Internetportale sollten bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen erfüllen müssen, wie Versicherungsvermittler. Dies fordert Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in einer aktuellen Pressemitteilung. Unterstützt wird diese Forderung von dem Berliner Versicherungsrechtler Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski. Heinz und Schwintowski stützen sich dabei auf Artikel 2 der Europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD), welche vorsieht, die Versicherungsvermittlung im Internet prinzipiell der persönlichen Beratungs- und Vermittlungstätigkeit gleichzustellen.
„Der BVK fordert schon seit Jahren die Gleichbehandlung aller Vertriebswege”.
In der Pressemitteilung verweist der BVK auf sein Positionspapier aus dem Mai 2105. Die Bedeutung von Online-Vertriebswegen hat stark zugenommen – das hat bereits im Jahre 2011 die Studie der Allianz “Wie verhalten sich Kunden mit Neugeschäft im Internet?” klar gemacht. Wenn der Kunde stärker online-basiert Versicherungsprodukte abschließen will und wird, dann sollten Berater und Vermittler auf dieses Bedürfnis eingehen und online-basierten Hilfsmittel in ihre Beratung einbinden.
Das aktuelle überstrapazierte Schlagwort”Omni-Channel” bedeutet nicht nur, dass in verschiedenen Kanälen Umsatz gemacht werden kann, sondern auch, dass der Weg der Beratung über verschiedene Kanäle hinweg abgebildet werden kann.
In diesem Kontext begrüßen wir bei covomo die Forderungen des BVKs. Hiermit können sich hochqualitative Angebote von weniger intelligenten Lösungen im Netz absetzen. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist eine Differenzierung nach Produkten, Integrationsarten von Vergleichsrechnern und dem Kontext der Online-Buchung sehr wichtig. Hier muss die weitere Diskussion ansetzen. Konkret geht es dem BVK um folgende Punkte, die entsprechend vertieft werden müssten und die wir Ihnen anhand ein paar Beispielen darstellen:
Beim Besuch der Webseiten von Vergleichsportalen sollen Statusinformationen leicht einsehbar sein für den Kunden, woraus unter anderem hervorgehen soll, ob es sich dabei um einen Vermittler oder einen Tippgeber handelt und ob es Verflechtungen zu anderen Versicherungsunternehmen gebe. Diese Informationen sind z.B. wichtig, um dem Kunden die Unabhängigkeit oder potentielle Abhängigkeit des Produktangebots auf einer Webseite zu verdeutlichen. Besonders im Netz ist es ein Leichtes für Versicherungsunternehmen oder Versicherungsmaklern unter fremden Domainnamen eine Marke aufzubauen, die dem Kunden gegenüber Unabhängigkeit suggeriert. Bei covomo sehen wir welche Seiten die Kunden besuchen. Daher haben wir auch an verschiedenen Stellen auf der Webseite die Informationen zur Verfügung gestellt. Wenn ein Makler covomo als iFrame-Lösung auf seiner Webseite anbietet, ist dies unkritisch, da sowohl der Makler als auch covomo eingetragene Makler sind.
Weiterhin fordert Heinz eine gesetzliche Verpflichtung zur Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches. Denn erst nach Ermittlung der spezifischen Kundenbedürfnisse könne eine fachgerechte Beratung erfolgen, so der Präsident. Besonders in die onlinegestützte Leistungsanalyse haben die covomo-Entwickler viel Arbeit gesteckt. Darin sehen wir nicht zuletzt ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal. Der Grad an Transparenz, die dem Kunden geboten wird, ist sehr hoch. In einer Vorauswahl wird der Interessierte zunächst auf eine Tarifgruppe geleitet. Eine Zusatzauswahl „Tarifvergleich“ stellt mehrere Tarife anhand verschiedener Auswahlkriterien gegenüber, so dass der Verbraucher ihm wichtige Kriterien herausfiltern und unwichtige Punkte vernachlässigen kann. Dieser Auswahlprozess verhilft ihm zu dem für ihn günstigsten Tarif, ohne dabei lediglich den Preis als alleiniges Vergleichskriterium in den Vordergrund zu stellen. Covomo kombiniert Testsiegertarife von verschiedenen Anbietern, d.h. möchte ein Kunde eine Auslandsreisekranken- und Reiserücktrittsversicherung, kann er in der gleichen Buchung, das die Kombination von Testsiegern mit Paketprodukten von Einzelanbietern vergleichen und abschließen. Diese Kombinationsmöglichkeit ist bisher woanders nicht möglich und ein großer Kundennutzen.
Unterstützt wird dieser technische Ansatz über unseren Kundenservice, der Beratung über E-Mail und Telefon anbietet. Unsere Expertendatenbank wächst immer weiter und viele Sachverhalte arbeiten wir kundenfreundlich im Blog oder als Themenseite gesondert auf. Sie gibt es Beratung rund um die Uhr.
Gleichzeitig erleichtert covomo die Dokumentation für den Makler, indem er den Auswahlprozess speichert und auf Wunsch als Protokoll ausdruckt. Die Zukunft der verschiedenen Vertriebswege wird also in erster Linie davon abhängen, inwiefern die spezifischen Vorteile gegenseitig nutzbar gemacht werden können. Beides: Persönliche Kundenberatung und der schnelle und einfache Zugriff auf Informationen durch Vergleichsportale wird über den Kundennutzen entscheiden. Einheitliche Regeln für den Verbraucherschutz stellen eine wichtige Voraussetzung dafür dar.
Covomo erfüllt schon jetzt die Forderungen des BVK vollständig, obwohl es zurzeit noch keine gesetzliche Pflicht dazu gibt.
Covomo ist also eine passende Vertriebsunterstützung für Makler, die dank der leichten Bedienbarkeit der Webseite diese bequem während der Kundenberatung einsetzen können.
In Kürze
- BVK fordert Gleichbehandlung der Vertriebswege.
- Forderung wird von Versicherungsrechtler Prof. Schwintowski unterstützt.
- BVK fordert zweitens transparente Statusinformation auf Webseiten
- Unterscheidung zwischen Vermittler und Tippgeber muss immer möglich sein
- BVK fordert drittens gesetzliche Verpflichtung zur Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches
- Bereits jetzt erfüllt Covomo alle BVK-Forderungen
- covomo steht nicht in Konkurrenz zu Versicherungsmittlern, sondern ist beratungsunterstützendes Tool
- covomo erleichtert zudem Dokumentationspflicht der Berater
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