispiel eine Leinen- und Maulkorbpflicht, und gegebenenfalls einen Sachkundenachweis vorlegen, der zeigt, dass Du Dich mit der Hundehaltung auskennst. Auch eine gute Haftpflichtversicherung darf nicht fehlen. Dann steht einem glücklichen Zusammenleben mit Deinem Liebling mit all seinen Herausforderungen und Freuden nichts mehr im Weg.