Weltweit steht die Reisebranche vor großen Veränderungen. Immer weniger Menschen buchen ihre Reisen in den klassischen Reisebüros und weichen auf Online Portale aus. Das Segment der Online Reisebüros ist schon jetzt sehr umkämpft und kriegt ständig durch neue Startups in der Branche weitere Konkurrenz. Das Thema Versicherungen ist dabei meist nur eine Nebentätigkeit, die zwar ein bisschen Geld einbringen soll aber nicht zum Hauptgeschäft gehört. Reisebüros, ob online oder als Shop im Einkaufszentrum, haben jedoch die Verpflichtung Reisende über Reiserücktrittversicherungen beziehungsweise Reiseabbruchversicherungen aufzuklären. In diesem Artikel erhalten Sie alle Informationen zur Beratungspflicht und wie Sie dieser am besten nachkommen können.

Reiserücktritt und Reiseabbruch – Wann leisten die Versicherungen?

Viele Reisende beschäftigen sich häufig nicht damit was alles bis zum Antritt der Reise passieren kann. Besonders teurere Reisen werden jedoch oft lange im Voraus gebucht, falls doch jemand krank wird oder etwas passiert bleiben Reisende dann auf bis zu 100% der Kosten sitzen. Die Reiserücktrittversicherung kommt hier für Stornokosten auf und schützt Reisende vor hohen Gebühren bei Reiserücktritt. Der Versicherungsschutz bei schon angetretenen Reisen wird durch Versicherungen für Reiseabbruch abgedeckt. Sollte eine Reise unerwartet abgebrochen werden müssen, übernimmt diese Versicherung die Kosten. Das Angebot bei diesen Versicherungen ist riesig, weshalb vorab ein genauer Vergleich durchgeführt werden sollte um Kosten zu sparen.

Gesetzliche Beratungspflicht – so funktioniert es!

Alle Reisebüros haben die Pflicht auf diese Versicherungen hinzuweisen. Viele Kunden werden jedoch schlecht beraten und treten unterversichert ihre Reise an. Nach einigen Schadensfällen kam es daher zu Anklagen gehen Reisebüros, die Gerichtsurteile sprechen meist alle eine Sprache:

Die Beratungspflichten des Reisevermittlers beschränken sich auf die Verpflichtung, auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung hinzuweisen. Tarifdetails müssen nicht gekannt werden und auch eine weitere Beratung zu Tarifen ist nicht Pflicht. (AG Karlsruhe vom 12.01.2001, Aktenzeichen 1 C 187/00)

Meist arbeiten Reisebüros daher mit einem Versicherer zusammen, der seine Tarife an Kunden im Reisebüro verkaufen möchten. Das ist für die Kunden jedoch keine optimale Lösung, wenn Reisebüros binden sich eventuell an überteuerte und schlechte Tarife. Es besteht zwar keine Haftung falls Kunden ein Schaden entsteht und die Versicherung nicht zahlt, gute Beratung sieht jedoch anders aus. Um die eigenen Kunden gut zu beraten und sicher in den Urlaub schicken zu können, sollten Reisebüros sich daher nicht an einen Versicherer binden. Auch Kunden wird vom Vertragsabschluss einer Reiseversicherung auf den Seiten der Reisebüros abgeraten:

„Buchungsportale und Websites von Fluglinien sind der falsche Weg, um eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Preise sind dort überhöht.“ (Finanztip)

Die richtigen Informationen an Kunden weiterzuleiten kann den Service eines jeden Reisebüros daher deutlich verbessern. Die Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Portal ist also durchaus empfehlenswert.

Die Lösung: Unabhängige Vergleichs- und Informationsportale

Vergleichsportale sind die beste AlternativeUm der Beratungspflicht nachzukommen ist es also ratsam sich nicht an einen Versicherer zu binden, sondern mit Portalen zusammenzuarbeiten, die mehrere Tarife führen und über die besten Tarife informieren. So werden Kunden besser informiert und schließen im Schnitt bessere und günstigere Verträge ab. Ein unabhängiges Vergleichsportal ist covomo. Als Vergleichsportal mit der größten Tarifdatenbank im deutschen Netz können Kunden hier selbstständig Tarife von den größten Versicherern vergleichen und auch buchen. Hier können sich Kunden auch detailliert darüber informieren, wie sich Verträge voneinander unterscheiden und ob sich eine Versicherung für sie überhaupt lohnt.

Online Reisevermittler können also einfach einen Link bei der Buchung von Reisen einfügen und so Ihre Kunden auf die Beratung von covomo aufmerksam machen. So kommen alle Reiseportale einfach ihrer Beratungspflicht nach und können sich sicher sein, dass ihre Kunden nicht die teuersten Versicherungstarife angedreht bekommen, sondern gut informiert werden und eine große Tarifauswahl haben.

Natürlich kann man Kunden auch bei Buchung eine E-Mail zuschicken lassen und darin über Reiserücktrittversicherungen informieren. So werden Reisende ebenfalls umfassend über Ihre Möglichkeiten informiert und können mehrere Tarife vergleichen ohne an einen überteuerten Versicherungspartner angebunden zu sein.

In Kürze

  • Online Reisebüros haben die gleiche Beratungspflicht wie normale Reisebüros
  • Reisebüros müssen über Reiserücktrittversicherung informieren
  • Es gibt jedoch nur die Pflicht darauf hinzuweisen, keine konkrete Beratung
  • Das direkte Einbinden von Versicherungsunternehmen ist nicht empfehlenswert
  • Vergleichsportale wie covomo bieten bessere Informationen und Tarife an und verbessern die Kundenzufriedenheit