Eine Frage, die sich viele stellen: Kann man die Auslandskrankenversicherung steuerlich absetzen? Wenn Du selbst Recherche für das Thema betätigst, dann findest Du fünf verschiedene Antworten auf drei Webseiten. Wie Deine Steuererklärung und Deine Auslandskrankenversicherung letztendlich zusammen hängen, möchten wir Dir in diesem Beitrag zeigen.

 

Dem sei vorausgesetzt, dass die Auslandskrankenversicherung meistens nicht steuerlich absetzbar ist.

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Deine Auslandskrankenversicherung in der Steuererklärung

Gesetzgeber haben in den letzten Jahren hierzu endlich Klarheit geschaffen. Bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit der Reisekrankenversicherung hat sich das zuständige Amt geäußert. Somit liefert das Bürgerentlastungsgesetz die Antwort  aus dem Jahr 2010 relativ eindeutig:

Auslandskrankenversicherungen sind in der Regel nicht steuerlich abzusetzen.

Nach dem Gesetz kannst Du demnach nur die gesetzliche und private Krankenversicherung steuerlich absetzen – diese bieten einen Basis-Schutz für die Versicherten. Beiträge zur normalen Basis-Krankenversicherung können dabei mit bis zu 1900 Euro für Arbeitnehmer angesetzt sein. Falls Du selbstständig bist, kostet sie um die 2800 Euro. Und für Verheiratete, die zusammen steuerlich veranlagt sind, gelten darüber hinaus doppelte Sätze.

Für Gering- und Normalverdiener ebenfalls interessant

Krankenversicherungsbeiträge sind heutzutage so hoch, dass sie in der Regel in allen Fällen Höchstsätze erreichen. Bei Gering- oder Normalverdienern kommen diese ebenfalls vor. Nicht steuerlich absetzen kannst Du Auslandsversicherungen oder Einbett-Zusatzversicherungen.

Schilder zeigen in verschiedene Richtungen.

Auslandskrankenversicherung als Sonderausgabe

Sonderausgaben für die private Vorsorge kann man generell seit 2010 geltend machen, private Zusatzversicherungen zählen hierbei ebenfalls. Die Auslandskrankenversicherung ist nicht relevant, weil man nur die Basis-Krankenversicherung absetzen kann.

Zudem gilt pro Person der Höchstsatz von 1900 Euro beziehungsweise 2800 Euro. Dieser Betrag wird alleine durch das Absetzen der Basis-Krankenversicherung komplett ausgeschöpft. Weitere Versicherungen dem Finanzamt anzuzeigen, um diese von der Steuer abzusetzen, ist darum meist schon alleine des Höchstsatzes wegen uninteressant.

Ausnahme: Auslandskrankenversicherungen für Dienst- und Geschäftsreisen

Hast Du sie für rein geschäftliche Zwecke abgeschlossen, dann kannst Du die Auslandskrankenversicherung steuerlich absetzen. Wenn der Arbeitgeber die Prämie für die Reiseversicherung nicht übernimmt, kannst Du diese in die Steuererklärung eintragen.

Die Beiträge für Auslandskrankenversicherungen zählt man dann auch nicht zu dem Höchstsatz für Vorsorgeleistungen. Stattdessen kannst Du sie als Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen. Außerdem sollst Du natürlich auch hier genau darauf achten, alle Belege und Rechnungen für die Versicherungsbeiträge nachweisen zu können.

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  • Auslandskrankenversicherungen sind in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar

  • Beiträge von gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen können abgesetzt werden

  • Es gelten Höchstsätze von 1900/2800 Euro

  • Zusätzliche Krankenversicherungen, die über den Basisschutz hinausgehen, können nicht abgesetzt werden

  • Ausnahme: Versicherung für Dienstreisen – diese Auslandskrankenversicherung kann man steuerlich absetzen