Verbraucherportal, Vergleichsportal oder Tippgeber: Wer berät am besten?

Der Bund der Versicherungskaufleute (BVK) e.V. hatte dem Vergleichsportal check24 vorgeworfen, sich als neutrales Preisvergleichsportal zu tarnen. In Wirklichkeit sei check24 ein Versicherungsvermittler, so der BVK-Präsident Michael Heinz. Für den BVK Grund genug, Klage gegen check24 einzureichen. Bereits im Mai dieses Jahres hatte der BVK in einer Pressemitteilung gefordert, dass Vergleichsportale prinzipiell die gleichen Anforderungen erfüllen müssen, wie jeder Versicherungsvermittler auch, eine Forderung, die auch von Anfang an von Covomo unterstützt wurde.

Die Klage offenbart, dass die Welt der Tarifvergleiche kompliziert geworden ist: Verbraucherschützer arbeiten plötzlich als Vermittler, während Vermittler zunehmend im Gewand des Verbraucherschützers aufträten, fasst „Versicherungswirtschaft Heute“-Redakteur Christoph Baltzer seine Beobachtungen zusammen:

„Qualitätsorientierte Berater sehen sich als die wahren Verbraucherschützer. Umgekehrt betätigen sich immer mehr Verbraucherschützer als Vermittler“ (Christoph Baltzer, in: Versicherungswirtschaft Heute, 13.02.2015)

Warum der BVK gegen check24 klagt

Der Ton wird dabei zunehmend rauer. Der BVK wirft check24 sogar unlauteren Wettbewerb vor. Das Portal, das Tarife gegen Provision verkaufe, könne nicht wie ein neutrales Vergleichsportal auftreten, so die Argumentation der Anklage. Hinzu kommt, dass check24 nicht die von Heinz in seiner Pressemitteilung aufgeführten Mindestanforderungen für Versicherungsmakler einhalte. Dazu gehörten sowohl eine umfassende Leistungs- und Bedarfsanalyse, als auch eine umfassende Beratung, so der BVK-Präsident. Das Münchener Unternehmen Check24 wehrt sich indes gegen die Anschuldigungen und verweist dabei auf die telefonische und Online-Beratung, die ebenfalls angeboten wird. Rückendeckung erhalten die Münchener außerdem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Deren Mitarbeiter Udo Sieverding hält Vergleichsportale grundsätzlich für sinnvoll, allerdings könne es nicht sein, dass sich einige Portale ihrer angeblichen Unabhängigkeit rühmen würden, obwohl sie es gar nicht seien, so Sieverding gegenüber dem Spiegel.

Worin liegt der Widerspruch?

Vegleichsportale bieten eine große AuswahlIn dem Bemühen, Verbrauchern eine neutrale Vergleichsübersicht zu verschaffen, stünden als Makler auftretende Vergleichsportale in einem Selbstwiderspruch, so Sieverding. Denn während Verbraucher das beste Produkt wollen, sind Makler an einer möglichst hohen Provision interessiert. Verbraucherschützer wittern seitdem geheime Voreinstellungen in den Portalen, die die Tarife mit den höchsten Provisionen nach ganz oben auf die Produktliste bringen sollen. Die erste Produktauswahl würde zudem von Verbrauchern kaum nach anderen Kriterien umsortiert werden. Die Portale halten dagegen, dass sie stets bedarfs- und nicht provisionsorientiert beraten. Auch würden Portale keineswegs verschweigen, dass sie als Makler aufträten, so ein Sprecher von Verivox und Daniel Friedheim von check24 verweist darauf, dass die Verbraucher durchaus wüssten, dass Verivox nicht Stiftung Warentest sei. Ein weiterer Vorwurf des BVK liegt in der unvollständigen Produktauswahl. Hierauf entgegnet Verivox, dass einige Anbieter überhaupt nicht auf dem Portal angeboten werden wollen. Nicht selten liegt das an Uneinigkeiten über die Höhe der Provision. Die Portale üben hier zunehmend eine Vertriebsmacht aus, die den großen Discounter-Märkten (Abbildung) gleicht, die ebenfalls Produkte aus dem Sortiment nehmen, wenn über den Einkaufspreis keine Übereinkunft erzielt wird. Das Entfernen von Tarifen aus dem Produktsortiment mache das Angebot keineswegs weniger repräsentativ, betonen dabei die Portal-Anbieter. Erstaunlich ist die Haltung der Verbraucherschützer zu Spezialtarifen. Dabei handelt es sich um zum Teil hoch rabattierte Tarife, die exklusiv auf diesem Portal angeboten werden. Diese Tarife erschweren jedoch einen unabhängigen Vergleich, so Verbraucherschützer Sieverding. Das wäre jedoch das gleiche, wie wenn man den Discountern verbieten würde, eigene Handelsmarken günstiger anzubieten.

Wodurch zeichnet sich Covomo aus?

Covomo ist ein unabhängiges Vergleichsportal und hat sich seit Gründung im Jahr 2014 zur größten deutschen Tarifdatenbank für Reiseversicherungen entwickelt. Von Beginn an haben Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit eine große Rolle gespielt. So wird offen kommuniziert, dass Covomo als Versicherungsmakler auftritt. Dieser Status sichert Covomo seine Unabhängigkeit. Prinzipiell werden alle Tarife nach zwei Kriterien angeboten: Zuerst werden Versicherungen angeboten, die die beste Bewertung durch Finanztest erhalten haben. Damit orientiert sich Covomo an die unabhängige Expertenmeinung der Verbraucherschützer. Zusätzlich werden die Tarife aufsteigend nach Preis sortiert. So werden sowohl qualitäts- als auch preisbewusste Kunden angesprochen. Darüber hinaus bietet die Webseite die Möglichkeit, den Kundenwunsch einzugrenzen und weiter zu spezifizieren, so dass am Ende nur Tarife übrig bleiben, die passgenau den Kundenwünschen entsprechen. Und auch die Beratung kommt nicht zu kurz. Über eine Chat-Funktion, telefonisch oder per E-Mail sind die Reiseversicherungs-Spezialisten jederzeit für Rückfragen erreichbar.

Finanztip warnt vor Versicherungsbuchung bei Reiseportalen

Bei welchem Portal sollte man was machen? Grundsätzlich sollte man sich immer an das Portal wenden, das sich für bestimmte Dinge sachverständig zeigt. Das heißt: Flüge bucht man auf Flug- und Reiseportalen, Versicherungen auf Versicherungsportalen. Grundsätzlich abzuraten, auch – oder gerade – weil es als der bequemste Weg erscheint, ist vor dem Buchen von Reiseversicherung auf demselben Portal, auf dem man eben den Flug gebucht hat. Denn die Flugbuchungsportale arbeiten in der Regel nur mit einem Versicherungsanbieter zusammen, mit der Folge, dass die Preise deutlich überhöht sind. Erst kürzlich gab das LG Leipzig einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) statt und untersagte den Flugportalen, mit speziellen Warnhinweisen den Kunden zum Abschluss dieser Reiseversicherungen zu nötigen.

In Kürze

  • Check24 wird vorgeworfen Makler zu sein und sich als Portal zu tarnen
  • Eine Klage gegen check24 wegen unlauterem Wettbewerb läuft an
  • Versicherungen sollten nicht auf Reisewebsites gebucht werden
  • Spezifische Vergleichsportal haben meistens die besten Angebote
  • Die Beratung und Beantwortung von Fragen in Portalen wie Covomo ist weiterhin sehr wertvoll