Wer kennt es nicht: Kaum ist die Garantie abgelaufen fängt das Haushaltsgerät an zu spinnen… Ob Kühlschrank, Spül- oder Waschmaschine – die Geräte sind in der heutigen Zeit aus dem Haushalt nicht mehr wegzudenken und gerade ein Leben ohne Kühlschrank ist nicht mehr möglich. Genauso wenig wie ohne Waschmaschine, oder wann hast Du das letzte Mal Deine Jeans und Shirts mit der Hand gewaschen? Auch das Spülen ist mehr als nervig, hat man sich erst an den Luxus einer Spülmaschine gewöhnt.

Oft sind die Fehler oder Defekte zwar reparabel, allerdings nicht für den Hobbyschrauber. Nicht, weil es besonderen fachmännischen Skills bedarf, sondern einfach aus dem Grund, dass die Fehler-Codes, die beispielsweise auf den Spülmaschinen-Displays erscheinen, in der Regel nicht im Internet aufgeführt sind und man somit keine Anleitung hat, was und wie zu reparieren ist. Also muss der Fachmann her.

Servicehotline, Techniker-Termin und saftige Rechnungen…

Nun rufst Du rufst bei der Servicehotline an, bestellst einen Techniker und schon folgt das böse Erwachen: Der Kostenvoranschlag. Allein die Anfahrt des Technikers, der Dein Gerät noch nicht einmal berührt hat wird mit circa 80 € kalkuliert, zudem kommen Reparaturkosten, deren Höhe sich nach dem Zeitaufwand richten, zuzüglich Materialkosten. Je nach Arbeitszeit und Material steht unterm Strich schnell ein Betrag ab 250 Euro aufwärts.

Bei solchen Kostenvoranschlägen überlegt man zwei Mal, ob man das ohnehin schon ältere Gerät überhaupt noch reparieren lässt oder ein komplett neues anschafft. Letzteres geht natürlich mehr ins Geld, aber ob sich die Reparatur lohnt ist auch fraglich. Nicht wenige Verbraucher stehen immer wieder aufs Neue vor diesem Dilemma, denn auch der Techniker-Termin kann nervig sein, wenn man dafür zum Beispiel einen Urlaubstag verschwenden muss. Davor schützen die Garantieverlängerung und Elektronikversicherung zwar nicht, aber wenigstens vor den Kosten.

In diesem Artikel zeigen wir Dir, wo die Unterschiede zwischen einer Garantieverlängerung und einer Elektronikversicherung liegt und worauf Du beim Abschluss unbedingt achten solltest.

Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung – drei verschiedene Begriffe für ein und dasselbe?

Nein, dasselbe sind Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung definitiv nicht. Was sich hinter den Begriffen aber im Einzelnen verbirgt fragt man sich zurecht, denn oftmals werden die Bezeichnungen völlig falsch einsetzt, was für Verwirrung sorgt, wenn man von der Garantie oder Gewährleistung Gebrauch machen will und der Schadensfall aber gar nicht unter die Leistungen fällt. Wir räumen mit den Missverständnissen auf und erläutern klar und verständlich wo nun die markanten Unterschiede liegen.

Erteilt ein Händler – egal ob privater oder gewerblicher Art – eine Garantie, verpflichtet er sich in bestimmten Fällen zum bestimmten Handeln um einen durch die Garantie gedeckten Schaden zu eliminieren.  Die Erklärung einer Garantie erfolgt auf freiwilliger Basis und soll in erster Linie das Kundenvertrauen erwecken und stärken.

Es handelt sich also um eine vollkommen freiwillige Selbstverpflichtung des Händlers, die über den Rahmen des Kaufvertrages hinausgeht. Verpflichtet sich ein Händler zu dieser freiwilligen Garantieerteilung, kann er sich im Schadensfall der Verantwortung aber nicht entziehen.

Ist die Garantie erteilt, muss er im Fall der Fälle der zugesicherten Leistung nachkommen, auch wenn diese freiwillig versprochen wurde. Damit der Händler sich nicht seiner Garantie entziehen kann, ist die Ersatzpflicht im § 444 BGB geregelt und somit seitens des Gesetzgebers garantiert.

Bei der Mängelgewährleistung handelt es sich im Gegenteil zur Garantie nicht um eine freiwillige Ersatzpflicht des Händlers, sondern geht automatisch und verpflichtend aus dem Kaufvertrag hervor, auch wenn es nicht gesondert aufgeführt ist.

Gewährleistungsansprüche sind gesetzlich geregelt. Die §§ 434, 435 BGB legen fest was ein Mangel ist und wann einer vorliegt. Zum Beispiel liegt ein Mangel vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht für die gewöhnliche – oder vertraglich vereinbarte – Verwendung geeignet ist.

Liegt ein Sachmangel vor, stehen dem Anspruchsinhaber verschiedene Mängelrechte des BGB zur Verfügung. Auch die Dauer der Mängelgewährleistung ist gesetzlich geregelt und beträgt mindestens 24 Monate (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Der Verkäufer haftet somit für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs beziehungsweise Verkaufs bestanden haben, auch wenn diese nicht sofort, sondern erst im Nachhinein erkannt werden.

Ansprüche aus der Produkthaftung richten sich im Gegensatz zu den Ansprüchen aus der Mangelhaftung nicht an den Händler, sondern an den Hersteller beziehungsweise Produzenten selbst. Diese umfassten Schäden an Gesundheit, Leben sowie Eigentum und weiteren Rechtsgütern, die durch die Mangelhaftigkeit der Sache entstehen oder entstanden sind.

Garantieverlängerung und Elektronikversicherung – wo ist der Unterschied?

Der Unterschied ist im Grunde „nur“ der Leistungsumfang, die Differenz ist aber ziemlich groß. Während sich der Schutz der Garantieverlängerung nur auf die gängigen Leistungen einer Garantie erstreckt und somit lediglich auf Konstruktions-, Material-, Berechnungs- sowie Montagefehler und außerdem Motor- und Lageschäden.

Der Schutz der Elektronikversicherung ist hingegen um einiges umfangreicher und umfasst auch Sturz- und Bruch- sowie Wasserschäden, Bedienungsfehler, Kurzschluss und Überspannung sowie Material- und Konstruktionsfehler. Außerdem sind die versicherten Elektroartikel nach Wunsch auch gegen Diebstahl geschützt.

Wie Du siehst liegt der wesentliche Unterschied darin, dass die Elektronikversicherung auch Schäden, die aus Eigenverschulden resultieren, übernimmt. Das kann vor allem bei Großfamilien mit vielen (kleinen) Kindern oder  Wohngemeinschaften sinnvoll sein, denn die Investition in ein Neugerät ist immer eine finanzielle Belastung. Umso mehr Personen die Gerätschaften aber nutzen, desto größer ist der Verschleiß und die Wahrscheinlichkeit eines Defekts. Aber auch in kleinen Haushalten sind Schäden und Defekte nicht vorherzusehen oder vorzubeugen und auch hier bezahlen sich Reparatur oder Neuanschaffung nicht von alleine.

Garantieverlängerund vs. Elektronikversicherung

Leistung Garantieverlängerung Elektronikversicherung
Konstruktionsfehler   
Materialfehler  
Berechnungsfehler  
Montagefehler  
Motor-/Lagerschäden ✓*
Sturz-/Bruchschäden
Wasserschäden
Bedienungsfehler
Kurzschluss/Überspannung
Diebstahl ✓*
Leistung Garantie-verl. Elektronik-vers.
Konstruktions-
fehler
  
Materialfehler  
Berechnungs-fehler  
Montage-fehler  
Motor-schäden ✓*
Lagerschäden ✓*
Sturzschäden
Bruchschäden
Wasser-schäden
Bedienungs-fehler
Kurzschluss
Überspannung
Diebstahl ✓*

*Je nach Tarif

Worauf Du beim Abschluss unbedingt achten solltest

Wie bei jeder anderen Versicherung auch, solltest Du auch beim Abschluss einer Elektronikversicherung möglichst auf eine Selbstbeteiligung verzichten. Zwar sind Tarife mit Selbstbehalt anfangs günstiger, kommt es aber zum Schadensfall, übersteigt der Eigenanteil in der Regel die Ersparnis. Ein Tarif mit Selbstbeteiligung lohnt sich nur, wenn es nicht zum Versicherungsfall kommt, dann braucht man aber auch keinen Versicherungsschutz und vorhersehbar ist das ohnehin nicht.
Die Elektronikversicherung muss nicht beim Kauf des Gerätes abgeschlossen werden, da man zunächst ja noch mindestens 12 Monate Gewährleistung genießt. Allerdings kann sich der sofortige Abschluss durchaus lohnen, da diese weitaus mehr Leistungen beinhaltet als die gesetzlich vorgegebene Mängelgewährleistung der Händler. Die Abschlussfrist hängt vom gewählten Versicherer ab und beträgt meistens zwischen 24 Monaten und 6 Jahren nach Kauf.
Die Deckungssumme entspricht in der Regel der Höhe des Gerätepreises beim Kauf. Allerdings gibt es für Ersatzleistungen eine sogenannte „Zeitwertstaffel“, die den Verschleiß und Wertverlust des Gerätes kalkuliert.

Das bedeutet für Dich: Wenn Dein Gerät beispielsweise nach 3 Jahren kaputtgeht und sich eine Reparatur auf Grund der Komplexität des Defekts nicht mehr lohnt, bekommst Du einen Zuschuss zum Kauf eines neuen Gerätes, der anhand der Zeitwertstaffel für Ersatzleistungen berechnet wird. Die Zeitwertstaffel unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer.

Die gängigen Policen versichern eine große Bandbreite an Schäden und Defekten an Deinen Elektrogeräten. Dazu sollten auf jeden Fall Sturz-, Bruch- und Wasserschäden sowie Bedienungsfehler gehören. Sehr wichtig ist auch, dass Kurzschluss und Überspannung im Versicherungsschutz integriert sind. Auch Material- und Konstruktionsfehler sollten vom Versicherer gedeckt sein.
Je nach persönlicher Situation und Größe des Gerätes könnten auch diese beiden Punkte relevant für Dich sein.

Zum einen: Der Nutzungsbereich. Dieser Parameter bestimmt, ob die gewerbliche, private oder beide Nutzungsarten abgesichert sind. Manche Tarife versichern beispielsweise ausschließlich Geräte die privat genutzt werden.

Zum anderen: Der Geltungsbereich: Dieser bestimmt wo der Tarif seine Gültigkeit hat. Das bedeutet, wenn Du ein portables Gerät wie zum Beispiel Deine Induktionsherdplatte(n) versicherst und diese mit in Camping-Urlaub nimmst, sind diese – je nach Tarif – auch im Ausland versichert.

Fazit

Ob Thermomix, Dyson oder Miele – die Geräte sind qualitativ auf höchstem Niveau, was sich nicht zuletzt am Kaufpreis bemerkbar macht. Wenn einer der tüchtig Haushaltshelfer kaputtgehen, ist es nicht nur nervig und ärgerlich, sondern kann auch richtig teuer werden. Dagegen kannst Du Dich schützen. Entweder mit der günstigen, abgespeckten Variante – der Garantieverlängerung oder der umfangreichen Premiumversion – der Elektronikversicherung.

Was Du auf jeden Fall vor dem Abschluss machen solltest, ist ein Tarifvergleich. Es gibt viele Angebote am Markt, die sich stark unterscheiden können. Mit Selbstbehalt oder ohne, mit Diebstahlschutz oder ohne… Außerdem variieren auch die Preise. Um das passende Produkt für Dein Gerät zu finden und dabei auch noch bares Geld zu sparen, solltest Du unbedingt einen Tarifvergleich durchführen. Der kostenlose und unabhängige Covomo-Vergleichsrechner benötigt nur wenige Daten zum versichernden Gerät und zeigt Dir in einer strukturierten Übersicht welche Tarife es gibt und welche sich für Dich am besten eignen.

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