Wer kennt es nicht: Ein Gerät ist defekt oder gibt gar den Geist auf, man wendet sich während der Garantiezeit an die Verkaufsstätte oder den Hersteller und dann heißt es, es sei kein Garantiefall. Was ist also eigentlich die Garantie genau, wann haftet der Hersteller und wann bleibe ich auf den Reparatur- oder Neuanschafftungskosten sitzen?

In diesem Artikel erklären wir, wo der Unterschied zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung liegt und wie Du Dich im Fall der Fälle vor unnötigen Ausgaben mit Hilfe einer Elektronikversicherung oder einer Garantieverlängerung schützen kannst.

Wann kann ich einen Defekt über die Garantie geltend machen?

Die Garantie ist eine Verpflichtung des Händlers in bestimmten Fällen in bestimmter Art und Weise zu Handeln, um einen Schaden zu eliminieren, der unter die Garantieleistung fällt. Die Erteilung einer Garantie erfolgt immer auf freiwilliger Basis und dient in erster Linie dem Zweck das Vertrauen der Kunden zu wecken und zu stärken.

Oftmals geht es aber nach hinten los, denn viele Verbraucher gehen erstmal pauschal davon aus, dass jeder Defekt über die Garantie abgewickelt werden kann. Doch weit gefehlt!

Denn welche Schäden und Defekte von der Garantie übernommen werden, sind vom Garantiegeber definiert und daher oftmals eher dünn gesät. Zudem sind Schäden durch Eigenverschulden wie zum Beispiel falsche Bedienung, Wasser- oder Sturzschäden keine Garantieleistungen. Hinzu kommt, dass die Garantie immer zeitlich Limitiert ist und in der Regel maximal 24 Monate läuft. Geht Dein Gerät nach Ablauf der Garantie kaputt, hast Du keinerlei Ansprüche an den Garantiegeber. Wie wir alle – oft aus eigener Erfahrung – wissen, gehen Elektrogeräte meistens leider nach dem Ablauf der Garantie kaputt.

Auch wenn es sich bei der Garantie um ein freiwillig erteiltes Versprechen handelt, muss der Händler (beziehungsweise derjenige, mit dem der Kaufvertrag geschlossen und von dem die Garantie erteilt wurde) im Schadensfall der Leistungserfüllung nachkommen. Die Ersatzpflicht ist im § 444 BGB gesetzlich geregelt, damit sich nicht der Ersatzpflicht entzogen werden kann.

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Welche Schäden fallen unter die Gewährleistung?

Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistungserteilung gesetzlich geregelt. Sie ist verpflichtend und geht automatisch aus dem Kaufvertrag hervor, was keiner expliziten Nennung bedarf. In den §§ 434, 435 BGB ist definiert was genau einen Schaden darstellt, wie zum Beispiel, wenn ein Produkt nicht der vereinbarten Beschaffung entspricht oder nicht für die gewöhnliche oder vertraglich vereinbarte Verwendung geeignet ist.

Ein Sachmangel, der unter die Gewährleistung fällt, kann vom Nutzer rechtlich geltend gemacht werden. Dem Anspruchsinhaber stehen hierfür mehrere Mängelrechte des BGB zur Verfügung. Bei der Gewährleistung ist auch die Dauer gesetzlich geregelt und muss mindestens 24 Monate betragen. Demnach haftet der Verkäufer für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Kauf) bestanden haben, auch wenn diese nicht sofort erkannt wurden oder werden konnten.

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Was hat es mit der Produkthaftung auf sich?

Im Gegensatz zur Garantie und Gewährleistung richten sich Ansprüche aus der Produkthaftung nicht an den Händler, sondern an den Produzenten oder Hersteller des bemängelten Produktes. Diese Mängelansprüche umfassen beispielsweise Schäden an Gesundheit und Leben sowie Eigentum und anderen Rechtsgütern, die durch die Mangelhaftigkeit der Sachen entstanden sind.

Wo ist der Unterschied zwischen einer Garantieverlängerung und einer Elektronikversicherung?

Der größte Unterschied liegt im Umfang der Leistung – die Differenz kann dabei ziemlich groß ausfallen. Die Leistungen der Garantieverlängerung ähneln sehr derer der Garantie. Sie umfassen also in der Regel nur Konstruktions-, Material- Berechnungs- und Montagefehler sowie Motor- und Lagerschäden und keine Defekte aus Eigenverschulden.

Die Elektronikversicherung ist da schon breiter gefächert und übernimmt ein größeres Spektrum an Schäden. Dazu gehören unter anderem Sturz-, Bruch- und Wasserschäden sowie Bedienungsfehler, Kurzschluss und Überspannung. Aber auch Material- und Konstruktionsfehler werden von der Elektronikversicherung abgedeckt. Je nach Tarif ist auch Diebstahl versicherbar – somit liegt der wesentliche Unterschied, wie bereits erwähnt, im Leistungsumfang und vor allem in Defekten aus Eigenverschulden.

Leistung Garantieverlängerung Elektronikversicherung
Konstruktionsfehler   
Materialfehler  
Berechnungsfehler  
Montagefehler  
Motor-/Lagerschäden ✓*
Sturz-/Bruchschäden
Wasserschäden
Bedienungsfehler
Kurzschluss/Überspannung
Diebstahl ✓*

*Je nach Tarif

Leistung Garantie-verl. Elektronik-vers.
Konstruktions-
fehler
  
Materialfehler  
Berechnungs-fehler  
Montage-fehler  
Motor-schäden ✓*
Lagerschäden ✓*
Sturzschäden
Bruchschäden
Wasser-schäden
Bedienungs-fehler
Kurzschluss
Überspannung
Diebstahl ✓*

*Je nach Tarif

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