Viele Versicherungen werben mit extrem günstigen Tarifprämien. So günstig, dass man misstrauisch nach „dem Haken“ sucht… Meist sind diese Haken aber für einen Laien gar nicht so leicht zu finden.

Zunächst geht man davon aus, dass es sich nur um einen „Lockpreis“ handelt und bei der Buchung noch weitere Kosten hinzukommen. In der Regel ist dies nicht der Fall, der Niedrigpreis bleibt bestehen. Der Haken liegt woanders: während gute Versicherer ihre Tarife zu etwas höheren Prämien anbieten und tatsächlich alle wichtigen und sinnvollen Leistungen abdecken, kann es passieren, dass ein günstiger Tarif zum einen einen Selbstbehalt mit sich bringt und zum anderen wichtige und teure Leistungen nicht abdeckt.

Als Laie ist es nicht immer einfach abzuschätzen, welche Leistungen wichtig sind und auf welche sich verzichten ließe, daher sollte man nicht sofort auf jedes auch noch so günstige Angebot anspringen.

Das verlockende „Rundum-sorglos-Paket“ – Lohnt es sich?

Außerdem wird in sogenannten „Rundum-sorglos-Versicherungspaketen“ oftmals Versicherungen eingebracht, die für Sie persönlich absolut unnötig sein können. So braucht man für einen vergleichsweise günstigen Wochenendtrip keine Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung.

Auch eine Reisegepäckversicherung ist nicht für jedermann eine sinnvolle Investition. Meistens ist die Reisegepäckversicherung nur für diejenigen ratsam, die mit hochwertigem und teuren Gepäckinhalt verreisen. Dazu können beispielsweise Sportgeräte und Campingausrüstung gehören, sowie Hightech-Geräte und Luxusgüter wie Juwelier- und Pelzartikel sowie Antiquariat.

So zahlt man auf den ersten Blick zwar für ein tolles Versicherungspaket, welches einen vor allen möglichen Risiken abdeckt und das zu einem vertretbaren Preis, wenn man aber bedenkt, dass man einige der enthaltenen Komponenten gar nicht brauch und trotzdem dafür zahlt, kann der zweite Blick ernüchternd sein.

 

Welche Reiseversicherung brauche ich wirklich?

Nicht jede Reiseversicherung macht für jedermann Sinn und ist notwendig. Manche Versicherungen können verpflichtend sein, andere wiederum auf freiwilliger Basis abschließbar. Welche Versicherung wann und für wen sinnvoll ist, erläutern wir im Folgenden.

Reisekrankenversicherung

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung kann tatsächlich vom Zielland vorgegeben und somit für die Einreise verpflichtend sein. Ist für das Reiseland ein Visum notwendig, ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung meist eine Voraussetzung für die Erteilung des Visums.

Aber auch wenn Sie nicht durch gesetzliche Vorgaben an den Abschuss einer Reisekrankenversicherung gebunden sind, ist diese Versicherung für jeden, der ins Ausland reist absolut empfehlenswert und sinnvoll, da mögliche Behandlungs- und Arztkosten im Ausland hoch sind und nur europaweit und begrenzt von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Ein Krankenrücktransport wird nie von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und kann bereits innerhalb Europas bis zu 100 000 Euro kosten.

Reiserücktrittversicherung und Reiseabbruchversicherung

Die Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen werden meist im Paket angeboten, was auch wirklich sinnvoll und in der Regel auch günstiger ist. Diese Versicherungsart ist besonders bei teuren Reisen empfehlenswert, denn die Stornierungsgebühren werden prozentual vom Reisewert errechnet. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass je teurer die Reise ist, umso höher fallen auch die Stornierungsgebühren aus. Auch bei Reisen, die lange im Voraus gebucht werden, macht der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung Sinn, da der Zeitraum, in dem unerwartete Ereignisse eintreffen könnten länger ist, als bei kurzfristig gebuchten Reisen.

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen Gebühren, die der Reiseveranstalter für die Stornierung der Reise verlangt. Diese können zwischen 10 und Ganzen 100 Prozent des Reisewertes ausmachen, daher ist es bei teuren Reisen sinnvoll, sich gegen solche Ausgaben ausreichend zu schützen.
Da der Schutz der Reiserücktrittsversicherung mit dem Antritt der Reise, also zum Beispiel dem Check-In am Flughafenschalter endet, sind Sie gegen Kosten, die durch einen möglichen Reiseabbruch entstehen, nicht versichert.

Ab dem Reiseantritt setzt dann der Schutz der Reiseabbruchversicherung ein. Sollten Sie wegen einem unvorhersehbaren Ereignis nicht in der Lage sein, die Reise wie geplant fortzusetzen, erstattet Ihnen die Reiseabbruchversicherung die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen sowie Umbuchungskosten.

Diese beiden Versicherungen berücksichtigen im Versicherungsschutz nicht nur den Policeninhaber, sondern auch einen Kreis an sogenannten Risikopersonen, für die jeweils unterschiedliche Rücktritts- beziehungsweise Abbruchgründe gelten.

Reisegepäckversicherung

Auch die Reisegepäckversicherung ist ebenfalls keine Pflichtversicherung und kann auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Diese Versicherung ist nicht zwangsläufig für jeden sinnvoll, da oftmals eine bereits bestehende Versicherung haftet. Das Gepäck kann beispielsweise über die Fluggesellschaft, den Gepäckservice der Deutschen Bahn oder die Hausratsversicherung versichert sein.

Aber insbesondere aber für Bus- oder Schiffsreisende ohne Hausratsversicherung ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll. Auch für Reisende mit hochwertiger Ausstattung wie zum Beispiel Hightech-Geräte, Sport- und/oder Camping-Ausrüstung oder Luxusgüter wie Juwelier- oder Pelzartikel oder Antiquariat ist eine Reisegepäckversicherung äußerst empfehlenswert.

Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung

Weder die Reisehaftpflicht- noch die Reiseunfallversicherung sind Pflichtversicherungen für Auslandsreisen. Jedoch für den einen oder anderen eine ganz sinnvolle Investition. Verreisen Sie „nur“ für einen Urlaub und besitzen bereits eine deutsche Haftpflichtversicherung, sollten Sie die Versicherungsbedingungen genauer unter die Lupe nehmen, denn diese kann auch im Ausland für eine bestimmte Zeit gültig sein. Gleiches gilt auch für die Reiseunfallversicherung.

Ansonsten lässt sich ein Urlaub auch ohne diese Versicherungen verbringen. Möchten Sie aber als Au-Pair ins Ausland reisen, sollten Sie sich den Abschluss einer Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung gut überlegen, denn als Au-Pair sind Sie durch den täglichen Umgang mit Kleinkindern einem höheren Haftungs- und Verletzungsrisiko ausgesetzt, als bei einem Städtetrip mit Erwachsenen.