Ob Hobbymusiker oder Orchester-Mitglied – musizieren macht sowohl alleine als auch in der Gruppe viel Spaß. Kein Wunder also, dass laut Angaben des Deutschen Musikinformationszentrums rund 14 Millionen Deutsche in Ihrer Freizeit ein Musikinstrument spielen. Dabei entwickeln Musiker oft eine besondere Beziehung zu ihrem Instrument und hegen und pflegen es mit viel Liebe und Respekt. Bei so viel Einfühlungsvermögen ist es besonders schmerzhaft, wenn das Instrument beschädigt wird, verloren geht oder gar geklaut wird. Der Schaden ist dabei aber nicht nur emotional schmerzhaft, sondern auch fürs Portemonnaie.
Denn abhängig von der gewünschten Qualität des Instruments beziehungsweise den eigenen Ambitionen als Musiker kann sich der Kauf eines Musikinstruments mitunter als kostspielige Investition erweisen. Denn ganz gleich, ob teure Reparatur oder gar die komplette Neuanschaffung – in beiden Fällen hast Du als Musiker eigentlich keine andere Wahl, als tief in die Tasche zu greifen.
Eine Instrumentenversicherung hilft Dir aber im Fall der Fälle, Ärger zu vermeiden und den finanziellen Schaden auf ein Minimum zu begrenzen. Mehr zur Instrumentenversicherung, ob diese als Musiker für Dich Sinn macht und worauf Du beim Abschluss achten solltest erfährst Du in diesem Artikel.
Schadensbeispiele aus der Praxis
Welchen Schutz bietet eine Instrumentenversicherung?
Das wahrscheinlich Wichtigste versicherte Ereignis bei einer Instrumentenversicherung ist wohl die Beschädigung durch Dritte. Kommt Dein Instrument durch fahrlässige Unachtsamkeit eines Dritten zu Schaden und dieser Ditte hat keinen Privat-Haftpflichtschutz und auch sonst keine ausreichenden finanziellen Mittel, um für den Schaden aufzukommen, übernimmt die Instrumentenversicherung in diesem Fall die anfallenden Kosten die Musikinstrumenten-Versicherung.
Auch Schäden, die aus einem Transportmittelunfall oder einem Elementarereignis wie Überschwemmung oder Erdbeben werden von der Instrumentenversicherung erstattet. Genauso wie Schäden aus Diebstahl, Einbruch und Raubüberfall.
Außerdem ist auch Eigenverschulden wie zum Beispiel der Verlust durch Vergessen oder Liegen lassen durch die Versicherung gedeckt, was besonders für Musiker, die oftmals klischeehaft als zerstreut gelten, beruhigend sein kann. Mit dieser Großzahl an versicherten Risiken bietet die Musikinstrumentenversicherung also eine ganzheitliche Allgefahrendeckung.
…und was ist versicherbar?
Bei unseren Tarifen bleiben keine Musikerwünsche offen: Versichern können Interessenten alles von Blas- und Schlag- über Tasten- hin zu Zupfinstrumenten inklusive Zubehör versichern. Dabei spielt die Ausführung und Anschaffungswert keine Rolle, auch Profi-Instrumente können problemlos versichert werden.
Vorsicht beim vermeintlichen Hausrat-Schutz
Wer meint, seine Musikinstrumente über die bestehende Hausratversicherung vollumfänglich schützen zu können, der irrt. Denn der Hausratsschutz erstreckt sich nur auf wenige Risiken. Dazu gehört zwar der Einbruchdiebstahl, wenn Du jedoch auf der Straße beklaut wirst greift der Hausratsschutz nicht. Ferner sind Brand, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel versichert, allerdings ebenfalls nur, wenn sich das Instrument in der versicherten Immobilie -also Deinem Zuhause – befindet. Schäden, die beim Transport, zum Beispiel zum Unterricht, Auftritt oder zur Probe, entstehen, sind – wenn überhaupt – nur äußerst eingeschränkt abgedeckt. Außerdem sollte sich gerade Profimusiker separat absichern, denn der Hausratsschutz greift in der Regel nur, wenn sich das Instrument im hobbymäßigen Gebrauch befindet.
Du siehst also: sowohl für Hobbymusiker und erst Recht für professionelle Musiker bietet eine klassisische Hausratversicherung keinen ausreichenden Schutz. Die wichtigsten Unterschiede zwischen Hausrat- und Instrumentenversicherung haben wir Dir in der unten stehenden Tabelle aufbereitet.
Leistung | Testsieger Hausratversicherung | Preis-Leistungs-Anbieter Instrumenten-versicherung | Günstigster Anbieter Instrumenten-versicherung |
---|---|---|---|
Deckungssumme entspr. Höhe des Gesamtwertes | ✓ | ✓ | ✓ |
Diebstahl | (✓) | ✓ | ✓ |
Verlust | ✘ | ✓ | ✓ |
Beschädigung durch Dritte | ✓ | ✓ | ✓ |
Transportmittelunfall | ✘ | ✓ | ✓ |
Brand, Blitzschlag, Explosion | ✓ | ✓ | ✓ |
Elementarereignisse | ✘ | ✓ | ✓ |
(✓) Greift nicht außerhalb der versicherten Immobilie
Für wen ist die Musikinstrumentenversicherung besonders empfehlenswert?
Eine Musikinstrumentenversicherung macht immer Sinn, wenn man sich vom Einstiegsmodell oder Anfängerinstrument verabschiedet und in das nächsthöhere Level einsteigt. Meistens ist der Kostensprung vom Anfängermodell zur Fortgeschrittenen- oder Profiausführung doch sehr groß, was den Versicherungsschutz auf jeden Fall lohnenswert macht.
Außerdem empfehlen wir den Schutz der Musikinstrumente insbesondere für Familien, Musiker und Bandmitglieder. Die Gründe sind unterschiedlich, aber nachvollziehbar.
Wie setzt sich die Tarifprämie zusammen?
Die Kosten einer Instrumentenversicherung richten sich nach mehreren Faktoren ab und werden in jedem einzelnen Fall individuell berechnet. Als größter Einflussfaktor fließt der Wert (Versicherungssumme) des zu versichernden Instruments samt Zubehör in die Kalkulation ein. Außerdem wird der Instrumententyp (Blas-, Schlag-, Streich-, Tasten- oder Zupfinstrument), die Region in der das Instrument versichert werden soll (nur eigenes Grundstück, ganz Deutschland, Europa oder weltweit) und die Art der Nutzung (privat oder gewerblich) berücksichtigt. Ein weiterer wichtiger Faktor ist, ob das Instrument im öffentlichen Dienst eingesetzt wird oder nicht.
Fazit: Was gibt es bei der Instrumentenversicherung zu beachten?
- Selbstbehalt: Wenn die Möglichkeit besteht, raten wir immer dazu, lieber eine Instrumentenversicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Diese sind zwar in der Tarifprämie etwas teurer, allerdings kommen da keine weiteren Kosten auf den Policeninhaber zu. Außerdem rentiert sich die Ersparnis meist bei Eintritt eines Schadenfalls nicht, da der Eigenanteil diese in jedem Fall übersteigt.
- Mindestlaufzeit: Bei der Musikinstrumentenversicherung beträgt die Mindestlaufzeit in der Regel 12 Monate. Kürzere Laufzeiten können bei individueller Anfrage möglicherweise eingerichtet werden.
- Kündigung: Die Instrumentenversicherung kann jährlich gekündigt werden. Dabei muss die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden. In seltenen Fällen kann die Kündigungsfrist von der 3-Monats-Frist abweichen, dies hängt vom Versicherer ab.
- Region: Wo soll die Versicherung greifen? Es besteht die Möglichkeit zwischen folgenden Optionen zu wählen: Grundstück, Deutschland, Europa oder weltweit. Die Tarifprämie hängt unmittelbar mit dem gewählten Geltungsbereich zusammen.
- Tarifprämie: Die Prämie richtet sich in erster Linie nach der Versicherungssumme, also dem Wert der zu versichernden Instrumente, wenn gewollt zuzüglich Zubehör, dem Geltungsbereich (Region), der Art der Nutzung und, ob das Instrument im öffentlichen Dienst eingesetzt wird.
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