Als Hundehalter ist Dir die folgende Situation sicher nicht unbekannt: Beim Gassi gehen kommt es zum Sichtkontakt mit einem anderen Hund und schon reißt sich Dein Vierbeiner von Dir los, um mit dem anderen Hund zu toben. Im Eifer des Gefechts fügt er dabei dem anderen Hund eine mehr oder weniger schwere Verletzung zu. Die durchaus gesalzene Rechnung vom Tierarzt reicht der Besitzer des verletzten Hundes natürlich an Dich weiter. So wird aus einem völlig unbefangenen Spaziergang plötzlich eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung. Ganz zu schweigen von dem Fall, wenn Dein Hund auf die Straße rennt und dabei einen Unfall verursacht oder einen Menschen beißt.

Eins ist klar: Auch jeder noch so gut erzogene Hund bleibt letzten Endes ein Tier, das im Notfall auf seine Instinkte vertraut. Oft sind die Vierbeiner dann zumindest für einen kurzen Moment unberechenbar. Ein Moment, der ausreicht um einen möglicherweise sogar erheblichen Sach- oder gar Personenschaden zu verursachen. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz bist Du als Hundehalter verpflichtet, diese Kosten aus eigener Tasche zu tragen.

In diesem Artikel erfährst Du, warum der Abschluss einer separaten Hundehaftpflicht für alle Hundehalter sinnvoll ist, welche Leistungen die Versicherungen bietet und worauf Du bei der Tarifwahl achten solltest.

JETZT VERGLEICHEN

Was ist eine Hundehaftpflichtversicherung?

Die Hundehaftpflichtversicherung schützt Dich als Tierhalter vor Schadensansprüchen Dritter. Denn als Hundehalter haftest Du laut Gesetz für alle Schäden, die Dein Tier verursacht – ganz gleich, ob Dich dabei eine Schuld trifft oder nicht. Zum Beispiel können dies Kosten aus einem durch den Hund verursachten Unfall, einer Hundeattacke auf Menschen oder andere Tiere oder andere Schäden sein. In der Regel werden von der Hundehaftpflicht Kosten aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernommen.

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

§ 833 Satz 1 BGB

Reicht meine private Haftpflichtversicherung nicht aus?

Ganz klar: Nein! 

Viele Hundehalter unterliegen dem Irrglauben, dass eventuelle durch ihren Hund verursachten Schäden über die bereits vorhandene private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden können. Das ist jedoch leider nicht der Fall. Deswegen solltest Du als Hundebesitzer rechtzeitig über den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung nachdenken – in manchen Bundesländern musst Du es sogar, wenn Du kein hohes Bußgeld riskieren willst. In welchen Bundesländern Du zwingend eine Hundehaftpflichtversicherung brauchst erfährst Du hier.

Ist die Hundehaftpflicht eine Pflichtversicherung?

Ob die Hundehaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich der ständige Wohnsitz des Hundehalters befindet. In manchen Bundesländern gibt es eine flächendeckende Versicherungspflicht für alle Hunde, in anderen nur für sogenannte „Listenhunde“ oder „40/20-Hunde“ und in wiederum anderen Bundesländern gibt es keine allgemeine Versicherungspflicht für Hunde.

Als Listenhund werden Rassen bezeichnet, die aufgrund eines hohen Aggressionspotentials als besonders gefährlich gelten. Je nach Bundesland können diese Rassenlisten voneinander abweichen. Daher solltest Du unbedingt prüfen, welche Hunderassen in Deinem Bundesland als Listenhund geführt werden.
Die Angabe 40/20 steht für 40 cm Widerristhöhe und 20 kg Körpergewicht. In manchen Bundesländern müssen Hunde, die diesen Angaben entsprechen (ab 40 cm und ab 20 kg) unabhängig von der Rasse versichert werden.

Weitere Verpflichtugnen:

  • In Brandenburg sind Halter solcher Hunde dazu verpflichtet, den Besitz den Behörden anzuzeigen und einen sogenannten “Zuverlässigkeitsnachweis” zu erbringen.
  • Wer in Nordrhein-Westfalen einen 40/20-Hund besitzt ist verpflichtet diesen mit einem Transponder auszustatten.
Bundesland Versicherungspflicht für Besonderheiten
Baden-Württemberg Gefährliche Hunde und Kampfhunde Im Einzelfall auch für „auffällige“ Hunde anderer Rassen
Bayern Gefährliche Hunde und Kampfhunde
Berlin Alle Hunderassen
Brandenburg Nach Rassenliste, sowie „40/20-Hunde“* Unterscheidung nach Rasse und Gruppe sowie Hunde, die als gefährlich gelten und zwischen solchen, für die eine Gefährlichkeitsvermutung gilt.
Gefährliche Hunde müssen versichert werden, Tiere, für die eine Gefährlichkeitsvermutung gilt auch, es sei denn, man kann für den individuellen Hund in einem Wesenstest die Ungefährlichkeit nachweisen.
Bremen Gefährliche Hunde Gelistete Hunde, als auch Mischlinge der gelisteten Rassen
Hamburg Alle Hunderassen
Hessen Nach Rassenliste Gelistete Hunde, als auch Mischlinge der gelisteten Rassen
Mecklenburg-Vorpommern Keine Versicherungspflicht
Niedersachsen Alle Hunderassen
Nordrhein-Westfalen Gefährliche Hunde und Hunde mit Gefährlichkeitsvermutung, sowie „40/20-Hunde“*
Rheinland-Pfalz Nach Rassenliste Gelistete Hunde, als auch Mischlinge der gelisteten Rassen
Saarland Nach Rassenliste Gefährliche Hunde, deren Mischlinge und individuell als „gefährlich“ eingestufte Hunde
Sachsen Nach Rassenliste Gefährliche Hunde, deren Mischlinge und individuell als „gefährlich“ eingestufte Hunde
Sachsen-Anhalt Alle Hunderassen Gefährliche Hunde, deren Mischlinge und individuell als „gefährlich“ eingestufte Hunde
Schleswig-Holstein Nach Rassenliste Versicherungspflicht gilt für alle neu angeschafften oder nach dem 01.03.2009 geborenen Hunde
Thüringen Alle Hunderassen Gefährliche Hunde, deren Mischlinge und individuell als „gefährlich“ eingestufte Hunde

Was kostet eine Hundehaftpflicht?

Die Tarifprämie richtet sich nach der Anzahl der zu versichernden Tiere, der Vertragslaufzeit, nach der Nutzung beziehungsweise der Ausbildung des Hundes (zum Beispiel Blindenhund, Therapiehund oder Rettungshund)  und natürlich danach, ob der Tarif einen Selbstbehalt inkludiert oder nicht.

Beispiel: Für eine einjährige Haftpflichtversicherung für einen Hund in privater Nutzung (Haustier) empfehlen wir den Tarif der Uelzener Versicherung, der ohne Selbstbeteiligung und mit 15 Mio. Euro Deckungssumme für Sach-, Personen-, Vermögens- und Mietsachschäden nur 160,63 pro Jahr kostet. Das günstigste Angebot mit den gleichen Eckdaten liegt bei 49 € pro Jahr.

Kann ich eine Hundehaftpflicht für alle Hunde abschließen?

Ja, in unserem Vergleichsrechner kannst Du für alle Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen, unabhängig von Rasse, Geschlecht oder Alter des Hundes.

Es können sogar bis zu 5 Hunde pro Versicherungspolice versichert werden. Bei Uelzener wird es sogar günstiger, wenn man mehrere Vierbeiner in einem Vertrag absichert. Wenn noch mehr Hunde versichert werden sollen, kann dies über eine Spezialanfrage auch abgewickelt werden.

jetzt deinen hund versichern

Welche Hunderassen gelten als Listen- oder Kampfhunde?

Die Definition für Listenhunde ist deutschlandweit nicht einheitlich geregelt und kann je nach Bundesland voneinander abweichen. Während man beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern keinerlei Versicherungspflicht unterliegt, müssen in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen alle Hunde ausnahmslos versichert werden. Oftmals werden auch Mischlinge der betroffenen Rassen als Listenhunde angesehen und unterliegen somit ebenfalls der Versicherungspflicht.

Für vier Hunderassen bestehlt ein generelles sogenanntes Einfuhr- beziehungsweise Verbringungsverbot. Das sind: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier.

Sechs Bundesländer veröffentlichten eine Liste mit Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden. Auch Kreuzungen untereinander und sogar mit anderen Rassen werden ebenfalls als gefährlich eingestuft.

Vorliegen der Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall:

  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasilero
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu

  • Bandog
  • Tosa Inu

Vermutung der Kampfhundeeigenschaft bis zum Nachweis des Gegenteils:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Cane Corso
  • Dog Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler
  • Perrode Presa Canario (Dogo Canario)
  • Perrode Presa Mallorquin

  • Tosa Inu
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff

  • Tosa Inu

Vermutung der Kampfhundeeigenschaft bis zum Nachweis des Gegenteils:

  • Alano
  • Bullmastiff
  • Cane Corso
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler
  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
  • Perro de Presa Mallorquin

Vermutung der Kampfhundeeigenschaft bis zum Nachweis des Gegenteils:

  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

  • American Bulldog
  • Dogo Argentiono
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

Zum Halten einer der aufgeführten Hunderassen muss eine amtliche Berechtigung ausgesprochen werden. Diese kann mit anderen Voraussetzungen wie zum Beispiel der Volljährigkeit des Halters, einem entsprechenden Versicherungsschutz, eines Wesenstest des Hundes oder einer Leinen- oder Maulkorbpflicht einhergehen.

Vor Einfuhr eines verbotenen Hundes sollte sich der Hundehalter beim zuständigen Ordnungsamt über die Einfuhrgenehmigungen und mögliche Voraussetzungen wie Reisedokumente erkundigen.

Welche Kosten übernimmt die Hundehaftpflicht im Schadensfall?

Eine Hundehaftpflichtversicherung übernimmt in erster Linie Kosten für Sach- und Personenschäden, Vermögensschäden und Mietsachschäden. Außerdem können je nach Vertrag auch die Kosten für Schäden aus dem Hüten durch Dritte und aus einem ungewollten Deckakt übernommen werden.

Außerdem beinhalten viele Tarife auch eine Forderungsausfalldeckung und die Übernahme von Bergungs- und Rettungskosten.

Als Forderungsausfalldeckung bezeichnet man den Fall, in dem Deinem Hund oder Dir als Hundehalter ein Schaden zugefügt wird, für den niemand aufkommen kann. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der für den Schaden verantwortliche Hund nicht über eine Hundehaftpflichtversicherung versichert ist und der Halter aufgrund seiner finanziellen Situation nicht für den entstandenen Schaden aufkommen kann. In diesem Fall tritt die Forderungsausfalldeckung Deiner eigenen Hundehaftpflicht in Kraft und kommt für die finanziellen Schäden auf. Einige Versicherer setzen für diesen Fall jedoch eine Mindestschadenhöhe an.

Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?

Je nach Tarif ist der Versicherungsschutz für Deinen Vierbeiner auch im Ausland gültig. Beispielsweise versichern Tarife der Uelzener im Ausland bis zu 12 Monaten, weltweit, allerdings nicht in den USA und Kanada, die Tarife der Agila versichern nur bis zu 2 Monaten, dafür aber weltweit.

Welche Deckungssumme sollte ich wählen?

Wie bei allen anderen Haftpflichtversicherungen solltest Du natürlich auch bei der Hundehaftpflicht eine möglichst hohe Deckungssumme wählen, um im Schadensfall in vollem Umfang abgesichert zu sein. Vor allem, weil Du als Tierhalter das volle finanzielle Risiko für Deinen Vierbeiner trägst, solltest Du gerade an diesem Ende auf gar keinen Fall sparen. Unser Vergleichsrechner zeigt, dass eine gute Hundehaftpflichtversicherung mit einer hohen Deckungssumme nicht teuer sein muss. Zur Orientierung: die Stiftung Warentest empfiehlt eine Mindesdeckungssumme in Höhe von 5 Mio Euro.

Greift der Versicherungsschutz auch, wenn ich meinen Hund an Dritte gebe?

Die Hundehaftpflicht deckt in der Regel nur jene durch Deinen Hund verursachte Schäden ab, die unter Deiner unmittelbaren Aufsicht als Versicherungsnehmer geschehen. Viele Tarife enthalten jedoch eine spezielle Klausel, nach der auch solche Haftpflichtschäden abgedeckt sind, die zustande kommen, wenn Dein Hund über eine bestimmte Zeitspanne nicht von Dir als Versicherungsnehmer, sondern von einer Dritten Person beaufsichtigt wird. Diese Klausel wird als Fremdhüterrisiko bezeichnet. Wenn Du Deinen Hund öfter in die Hände Dritter gibst empfehlen wir Dir also unbedingt, einen Tarif zu wählen, der das Fremdhüterrisko abdeckt.

Ist der ungewollte Deckakt mitversichert?

Als “ungewollten Deckakt” bezeichnet man den Umstand, wenn ein Rüde eine Hündin ohne das Einverständnis des Besitzers deckt. Laut Gesetz muss der Besitzer des deckenden Hundes dann für die mit diesem Umstand verbundenen Kosten aufkommen. Diese sogenannten “Deckschäden” können zum Beispiel die Kosten für die Abtreibung oder die Aufzucht der Welpen umfassen. Beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung solltest Du daher besonders darauf achten ob dieser Versicherungsfall im Tarif in- oder exkludiert ist. Meistens kannst Du das am Preis ablesen, denn Tarife aus dem günstigeren Preissegment übernehmen diese Kosten fast nie.

Kann ich die Hundehaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?

Die Haftpflichtversicherung für Hunde ist in manchen Fällen tatsächlich steuerlich absetzbar. Allerdings müssen dafür einige Kriterien erfüllt sein, die nicht auf jeden zutreffen.

  • Steuerpflicht: Hundehalter muss steuerpflichtig sein! Menschen mit geringem Einkommen (zum Beispiel Rentner oder Hartz4-Empfänger) sind oftmals nicht steuerpflichtig und können daher auch nicht von der Steuererleichterung Gebrauch machen.
  • Sonderausgaben: Kosten für Versicherungen, auch die Hundehaftpflichtversicherung, müssen in der Steuererklärung unter der Rubrik „Sonderausgaben“ angegeben werden.
  • Begrenzt abzugsfähig: Versicherungen gelten als Vorsorgeaufwendungen und diese sind nur bis zu einer Grenze von 1 800 € für Arbeitnehmer und Beamte und 2 800 € für Selbstständige absetzbar. Diese Grenzen sind oftmals schon erreicht, bevor die Hundehaftpflicht eingetragen wird.

Tipp: Damit Du sichergehen kannst, dass Deine Hundehaftpflichtversicherung vom Finanzamt geprüft wird, solltest Du trotz der Grenzen die Versicherung unter Sonderausgaben angeben. Das Finanzamt prüft eigenständig, ob die Grenzen in Deinem Fall erreicht sind und vielleicht geht es für Dich doch besser aus, als gedacht!

Welche Folgen kann es haben, wenn ich meinen Hund nicht versichere?

Sollte es ohne entsprechenden Versicherungsschutz zum Schadensfall kommen kann es für Dich teuer werden. Zum einen wird die Haltung einer versicherungspflichtigen Hunderasse ohne Versicherungsschutz mit Bußgeldern bis zu 10 000 € geahndet und zum anderen musst Du als Hundehalter für den entstandenen Schaden aus eigener Tasche aufkommen.

Beispiel: Ein aggressiver Hund greift ein Kind an und das Kind wird schwer verletzt und muss dauerhaft behandelt werden. In diesem Fall wird die Haftpflichtversicherung des Hundehalters zur Rechenschaft gezogen. Besitzt dieser keine, so muss er für alle entstehenden Kosten wie beispielsweise Reha-Maßnahmen aus eigener Tasche aufkommen.

Aber auch für als nicht gefährlich eingestufte Hunde kann sinnvoll sein, einen Haftpflichtschutz abzuschließen, auch hier ein Beispiel aus dem Alltag.

Beispiel: Ein Hund rennt plötzlich auf die Straße, ein nahendes Auto muss dadurch eine Vollbremsung durchführen und verursacht dadurch einen Unfall. Ohne einen adäquaten Versicherungsschutz muss auch hier der Tierhalter für alle entstandenen Kosten aufkommen. Egal ob Blechschaden oder langfristige Invalidität eines Geschädigten – die Kosten trägt allein der Hundehalter.

Fazit

Wie Du siehst, ist es mehr als verständlich, dass immer mehr Bundesländern Hundehaltern den Abschluss einer Hundehaftpflicht vorschreiben. Doch auch unabhängig davon solltest Du – falls noch nicht geschehen – unbedingt über den Abschluss eines zusätzlichen Versicherungsschutzes nachdenken. Denn so wohlerzogen Dein Hund auch sein mag – am Ende ist er immer noch ein Tier und handelt im Zweifel gemäß seiner Instinkte. Die Tarife in unserem Vergleichsrechner zeigen, dass eine gute Hundehaftpflichtversicherung nicht teuer sein muss. Hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung, worauf Du beim Abschluss achten solltest:

  • Ohne Versicherung können hohe Schadenssummen entstehen, die der Hundehalter aus eigener Tasche zahlen muss

  • In vielen Bundesländern gilt eine Versicherungspflicht

  • Privathaftpflichtversicherungen übernehmen keine Kosten für Schäden, die von Hunden verursacht wurden

  • Wenn möglich, zu Tarifen ohne Selbstbehalt greifen

  • Die Deckungssumme sollte bei mindestens 5 Mio. Euro liegen

  • Der Tarif sollte einen Auslandsschutz, das Fremdhüterrisiko und Schäden aus einem Deckakt einschließen

  • Die Hundehaftpflichtversicherung kann steuerlich geltend gemacht werden

jetzt vergleichen und sparen