Kaum ein anderes Fortbewegungsmittel ist in Deutschland so begehrt wie das Fahrrad. Was leider auch seine schlechten Seiten hat: In Deutschland kommt es jährlich bis zu 300.000 gemeldeten Diebstählen von Fahrrädern. Experten sind der Meinung, dass jedes Fahrrad potentiell irgendwann gestohlen wird – es sei lediglich eine Frage der Zeit, wann. Das Schlimmste daran ist, dass der Großteil der gestohlenen Bikes nie wieder auftaucht.
Radlern bleibt meist also nichts Weiteres übrig, als sich mit der richtigen Versicherung zu schützen. Bei der Wahl treten jedoch oftmals einige Faktoren auf, die überaus überwältigend sein können. Die Frage, die sich die meisten hierbei stellen, ist, ob auch schon die Hausratversicherung ausreicht, um sein Bike rundum zu schützen. Oder muss es doch eine Fahrradversicherung sein? In diesem Blogbeitrag haben wir Dir die wichtigsten Faktoren zusammengesammelt, damit Du die richtige Entscheidung für Dein Fahrrad treffen kannst.
Wann greift die Hausratversicherung?
Die herkömmliche Hausratversicherung kann in bestimmten Fällen bereits für geeigneten Schutz sorgen. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass der Ort, an dem das Fahrrad gestohlen wurde, auch im Versicherungsschein aufgeführt ist. Im Normalfall zählen hierzu die Wohnung sowie die Garage und der Keller.
Achtung! Es gelten einige Bedingungen zu erfüllen: Zunächst ist wichtig, dass Dein Fahrrad mit einem angemessenen Schloss gesichert war. Darüber hinaus müssen die Garage und der Keller abschließbar und nur für Bewohner betretbar sein.
Möchtest Du dein Fahrrad auch in weiteren Fällen gegen Diebstahl absichern, musst Du den vereinbarten Versicherungsschutz durch Zusatzbausteine erweitern. Somit ist Dein Bike auch versichert, wenn du es an anderen Orten wie beispielsweise in der Stadt abschließt und es gestohlen wird. Das gesamte Maß des Versicherungsschutzes hängt allerdings von den einzelnen Versicherern ab.
Auch hierbei sind einige wichtige Dinge zu beachten: Es ist möglich, dass die sogenannte Nachtzeitklausel greift, die besagt, dass der Versicherungsschutz für Diebstähle von Fahrrädern beispielsweise nur zwischen 6 und 22 Uhr gültig ist. Diese Klausel findet nur noch selten Verwendung, allerdings ist es wichtig, die genauen Bedingungen unter die Lupe genommen zu haben. Denn auch die Höhe der Erstattung orientiert sich an der ausgemachten Versicherungssumme. Je nach Versicherer erhältst Du zwischen einem und fünf Prozent dieser Summe.
Unterschiede zwischen Hausrat- und Fahrradversicherung auf einen Blick
Hausratversicherung | Fahrradversicherung | |
---|---|---|
Welche Gegenstände umfasst der Schutz? | Den gesamten Haushalt sowie alle darin enthaltenen Räder | Das versicherte Fahrrad |
Welche Leistungen sind enthalten? | Diebstahl, Schäden durch Sturz, Unfall, Teilediebstahl, Vandalismus | Diebstahl, Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Feuer |
Wie hoch ist die Erstattung? | 1 bis 5 Prozent der angegebenen Versicherungssumme | Wert des Fahrrads |
Wovon sind die Kosten abhängig? | Von der Versicherungssumme sowie dem Wohnort | Vom Wert des Fahrrads |
Fazit
Die Leistungen der beiden Versicherungen unterscheiden sich in einigen Teilen erheblich. Hier muss jeder auf seine ganz individuellen Bedürfnisse achten. Wer nur selten mit dem Rad unterwegs ist und sich nicht weiterhin mit aufwendigem Papierkram auseinander setzen möchte, kann sich mit dem bereits enthaltenen Fahrradschutz seiner Hausratversicherung zufrieden geben. Regelmäßige Fahrradfahrer, die ihr Bike auch gerne mal für mehrere Stunden außerhalb ihres Heimes anketten, sollten allerdings auf eine zusätzliche Fahrradversicherung zurückgreifen.
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