Die Schwangerschaft ist für das gesamte Umfeld der Schwangeren und des Kindsvaters eine aufregende und spannende Zeit. Gerade die erste Schwangerschaft bringt viele Veränderungen und Umstellungen. Nichts ist in der Schwangerschaft so, wie es zuvor war. Frauen müssen oft – vor allem in der zweiten Schwangerschaftshälfte in vielen Lebensbereichen kürzertreten und sich schonen. Nicht nur auf Alkohol und manch eine Speise sollte die Schwangere verzichten, auch einige Haushaltstätigkeiten, der Job aber auch Freizeitaktivitäten wie Sport und Reisen müssen oft ausgesetzt oder schonender gestaltet werden.
In Puncto reisen sollte die Schwangere insbesondere auf einen dem Umstand entsprechenden Versicherungsschutz achten, denn nicht jeder Versicherer beziehungsweise nicht jeder Tarif schließt Schwangerschaftsleistungen beziehungsweise die Reiseunfähigkeit als Rücktritts- oder Abbruchgrund mit ein.
Worauf Schwangere bei der Wahl des richtigen Rücktrittsschutzes für die anstehende Reise achten sollten und was einen guten Versicherungsschutz für Schwangere auf Reisen ausmacht, erläutern wir im Folgenden.
Warum kann Fliegen der Schwangerschaft schaden?
Flugreisen können sowohl Schwangere als auch das werdende Leben beeinträchtigen. Besonders innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen ist das Risiko hoch, durch die erhöhte Gammastrahlung das Kind zu verlieren, warnt der Münchener Gynäkologe Dr. Omar Qattawi. In dieser Zeit findet im Mutterleib die Organogenese statt: der Fötus reagiert in dieser Zeit also besonders empfindlich auf die Höhenstrahlung.
Danach kann man als Schwangere im Prinzip wieder ein Flugzeug besteigen, allerdings mit gewissen Einschränkungen. Einen Inlandsflug von Berlin nach Köln, kann auch eine Schwangere nach der zwölften Schwangerschaftswoche gut verkraften, so Dr. Qattawi. Ein Flug nach New York würde hingegen Schwangeren weitaus größere Risiken bereiten, da dieser über die Nordhalbkugel führe, wo zum Beispiel über Island die Gammastrahlung besonders hoch sei.
Nicht nur das Ungeborene ist gefährdet
Auch wenn der Fötus wahrscheinlich die Strahlung überstehen würde, bestehen zusätzlich Risiken für die werdende Mutter selbst, so der Münchener Gynäkologe, da Schwangere in großen Höhen anfälliger für Thrombosen sind. Qattawi empfiehlt hier mit Thrombosestrümpfen und Heparin-Spritzen vorzusorgen.
Mit welchen Risiken sind Flugreisen für Schwangere verbunden?
Einer werdenden Mutter ist es selbst überlassen, ob sie zur wichtigen Konferenz fliegt, oder die Aufgabe lieber doch ihren Kollegen überlässt. Auch beim Thema Urlaubsreise, die sich viele Schwangere im späten Schwangerschaftsstadium nochmal gönnen, entscheidet über Destination und Anreiseart die Schwangere.
Aus ärztlicher Sicht können ab der 12. Schwangerschaftswoche zumindest innereuropäische Flüge unbeschadet durchgeführt werden. Für einen Flug sollten sich werdende Mütter im Zweifelsfall von ihrem behandelnden Frauenarzt eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen, denn Fluggesellschaften neigen dazu Schwangeren den Zutritt zum Flugzeug und somit den Flug zu verwehren – doch dazu später mehr.
Wie lange vor der Entbindung ist Fliegen noch risikolos möglich?
Im Grunde genommen bis kurz vor der Entbindung. Das Problem dabei ist nur, dass der Entbindungstermin eine Varianz von zwei bis drei Wochen vor und nach dem errechneten Entbindungstermin hat. Schwangere sollten also auf jeden Fall eine Auslandskranken– und Reiserücktrittsversicherung (inklusive Reiseabbruchversicherung) abschließen, um sich vor dem Risiko einer Frühgeburt oder Schwangerschaftskomplikationen im Ausland abzusichern.
Während Ärzte insbesondere vor dem Fliegen innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate warnen, wird es danach bei den Fluggesellschaften immer problematischer. Einige Gesellschaften haben sogar schon sichtbar Schwangere beim On-Boarding abgewiesen. Gemäß Allgemeinen Beförderungsbedingungen dürfen sie das auch. Im Zweifelsfall verfügt die Cockpit- und Kabinenbesatzung über das Hausrecht und kann, wenn sie operative Abläufe gefährdet sieht, die Beförderung verweigern.
Entbindung in luftiger Höhe – geht das?
Während also zu Beginn der Schwangerschaft die Gefahr eher bei Mutter und Fötus liegt, verschiebt sich das Risiko gegen Ende der Schwangerschaft zunehmend in Richtung Fluggesellschaft. Denn setzen an Bord erst die Wehen ein, stellt dies nicht nur eine außergewöhnliche Belastung für Mutter und Kind, sondern auch für die Crew und die Mitreisenden dar.
Im Falle einer Entbindung an Bord muss ausfindig gemacht werden, ob sich eine Hebamme oder ein Arzt an Bord befindet. Dann muss dieser oder diese die Geburt unter schwierigen Bedingungen einleiten. Kommt es bei der Geburt zu Komplikationen, droht sogar eine außerplanmäßige Notlandung, um das Leben von Mutter und Kind nicht zu gefährden.
Das wollen Fluggesellschaften und auch Betroffene natürlich unbedingt vermeiden, denn auch für die Schwangere zieht eine Entbindung an Bord außer den möglichen gesundheitlichen Folgen eine große finanzielle Belastung nach sich – vor allem explodieren die Kosten, wenn das Flugzeug notlanden muss.
Als Grundregel gilt , dass Schwangere bis zur 32. Woche unbedenklich die Flugreise antreten können. Wer ein ärztliches Attest vorweisen kann, kann dies auch bis zur 36. Schwangerschaftswoche tun.
Ist die Schwangerschaft ein „unerwartetes Ereignis“?
Bei Buchung der Reise kann die Schwangere natürlich nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen, ob sie die Reise tatsächlich antreten kann. Kommt es dann tatsächlich zur Stornierung des Fluges, beispielsweise im Fall einer Frühgeburt, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Stornokosten.
Hier hat es bereits Streitfälle gegeben, bei denen die Versicherungsgesellschaften eine Zahlung verweigerten, da es sich bei der Schwangerschaft nicht um ein „unerwartetes Ereignis“ handele. Die Richter gaben der Schwangeren jedoch Recht, da sie die Auffassung teilten, dass es sich bei der Schwangerschaft nicht um eine Krankheit handele, sondern lediglich um ein erhöhtes, aber versicherbares Risiko.
So war die Schwangerschaft zwar durchaus kein unerwartetes Ereignis, die Frühgeburt aber schon, so das Urteil der Richter. Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburten seien demnach also als Schadensfall im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung versicherbar (AG München, Urteil vom 03.04.2012, 224 C 32365/11).
Selbstverständlich wird aufgrund des erhöhten Risikos Schwangeren empfohlen, auch eine Reiseabbruchversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Fazit
In den ersten 12 Schwangerschaftswochen sollten werdende Mütter auf Flugreisen verzichten, danach aber sind vor allem Kurzstreckenflüge nahezu risikofrei möglich. Zur Sicherheit sollte aber vor dem Reiseantritt ein Facharzt zu Rate gezogen und ein entsprechender Versicherungsschutz abgeschlossen werden, da es Fluggesellschaften frei steht Schwangerem dem Flugantritt zu verweigern.
Eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung bewahren Dich vor hohen Stornierungsgebühren, die entstehen, wenn die Reise auf Grund von einem versicherten Ereignis, wozu Schwangerschaftsbeschwerden zählen, abgesagt oder abgebrochen werden muss. Eine gute Auslandskrankenversicherung übernimmt Kosten für Schwangerschaftsbeschwerden und Entbindung sowie der Versorgung des Neugeborenen am Reisedomizil.
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