Saisonarbeit ist für die Ernte und agrarische Wirtschaftszweige charakteristisch. Aber was genau versteht man darunter und worauf muss man besonders achten?

Mehrmals im Jahr werden Mitarbeiter über einen vorübergehenden Zeitraum in Deutschland für Hilfsarbeitern auf Feldern und in Bauernhöfen befristet angestellt. Es werden sowohl inländische als auch ausländische Arbeitskräfte eingesetzt, sowie Wanderarbeiter und Arbeitsmigranten.

Was sind Erntehelfer?

berries-713077_640Die Tätigkeit als Erntehelfer ist eine Art der Saisonarbeit. Diese Arbeitnehmer unterstützen die Winzer, Bauern und andere Landwirtschaftliche Unternehmen und Organisationen. Das kann beispielsweise bei der Ernte von Spargel, Erdbeeren oder Äpfeln sein. Der Erntehelfer kann normalerweise bis zu 6 Monate eingesetzt werden. In seltenen Situationen kann er auch das ganze Jahr über beschäftigt bleiben. Wird er jedoch für einen unbegrenzten Zeitraum eingesetzt, so spricht man nicht mehr von einem Erntehelfer, sondern von einem Landwirtschaftsarbeiter.

Der große Kritikpunkt an der Erntehelfer-Beschäftigung liegt im niedrigen Lohnniveau. Die Arbeit erfordert körperliche Anstrengung, bis zu 14 Stunden täglich und sechs Tage wöchentlich wird gearbeitet. Das Alter, Geschlecht oder die berufliche Qualifikation spielen dabei keine Rolle. Der dafür bezahlte Stundenlohn ist häufig viel zu gering. Der Arbeitskräftemangel in Deutschland wurde jedoch zu einem großen Problem, man war mehr oder weniger gezwungen die Arbeitskraft anderweitig zu beschaffen. Auch heute sieht es nicht anders aus. Am häufigsten werden Erntehelfer aus den Mittel- und Osteuropäischen Raum wie etwa Polen, Rumänien und Bulgarien eingesetzt. Doch auch die ausländischen Arbeitskräfte vermeiden immer mehr Deutschland, da sie in Frankreich oder Großbritannien besser bezahlt werden. Die Situation hat sich jedoch mit dem Einführen eines flächendeckenden Mindestlohnes in Deutschland verbessert.

Arbeitnehmerfreizügigkeit – Lohndumping oder Vorteil?

Erntehelferversicherung LandschaftArbeitskräfte aus neuen EU-Staaten benötigen seit dem 01. Januar 2011 keine Arbeitserlaubnis für die Ausübung der Saisonarbeit. Der Lebensstandard in Osteuropäischen Ländern ist jedoch deutlich niedriger als in Deutschland. Ausländische Arbeitskräfte sind damit eher bereit für einen niedrigen Lohn zu arbeiten. Der Stundenlohn der für einen normalen deutschen Arbeitnehmer zu niedrig ist, reicht den ausländischen häufig schon aus. Da wo manche einen Nachteil im Sinne von Lohndumping erkennen, sehen andere einen Vorteil, da man in Deutschland wenig freie Arbeitskräfte im landwirtschaftlichen Bereich findet und nicht besetzte Arbeitsplätze große Verluste verursachen können.

2015 wurde für die Erntehelfer ein Mindestlohn von 7,40 Euro eingeführt, die Tendenz ist steigend. 2017 sollen die Erntehelfer einen Stundenlohn von 8,50 Euro bekommen.

 

Wichtig für den Arbeitgeber

Die Erntearbeit wird nur für eine bestimmte, kurze Zeit bzw. während der Ernte ausgeübt, daher muss der Arbeitgeber insbesondere auf die Beiträge achten, die er an den Staat zahlen muss. Kommen die Erntehelfer aus dem Ausland so muss von Ihnen ein Nachweis (Bescheinigung A1) über Ihre Beschäftigung im Heimatsland aufgefordert werden:

Erntehelferversicherung Erntezeit Spargel„Mit der Bescheinigung A1 wird erklärt, dass während der Dauer der Entsendung des Arbeitnehmers nach Deutschland weiterhin sein eigenes System der sozialen Sicherheit anwendbar bleibt und damit deutsches Sozialversicherungsrecht wegen des Grundsatzes der Vermeidung von Doppelversicherung ausgeschlossen ist“ Handelskammer Hamburg.

Dies liegt im Interesse des Arbeitsgebers. Ist der ausländische Helfer im Heimatland beschäftigt, so gelten für Ihn die Sozialversicherungsrechte seines Herkunftsortes. Geht der Erntehelfer im Wohnstaat einer selbständigen Tätigkeit nach, die der Erntehelferbeschäftigung ähnlich ist, so gelten für ihn die ausländischen Sozialversicherungsrechte. Wenn keine Ähnlichkeit besteht greift das deutsche Sozialversicherungsrecht.

Ist der Erntehelfer im Heimatsland unbeschäftigt und somit ohne Versicherungsschutz oder in einem unklaren Versicherungsverhältnis, dann wird seine Beschäftigung in Deutschland als nicht sozialversicherungspflichtig angesehen. Das heißt wenn es zu bestimmten Problemen wie z.B. einem Unfall oder Verletzungen am Arbeitsplatz kommt, muss eine ambulante oder stationäre Behandlung vom Arbeitgeber bezahlt werden. Das finanzielle Risiko wird vom Arbeitgeber getragen und somit müssen jegliche Kosten übernommen werden. Diese können enorm hoch sein.

 

Wenn der Erntehelfer kurzfristig beschäftigt wird

Ist der Erntehelfer zwischen 5 Tagen und maximal 2 Monaten beschäftigt, so ist die Saisonarbeit als eine kurzfristige Beschäftigung und somit versicherungsfrei anzusehen. Die Beschäftigung kann auch über 2 Monate hinausgehen, darf jedoch nicht mehr als 50 Arbeitstage betragen. Bei versicherungsfreien Beschäftigungen trägt der Arbeitgeber das finanzielle Risiko egal ob es sich dabei um in- oder ausländische Arbeitnehmer handelt.

Was Leistet die Erntehelferversicherung?

Erntehelferversicherung Kurzfristige BeschäftigungUm unvorhersehbare Kosten zu vermeiden lohnt es sich für Arbeitgeber sich mittels der Erntehelferversicherung abzusichern. So werden für den Arbeitgeber große Risiken eingespart und der Arbeitnehmer kann sich darauf verlassen, dass er während der Arbeitssaison in Deutschland versichert ist. Die Tarife für die Ernteversicherung sind aktuell ab 39 Cent pro Tag und Person erhältlich. Im Covomo Versicherungsvergleich finden Sie die leistungsstärksten Tarife für Erntehelfer. Sie können hier Tarife direkt miteinander vergleichen und auf Ihre Gegebenheiten anpassen.

Mit der Erntehelferversicherung werden abgedeckt:

  • Ambulante und stationäre Behandlungskosten 100%
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung 100%
  • Transportkosten zur Weiterversorgung 100%
  • Rücktransportkosten in Heimatland 100%
  • Bestattungs-/Überführungskosten bei Tod bis 5.000/10.000/11.000

Die Versicherung muss bereits vor der Einreise des Arbeitnehmers abgeschlossen werden, da sonst keine Leistungsflicht für einen Schadenfall garantiert werden kann.

In Kürze

  • Erntehelfer sind eine Art von Saisonarbeiter. Sie werden während der Saison eingesetzt, maximal 6 Monate lang.
  • Der Arbeitgeber muss mit den versicherungsfreien Beschäftigten achtsam umgehen – ein zu Hohes Risiko könnte enorme Kosten bzw. Verluste bringen.
  • Versicherungsfreie Beschäftigung liegt vor, wenn:
  • Ein ausländischer Helfer eingesetzt wird, der im Heimatsland unbeschäftigt und ohne Versicherungsschutz ist oder dessen Versicherungsstatus unklar ist
  • Ein Helfer kurzfristig beschäftigt wird – mindestens 5 Tage und maximal 2 Monate bzw. 50 Arbeitstage
  • Die Erntehelferversicherung sorgt für die Prävention vor unvorhersehbaren und hohen Kosten, die anfallen, wenn der Erntehelfer sich während der Arbeit verletzt oder erkrankt und deswegen ambulant oder stationär behandelt werden muss.