Als Tierhalter übernimmst Du ein fast genauso hohes Maß an Verantwortung für ein Tier, wie für ein Kind. Zur Verantwortung zählen bei Hunden aber nicht nur der Besuch einer Hundeschule, eine gute Erziehung und Stubenreinheit.
Die meisten Maßnahmen sind mit hohen Kosten verbunden, die zu den regulären Fixkosten für Futter, Spielzeug und Hygieneartikel hinzukommen und oftmals unumgänglich sind. Das können beispielsweise Kosten für Tierarztbesuche – ob für standardmäßige Impfungen oder besondere Eingriffe wie Operationen oder auch für Schäden, die ein Hund verursachen kann. Denn ja, auch – oder vor allem – die süßen Vierbeiner können für viel Ärger und hohe Schadensersatzforderungen für den Halter sorgen.
Unverhofft kommt oft
Um vor allem unvorhersehbare Kosten so gering wie möglich zu halten, kannst Du für Deinen Hund (und die Schonung Deines Portemonnaies!) eine Versicherung abschließen. Für Hundehalter gibt es neben der Hundehaftpflichtversicherung die Möglichkeit eine Hunde-OP- oder eine Hundekrankenversicherung abzuschließen.
Zumindest die Hundehaftpflicht ist nicht immer freiwillig abschließbar, denn einige deutsche Bundesländer verpflichten Hundebesitzer zum Abschluss eines Hunde-Haftpflichtschutzes.
Ob und falls ja, welche Versicherung für Dich und Deinen Wauwau in Frage kommt und worauf Du beim Abschluss achten solltest, erläutern wir in diesem Artikel.
Definitionen wichtiger Versicherungsbegriffe
Warum eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll ist
Die wohl wichtigste Versicherung für Hundehalter ist die Hundehaftpflichtversicherung – nicht zuletzt, da sie in vielen deutschen Bundesländern sogar verpflichtend ist. In manchen Bundesländern gilt die Pflicht nur für als besonders aggressive oder gefährliche Hunde, in anderen richtet sich die Gesetzgebung nach der Größe des Hundes. In wiederum anderen Bundesländern gibt es gar keine Versicherungspflicht.
Ob Du also eine Haftpflichtversicherung für Deinen Hund brauchst, hängt also davon ab, in welchem Bundesland Du lebst.
Was wir Dir aber auf jeden Fall garantieren können ist, dass eine Hundehaftpflichtversicherung – unabhängig von der Gesetzgebung – immer eine sinnvolle Absicherung ist!
Bundesland | Versicherungspflicht für | Besonderheiten |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Gefährliche Hunde und Kampfhunde | Im Einzelfall auch für „auffällige“ Hunde anderer Rassen |
Bayern | Gefährliche Hunde und Kampfhunde | |
Berlin | Alle Hunderassen | |
Brandenburg | Nach Rassenliste, sowie „40/20-Hunde“* | Unterscheidung nach Rasse und Gruppe sowie Hunde, die als gefährlich gelten und zwischen solchen, für die eine Gefährlichkeitsvermutung gilt. Gefährliche Hunde müssen versichert werden, Tiere, für die eine Gefährlichkeitsvermutung gilt auch, es sei denn, man kann für den individuellen Hund in einem Wesenstest die Ungefährlichkeit nachweisen. |
Bremen | Gefährliche Hunde | Gelistete Hunde, als auch Mischlinge der gelisteten Rassen |
Hamburg | Alle Hunderassen | |
Hessen | Nach Rassenliste | Gelistete Hunde, als auch Mischlinge der gelisteten Rassen |
Mecklenburg-Vorpommern | Keine Versicherungspflicht | |
Niedersachsen | Alle Hunderassen | |
Nordrhein-Westfalen | Gefährliche Hunde und Hunde mit Gefährlichkeitsvermutung, sowie „40/20-Hunde“* | |
Rheinland-Pfalz | Nach Rassenliste | Gelistete Hunde, als auch Mischlinge der gelisteten Rassen |
Saarland | Nach Rassenliste | Gefährliche Hunde, deren Mischlinge und individuell als „gefährlich“ eingestufte Hunde |
Sachsen | Nach Rassenliste | Gefährliche Hunde, deren Mischlinge und individuell als „gefährlich“ eingestufte Hunde |
Sachsen-Anhalt | Alle Hunderassen | Gefährliche Hunde, deren Mischlinge und individuell als „gefährlich“ eingestufte Hunde |
Schleswig-Holstein | Nach Rassenliste | Versicherungspflicht gilt für alle neu angeschafften oder nach dem 01.03.2009 geborenen Hunde |
Thüringen | Alle Hunderassen | Gefährliche Hunde, deren Mischlinge und individuell als „gefährlich“ eingestufte Hunde |
Ein Beispiel aus der Praxis:
Dein Hund rennt unerwartet auf die Straße – ein Auto muss die Vollbremsung durchführen. Der Hintermann reagiert nicht schnell genug und fährt ihm rein (Sachschaden). Da beide Fahrer (im besten Fall „nur“) unter Schock stehen, muss trotzdem zum Check ein Krankenwagen anrücken (Personenschaden) und außerdem hatte einer der Geschädigten einen Geschäftstermin, der nun ins Wasser fällt und damit auch der bevorstehende Deal des Geschäftsmannes mit seinem Partner (Vermögensschaden).
Wer haftet für all die Schäden und die daraus entstehende Kosten beziehungsweise Schadensersatzforderungen? Laut Gesetz (§ 833 Abs. 1 BGB) der Tierhalter, also Du.
Welche Tarif-Optionen werden angeboten?
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden bis 15 Mio. Euro, Mietsachschäden (an beweglichen Sachen) bis 10 000 €. Schäden aus gewolltem sowie ungewolltem Deckakt sind genauso wie die Forderungsausfalldeckung zu 100 % versichert. Auch Schäden aus dem Führen ohne Leine oder Hüten durch Dritte sind komplett gedeckt, genauso wie Rettungs- und Bergungskosten. Der Auslandsschutz ist für 12 Monate weltweit außer USA und Kanada gültig.
Die Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden sowie an Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden und Mietsachschäden (an beweglichen Sachen) beträgt bis 5 Mio. Euro. Schadensfälle aus dem Hüten durch Dritte und Führen ohne Leine sind zu 100 % abgedeckt, genauso wie Schäden aus gewolltem und ungewollten Deckakt und die Forderungsausfalldeckung. Der Auslandsschutz gilt innerhalb der EU bis zu 5 Jahren, weltweit 12 Monate.
Sach-, Vermögens- und Personenschäden sowie Mietsachschäden werden bis zu 5 Mio. Euro erstattet. Schäden aus Führen ohne Leine, Hüten durch Dritte sowie aus einem Deckakt sind bis zu 100 % versichert, genauso wie der Besuch einer Hundeschule und Teilnahme an Wettbewerben oder Hundeschauen. Der Auslandsschutz ist weltweit zeitlich unbeschränkt gültig.
Krankenschutz für Deinen Vierbeiner
Bei der Krankenversicherung gibt es zwei Optionen: Zum einen die umfangreichere Hunde-Krankenversicherung und zum anderen die abgespeckte und somit auch günstigere Form – die Hunde-OP-Versicherung.
Beide Versicherungen schonen Deinen Geldbeutel in dem Fall, dass Dein Hund krank wird und eine OP benötigt. Wo genau der Unterschied zwischen den beiden Versicherungen liegt, außer in der Tarifprämie erläutern wir im Folgenden.
Wichtiges zum Hunde-Krankenschutz
Die GOT erstreckt sich allerdings ausschließlich auf die Bereiche Grundleistungen, besondere Leistungen und Organsysteme. Hilfsmittel, die zum Beispiel bei Operationen verwendet werden sowie Medikamente und Laborleistungen werden außertariflich abgerechnet.
Hunde-OP-Versicherung
Wie der Name schon sagt, schützt Dich diese Versicherung nur, wenn sich Dein verschmuster Vierbeiner einer Operation unterziehen muss. Dabei spielt es in den meisten Fällen keine Rolle, ob die OP aus einem Unfall oder einer Krankheit resultiert.
In der Regel sind im Schutz der OP-Kosten-Versicherung auch Voruntersuchungen und Nachbehandlungen sowie Medikamente abgedeckt. Bei der Hunde-OP-Versicherung handelt es sich um eine Art Basisschutz, der sich ausschließlich auf Kosten, die im Zusammenhang mit einer Operation entstehen erstreckt. Je nach Tarif ist der Schutz für eine gewisse Zeit (in der Regel 1 – 12 Monate) auch im Ausland gültig.
Dieser Tarif hat keinen Selbstbehalt und auch keine Leistungsgrenze. Hier sind Operationen sowohl nach Unfall als auch nach Krankheit abgedeckt und außerdem auch die entsprechende Vor- und Nachbehandlung inklusive Medikamente.
Die Erstattung erfolgt nach dem 2-fachen GOT-Satz und man hat die freie Wahl beim Veterinär beziehungsweise der Tierklinik. Der Auslandsschutz ist für 6 Monate innerhalb Europas gültig.
In diesem Tarif sind Operationen nach Krankheit und Unfällen inklusive einer Nachbehandlung versichert. Die jährliche Erstattungsgrenze liegt bei 1 500 € und verläuft nach dem 3-fachen GOT-Satz. Auch der Schutz im Ausland ist weltweit für eine Dauer von maximal 1 Monat inklusive einem Rücktransport nach Deutschland abgedeckt.
Hunde-Krankenversicherung
Bei der Hunde-Krankenversicherung handelt es sich um eine umfangreichere Form der Gesundheitsabsicherung, als die OP-Kosten-Versicherung. Hierbei sind die Bestandteile der OP-Versicherung inkludiert sowie noch weitere Leistungen on top.
Dazu zählen ambulante und stationäre Heilbehandlungen sowie Behandlungen mit alternativen Heilmethoden. Außerdem ein großer Vorteil der umfangreichen Krankenversicherung ist die Übernahme von nicht ganz unbedeutenden Kosten für Diagnostik (zum Beispiel Röntgen, Labor, Ultraschall und EKG). Auch Maßnahmen, die der Gesundheitsvorsorge dienen, können schnell ins Geld gehen, denn Impfungen und Wurmkuren sind gerade in den frühen Hundejahren besonders häufig notwendig. Auch Floh- und Zeckenprophylaxen zählen zu Gesundheitsleistungen, die vom Versicherer getragen werden.
Alle wichtigen Leistungsmerkmale sind abgedeckt: ambulante und stationäre Heilbehandlungen, auch mit Hilfe von alternativen Methoden sowie Operationen nach Unfall und Krankheit inklusive Vor- und Nachbehandlung und Medikamente. Unter die versicherte Diagnostik fallen Labor- und Röntgenleistungen. Für die Gesundheitsvorsorge stehen dem Versicherungsnehmer jährlich 100 € zur Verfügung, die benötigten Behandlungen können beim Veterinär oder Tierklinik Deiner Wahl durchgeführt werden. Der Auslandsschutz ist auf 6 Monate limitiert und erstreckt sich auf Europa.
Es gibt keine Begrenzung der jährlichen Leistung und die Erstattung im Schadensfall verläuft nach dem 3-fachen GOT-Satz. Es werden alle wichtigen Leistungen wie ambulante und stationäre Heilbehandlungen übernommen. Außerdem werden Operationen nach Unfall und Krankheit inklusive Vor-, Nachbehandlung und Medikamente übernommen, genauso wie Diagnostik-Leistungen. Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge werden bis zu 70 € pro Jahr bezuschusst.
Bei diesem Tarif hast Du als Hundehalter die freie Wahl bei der Suche nach einem Tierarzt und der Tierklinik und außerdem einen weltweit gültigen Auslandsschutz für 4 Monate. Allerdings ist dieser Tarif mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent behaftet.
Auch sonst sind fast alle Leistungsinhalte in der Erstattung begrenzt. So liegt die jährliche Grenze bei 2 500 €, ambulante und stationäre Heilbehandlungen sowie alternative Behandlungen und Diagnostik werden bis 500 € übernommen. Für die Gesundheitsvorsorge stehen Dir 50 € zur Verfügung. Operationen nach Unfällen sind von der Leistungsgrenze ausgenommen (unbegrenzte Leistung), Operationen nach Krankheit werden bis zur allgemeinen Leistungsgrenze erstattet, allerdings ohne Voruntersuchung, nur inklusive Nachbehandlung. Es besteht keine freie Wahl von Tierärzten und -kliniken.
Fazit
Wie Du vielleicht bereits aus eigener Erfahrung weißt, kann ein operativer Eingriff oder auch nur ein kurzer Veterinärbesuch schnell ziemlich teuer werden. Und auch Schadenersatzansprüche aus Haftpflichtverschulden können äußerst hoch ausfallen. Da ist es besser, wenn man sich vor diesen Kosten im Vorfeld mit einer entsprechenden Versicherung schützt.
In unserem umfangreichen und übersichtlichen Vergleich findest Du schnell das passende Produkt und kannst unkompliziert mit nur wenigen Klicks den Tarif buchen und bist somit immer auf der sicheren Seite.
Leave A Comment
You must be logged in to post a comment.