„Flieg, mein Drachen, flieg“ war einmal. Drohnen haben dem von vielen innig geliebten Papierdrachen längst den Rang abgelaufen und stehen als Spielzeug, als Hilfsmittel für professionelle Fotografen und bei Technik-Enthusiasten gleichermaßen hoch im Kurs. Eine konservative Schätzung der Deutschen Flugsicherung (DFS) geht aktuell von rund 400.000 Drohnen allein in Deutschland aus. Blickt man jedoch auf die Verkaufszahlen der letzten Jahre, dürften es spätestens bis zum Ende des Jahres mehr als eine Million sein.

Doch je mehr Bi-, Tri-, Quadro- oder Multikopter sich am Himmel tummeln, desto höher ist natürlich auch die Unfallgefahr. Schlagzeilen wie „A99: Auto kollidiert mit Drohne“, „Zusammenstoß mit Olympiaturm – Drohne schlägt neben Familie ein“ oder „Tourist verletzt – Kameradrohne stürzt auf Alexanderplatz“ sind längst traurige Realität.

Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Politik der zunehmenden Gefahr durch die steigende Anzahl unbemannter Flugobjekte mit entsprechenden Maßnahmen entgegnen will. Dazu zählt neben der bereits 2005 verabschiedeten Versicherungspflicht für Drohnenbesitzer auch die im April 2017 verabschiedete Neuauflage der Drohnen-Verordnung. Was es damit genau auf sich hat und worauf Du als Drohnenbesitzer zukünftig achten musst erklären wir Dir im folgenden Artikel.

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Die neue Drohnen-Verordnung im Detail – das musst Du als Drohnenbesitzer zukünftig beachten

Höher, schneller, weiter – um auf die rasante technische Weiterentwicklung der unbemannten Fluggeräte zu reagieren und gleichzeitig den Luftverkehr durch die steigende Anzahl an Drohnen am Himmel nicht zu gefährden, hat der Gesetzgeber beschlossen, die bestehenden Vorschriften und Richtlinien zu überarbeiten. Diese gemeinhin als „Neue Drohnen-Verordnung“ bezeichnete Überarbeitung der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) und der Luftverkehrsordnung (LuftVO) trat nach der Bestätigung durch den Bundesrat am 4. April 2017 in Kraft und ist seitdem für alle Drohnenbesitzer verbindlich.

Neben der Überarbeitung einiger bestehender Regelungen bringt die Neue Drohnen-Verordnung einige Änderungen für Drohnenbesitzer mit sich:

Ab dem 1. Oktober 2017 müssen alle unbemannten Flugobjekte mit einer feuerfesten Plakette ausgezeichnet werden, die Rückschlüsse auf Namen und Adresse des Besitzers zulässt. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist, in der Drohnenbesitzer die Möglichkeit erhalten, ihre Kopter entsprechend nachzurüsten
Wenn Du eine Drohne mit einem Gewicht von mehr als zwei Kilogramm besitzt, darfst Du diese ab dem 1. Oktober nur noch mit einem entsprechenden Kenntnisnachweis fliegen.
Für den Einsatz von Drohnen mit einem Gewicht von über fünf Kilogramm musst Du Dir als Drohnenbesitzer eine gesonderte Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde einholen.
Bisher mussten sich Drohnenbesitzer unabhängig vom Gewicht der Drohne eine Erlaubnis für die gewerbliche Nutzung einholen. Mit der neuen Drohnen Verordnung ist diese Erlaubnis erst für Drohnen ab einem Gewicht von fünf Kilogramm notwendig.

Die wichtigsten Unterschiede zur alten Drohnen-Verordnung auf einen Blick

Alte Verordnung Neue Verordnung
Maximale Flughöhe 100 Meter (gewerbliche Nutzung) beziehungsweise 762 Meter (private Nutzung) über Grund im unkontrollierten Luftraum 100 Meter
Kennzeichungspflicht Erforderlich für alle Drohnen ab 0,25 Kilogramm Gesamtgewicht
Kenntnisnachweis Formloser Kenntnisnachweis Erforderlich für alle Drohnen ab 2 Kilogramm Gesamtgewicht
Erlaubnispflicht Nur für gewerbliche Nutzung Erforderlich für alle Drohnen ab 5 Kilogramm Gesamtgewicht
Drohne Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 Satz 1 LuftVG
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Wo kann ich meine Drohne noch ohne Einschränkungen fliegen lassen?

Um eine Behinderung des Luftverkehrs zu vermeiden wurden die Regelungen zu Flugverbotszonen für Drohnen im Zuge der Neuauflage der Drohnen-Verordnung verschärft. Grundsätzlich dürfen Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm nicht über Wohngebieten eingesetzt werden. Für Drohnen, die in der Lage sind optische oder akustische Funksignale aufzuzeichnen oder zu übertragen gilt dieses Verbot unabhängig von ihrem Gewicht, es sei denn der Besitzer des Grundstücks stimmt dem ausdrücklich zu.

Darüber hinaus gilt in Zukunft ein Flugverbot in und über besonders sensiblen Bereichen:

  • Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften
  • in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen)
  • Krankenhäuser
  • Menschenansammlungen
  • Anlagen und Einrichtungen
  • Oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden
  • Naturschutzgebiete
  • Bestimmte Verkehrswege
  • In einer Höhe von über 100 Metern (mit Ausnahme von ausgewiesenen Modellflugplätzen oder, wenn eine Sondergenehmigung vorliegt)

Unser Tipp: Die Deutsche Flugsicherung hat eine kostenlose App entwickelt, die Dir für jeden Standort in Deutschland anzeigt, welche Regeln und Vorschriften dort jeweils zu beachten sind. So kannst Du ganz einfach sicherstellen, dass Du bei der Ausübung Deines Hobbys keine geltenden Vorschriften verletzt.

Was hat es mit dem “Drohnenführerschein” auf sich?

Wenn Du eine Drohne mit einem Gesamtgewicht von mehr als zwei Kilogramm und außerhalb von einem Modellfluggelände fliegen lassen möchtest, bist Du ab dem 1. Oktober 2017 zu einem entsprechenden Kenntnisnachweis verpflichtet. Mit diesem Drohnenführerschein bestätigst Du als Drohnenbesitzer Deine Kenntnisse über die Grundlagen des Luftfahrtrechts und der örtlichen Luftraumordnung nach.

Diesen Kenntnisnachweis kannst Du auf folgende Arten erlangen:

  • Durch eine bereits vorhandene Pilotenlizenz
  • Ab einem Alter von 16 Jahren im Zuge der Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich)
  • Ab einem Alter von 14 Jahren durch den Nachweis einer entsprechenden Einweisung durch einen Luftsportverein

Gibt es eine allgemeine Versicherungspflicht für Drohnenbesitzer?

Kannst Du Dich noch an die in der Einleitung erwähnten Beispiele erinnern? Diese verdeutlichen eindrucksvoll, welche Schäden durch die vermeintlich harmlosen unbemannten Fluggeräte entstehen können. Viele Drohnenbesitzer sind sich jedoch nicht bewusst, dass sie im Fall der Fälle für die entstandenen Schäden verantwortlich sind. Schäden, die je nach Art des Unfalls mühelos im fünfstelligen Bereich anzusiedeln sind.

Eine Haftpflichtversicherung ist Drohnenbesitzern daher nach § 43 Abs. 2 Satz 1 LuftVG zwingend vorgeschrieben. Was viele Drohnenbesitzer jedoch nicht wissen: die private Haftpflichtversicherung reicht dazu in der Regel nicht aus. Daher kommen Drohnenbesitzer nicht um den Abschluss einer separaten Drohnenversicherung herum. Nur wenn es sich bei Deiner Drohne um ein Spielzeug handelt ist diese von der Versicherungspflicht befreit.

Drohne Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 Satz 1 LuftVG

So findest Du die beste Versicherung für Deine Drohne

Du weißt nun also, dass Du als Drohnenbesitzer nicht um den Abschluss einer separaten Drohnenversicherung herumkommst. Doch mit Blick auf das große Angebot am Markt fällt die Wahl des passenden Tarifs oftmals schwer. Als Orientierungshilfe haben wir Dir in unserem Artikel „11 Punkte, die Du bei der Drohnenversicherung beachten solltest“ die wichtigsten Punkte bei der Auswahl der passenden Drohnenversicherung zusammengestellt. Hier ein kleiner Auszug der wichtigsten Punkte:

Tarife für eine Drohnenversicherung mit Selbstbehalt erscheinen nur auf den ersten Blick als günstigere Alternative. Denn im Schadensfall musst Du einen vorher vereinbarten Teil der Kosten selbst tragen.
Die Deckungssumme legt fest, welche maximale Schadenssumme Deine Versicherung übernimmt. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, muss die Deckungssumme Deiner Drohnenversicherung mindestens eine Million Euro betragen.
Möchtest Du Deine Drohne – etwa als Fotograf – auch gewerblich nutzen, dann solltest Du darauf achten, dass die gewerbliche Nutzung über Deinen Wunsch-Tarif abgedeckt ist. Tarife für die gewerbliche Nutzung sind in der Regel teurer.
Wenn Deine Drohne regelmäßig von mindestens einer dritten Person geflogen wird solltest Du darauf achten, dass dies auch über die Versicherung abgedeckt ist.
Oftmals wird die Teilnahme an Flugwettbewerben und anderen öffentlichen Veranstaltungen nicht von der Drohnenversicherung abgedeckt. Daher solltest Du unbedingt darauf achten, dass Dein gewählter Tarif diesen Punkt mitversichert, wenn du planst Deine Flugkünste regelmäßig bei solchen Wettbewerben zur Schau zu stellen.

Mit unserem unabhängigen Vergleichsrechner findest Du in wenigen Minuten aus einer großen Auswahl den passenden Tarif für Deine Drohnenversicherung. Gib dazu einfach die Daten zu Deiner Drohne ein und vergleiche die dazu passenden Tarife im Hinblick auf Preis und Leistung. Die Drohnenversicherung Deiner Wahl kannst Du anschließend ganz bequem direkt online abschließen.

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