Sarah Könner aus dem Nordrhein-Westfälischen Geldern hat es gemacht, wie viele andere Gleichaltrige und Gleichgesinnte auch jedes Jahr: Die 20jährige reiste für ein Jahr nach Australien. Und weil Australien ein fernes und teures Reiseziel ist, das besonders für junge Absolventen nahezu unbezahlbar und somit unerreichbar ist, machte sie das gleiche, wie viele andere europäische und amerikanische Jugendliche auch: Sie arbeiten vor Ort. Das ganze heißt „Work and Travel“ und wird von Jahr zu Jahr populärer. Sarah Könner verdiente ihr Geld unter anderem in einem Wasser- und Freizeitpark und erntete und verpackte Tomaten auf einer Farm. Sie selbst aß, um Geld zu sparen, Nudeln mit Tomatensoße. Das schnelle Geld verdient man mit Work and Travel nicht, so Könner. Dafür entschädigt die internationale Atmosphäre in den Backpacker Hostels und die Sonnenuntergänge am Uluru-Berg im australischen Outback, berichtet die Rückkehrerin. Erlebnisse, die ein Leben lang bleiben werden. Besonders jugendliche Schulabgänger zieht es in der Regel für sechs bis zwölf Monate in ferne Länder, um dort Abenteuer zu erleben, bevor sie in der Heimat eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Für die Meisten stellt es die die einzige Möglichkeit dar, einmal im Leben für sehr lange Zeit ins Ausland zu reisen. Dementsprechend will so ein Work and Travel Aufenthalt gut vorbereitet sein. Die Planungen für das große Abenteuer beginnen in der Regel schon ein Jahr vor der geplanten Abreise.
10 Dinge, die man unbedingt bei der Work and Travel Planung beachten sollte:
- Rechtzeitige Flugbuchung. Empfehlenswert sind sechs bis zehn Monate vor Reiseantritt. Das spart Geld, denn je mehr eine Flugverbindung gebucht wird, desto teurer wird das Flugticket. Außerdem benötigt man für die Visa-Beantragung in der Regel den Nachweis eines Hin- und Rückflugtickets.
- Flüge nach Australien bekommt man schon ab 800 Euro, in die USA sind Tickets bereits ab 500 Euro erhältlich. Allerdings ist bei den günstigen Tickets die Geltungsdauer in der Regel begrenzt. Wer ein Jahr Work and Travel machen will, ist daher auf die deutlich teureren Jahrestickets angewiesen. Diese können weit mehr als 1.000 Euro kosten. Wer sich offen lassen will, wann er wieder die Heimreise antritt, sollte ein Open Return Ticket buchen. Dies ermöglicht dem Reisenden, den Rückreisetermin erst vor Ort festzulegen. Allerdings ist dieser Tarif in der Regel auch teurer als Tarife mit festen Flugbuchungen.
- Singapur, Hongkong, Fidschi Inseln oder Cook Islands: Wer im Zusammenhang mit seinem Work and Travel-Aufenthalt auch exotische Ziele bereisen möchte, sollte sich bei der Flugbuchung am besten gleich für ein Round-The-World-Ticket entscheiden. Die meisten Fluggesellschaften bieten gemeinsam mit Kooperationspartnern Tickets an, die einmal um die Welt herumführen und wahlweise entweder auf der Hin- oder auf der Rückreise mehrere Stops beinhalten. Solche Tickets sind bereits ab 1.200 Euro erhältlich und somit nur unwesentlich teurer, als ein normales Jahresticket zum eigentlichen Reiseziel.
- Da allein schon das Flugticket bei einem Work and Travel Aufenthalt kaum günstiger als 1.000 Euro sein wird, ist der Abschluss sowohl einer Reiserücktrittsversicherung als auch einer Reiseabbruchversicherung besonders empfehlenswert. Ersteres schützt vor Umbuchungs- oder Stornokosten vor Reiseantritt, beispielsweise im Krankheitsfall, letzteres ist vor Ort wichtig und schützt die Rückreise vor unvorhergesehenen Ereignissen. Beide Versicherungen können auch als Kombination abgeschlossen werden.
- Gültigkeit des Reisepasses überprüfen. Dieser sollte noch sechs Monate nach geplanter Rückkehr Gültigkeit besitzen. Ist dies nicht der Fall, sollte man sich zuerst um einen neuen Reisepass kümmern, bevor man das Visum beantragt.
- Normalerweise ist Ausländern die Erwerbstätigkeit in den meisten Ländern untersagt. Um jungen Leuten dennoch diese Erfahrungen zu ermöglichen, hat das Auswärtige Amt mit vielen Ländern ein „Working Holiday-Programm“ ausgehandelt, das jungen Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren ermöglicht, in bestimmten Ländern für maximal 12 Monate einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen. In Kanada liegt die Altersgrenze bei 35 Jahren.
- Innerhalb von EU-Staaten gibt es für EU-Bürger aufgrund des Grundsatzes der Freizügigkeit keinerlei Einschränkungen hinsichtlich Alter oder Aufenthaltsdauer.
- Bei der Planung des Aufenthaltszeitraumes auf lokale Saison- und Ferientermine achten. Besonders in Australien und Neuseeland gilt beispielsweise der Dezember als Hochsaison und wichtigste Reisezeit der Einheimischen. In diesem Zeitraum werden vor allem im Hotel- und Gastgewerbe Arbeitskräfte gesucht. Die Weinlesesaison beginnt hingegen im Februar und dauert bis Ende April. Viele Work and Traveller wechseln auch ihre Tätigkeiten um dadurch andere Gegenden eines Landes bereisen zu können.
- Gerade bei Langzeitaufenthalten ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wichtig. Besonders in den USA und Kanada ist die medizinische Behandlung sehr teuer. Normale Auslandskrankenversicherungen, die beispielsweise über die Kreditkarte oder auch über eine Jahresversicherung abgeschlossen worden sind, verlieren in der Regel spätestens 56 Tage nach Reiseantritt ihre Gültigkeit. Diese Versicherungen gelten nur für normale Urlaubsreisen. Ein Work and Travel Aufenthalt muss also gesondert abgesichert werden.
- Sicher ist es möglich, auf eigene Faust seinen Work and Travel Aufenthalt zu organisieren. Man kann sich dabei aber auch auf die Unterstützung spezieller Agenturen verlassen. Dies hat den Vorteil, dass keine Details übersehen werden. Die Agenturen bieten im Vorfeld Workshops an und unterstützen auch bei der Jobsuche vor Ort. Billig ist der Service jedoch nicht: Die Untergrenze für solche von Agenturen geschnürten Komplettpakete liegt bei etwa 1.800 Euro.
Work and Travel Australien
Australien zählt zu den beliebtesten Work and Travel Destinationen. Der fünfte Kontinent ist so weit entfernt und zudem so groß, dass er kaum mal eben für ein oder zwei Wochen zu bereisen ist. Außerdem locken ein mildes Klima, ein hoher Lebensstandard, die lockere Art der Australier und nicht zuletzt die Landessprache Englisch jedes Jahr nach Angaben der Australischen Botschaft in Berlin etwa 25.000 Jugendliche als Work and Traveller nach Down Under, Tendenz steigend. Neben dem Hotel- und Gastgewerbe ist vor allem die Landwirtschaft auf der Suche nach jungen Leuten, die auf den Feldern aushelfen können. Der Stundenlohn auf den Farmen beträgt etwa 20 Australische Dollar, einige Farmen beschäftigen in der Erntezeit auch Pflücker im Akkord. Wer nicht gleich nach dem Schulabschluss auf Work and Travel geht, sondern erst eine Ausbildung macht, könnte auch in seinem Ausbildungsberuf eine gute Chance haben, sofern es sich dabei um ein gefragtes Handwerk handelt. Bei der Einreise nach Australien ist neben Reisepass, Visum und Rückflugticket der Nachweis wichtig, dass man über eine finanzielle Sicherheit von mindestens 5.000 Australische Dollar verfügt, das entspricht etwa 3.500 Euro. Diese Summe muss man nicht in bar bei sich führen. Es genügt ein aktueller Kontoauszug oder auch die Bestätigung der Hausbank, dass man über eine Kreditlinie in dieser Höhe verfügt, beispielsweise über die Kreditkarte. Wer sich über längere Zeit in Australien aufhält, sollte, unabhängig davon, ob er arbeitet oder nicht, ein Konto bei einer australischen Bank eröffnen. Denn der Geldverkehr mit einem deutschen Bankkonto würde nur unnötig kompliziert und teuer sein. Auch die Eröffnung eines Bankkontos gehört zu den Dingen, die man – Dank Internet – bereits vor der Einreise nach Australien erledigen kann. Hat man die Formalitäten bereits zu Hause erledigt, braucht man sich in Australien nur noch die Bankkarte abholen. Wer in Australien arbeiten möchte, muss zuvor beim Finanzamt in Australien eine Steuernummer beantragen, dort „Tax File Number“, kurz TFN genannt. Wer dies versäumt, wird automatisch in die höchste Steuerklasse eingestuft und verliert fast die Hälfte seines Gehaltes. Mit Steuernummer liegt der Steuersatz bei 32,5%. Nach Beantragung der Steuernummer wird diese per Post verschickt. Dies kann etwa zwei bis vier Wochen dauern. Deshalb ist es ratsam, gerade zu Beginn des Work and Travel-Aufenthaltes einen Aufenthaltszeitraum von etwa einen Monat einzuplanen. Andernfalls sollte man sich um eine verlässliche Adresse kümmern, die die Post der Australian Taxation Office entgegennehmen und nachsenden kann. Nach Beendigung seines Work and Travel-Aufenthaltes sollte man seine Einkommenssteuererklärung bei der Finanzbehörde einreichen. Dies ist sowohl online, als auch vor Ort bei den zahlreichen Taxation Offices möglich. Das australische Steuerjahr endet am 30. Juni, weshalb es sich empfiehlt, seine Tätigkeiten Ende Juni zu beenden und ein paar Wochen Urlaub dranzuhängen, während man auf sein Geld vom Finanzamt wartet.
Work and Travel Neuseeland
Ähnlich wie Australien erfüllt Neuseeland dieselben guten Grundbedingungen für Work and Traveller, wie sein größeres Nachbarland. Viele schätzen Neuseeland sogar mehr, da das Klima hier etwas gemäßigter ist. Zudem ist das Land aufgrund seiner überschaubaren Größe gut zu bereisen. Auch hier bieten sich Work and Traveller vor allem Einsatzmöglichkeiten im Tourismus und in der Landwirtschaft. Auch Neuseeland besteht bei der Einreise auf den Nachweis eines ausreichenden finanziellen Polsters in Höhe von 4.200 Neuseeland-Dollar, was etwa 2.800 Euro entspricht. Dies kann in ähnlicher Weise erfüllt werden, wie bei der Einreise nach Australien. Bei der Beantragung eines Bankkontos sollte man ähnlich vorgehen, wie das in Australien der Fall ist. Bei Kontoeröffnung erhält man die für bargeldloses Bezahlen wichtige Eftpos-Karte (vergleichbar mit der EC-Karte). Einige neuseeländische Banken bieten zusätzlich auch eine kostenlose Kreditkarte an, was ebenfalls praktisch ist, besonders, wenn man ein Auto anmieten möchte. Das Beantragen der Steuernummer, in Neuseeland „IRD Number“ genannt, ist in Neuseeland noch einfacher, als in Australien. Die Beantragung ist in allen neuseeländischen Postfilialen möglich. Auch die Erteilung der Steuernummer geht in Neuseeland schneller: Nach etwa 10 Tagen wird die Nummer an die angegebene Adresse versendet. Wie in jedem Land auch, ist der Work and Traveller dazu verpflichtet, am Ende seines Aufenthaltes eine Steuererklärung abzugeben. Fast immer erhält man in diesem Fall Geld zurückgezahlt. Dies kann bequem online von zu Hause aus durchgeführt werden. Das neuseeländische Steuerjahr endet am 31. März, was im Extremfall heißen kann, dass man sogar zwei Tax Return-Anträge ausfüllen muss. Es ist also sinnvoll, sein neuseeländisches Konto auch nach Beendigung des Work and Travel Aufenthaltes zu behalten, damit die Steuerbehörde das Geld darauf einzahlen kann.
Work and Travel USA
Für Viele ist die USA immer noch ein Traumziel und auch die Bezeichnung „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“ hat noch immer kaum an Aussagekraft eingebüßt. Die Vielfalt und Größe des Landes, die Ungezwungenheit der Amerikaner lockt jährlich Tausende in die Vereinigten Staaten. Im Unterschied zu Australien und Neuseeland gehört die USA nicht zu den Ländern, mit denen die Bundesregierung ein „Working Holiday“-Programm abgeschlossen hat. Die Voraussetzungen für ein Work and Travel-Programm sind in den USA also grundsätzlich anders. Jedoch ist die Beantragung etwas komplizierter. Voraussetzung für ein solches Programm ist hier die Beantragung eines J1-Visums. Ähnlich, wie beim Working-Holiday Programm ist auch für die Beantragung eines J1-Visums der Nachweis des Rückfluges erforderlich. Auch muss die finanzielle Sicherheit nachgewiesen werden, wie das schon bei Australien und Neuseeland der Fall ist. Um das J1-Visum beantragen zu können, muss man sich zunächst eine Eignungsbescheinigung eines offiziellen Visa-Sponsors vorlegen. Dies kann vier bis sechs Wochen beanspruchen. Mit dieser Bescheinigung muss man dann selbst im nächstgelegenen US-Konsulat (Berlin, München oder Frankfurt) persönlich zu einem „Visa Interview“ vorstellig werden. Wer überlegt, seinen Work and Travel Aufenthalt selbst oder organisiert durchzuführen: Heißt das Ziel USA, wäre es am ehesten sinnvoll, damit eine Work and Travel-Agentur zu beauftragen. Hat man das begehrte J1-Visum erhalten, darf man frühestens 30 Tage vor geplantem Arbeitsbeginn in die USA einreisen. Hierbei gilt: Je früher man einreist, desto eher gerät man in Verdacht, schon vorher illegal eine Beschäftigung aufzunehmen. Hilfreich sind hier Adressen von Freunden oder Verwandten oder auch Hotelbuchungen und Inlandsflüge, die den Freizeitcharakter dieses Zeitraumes nachweisen können. Wer bei der Suche nach einer Auslandskrankenversicherung auf besonders günstige Tarife stößt sollte unbedingt aufpassen, dass der Tarif explizit auch für die USA gilt. Einige Versicherungsgesellschaften schließen nämlich die USA aus, um diese Tarife günstiger anbieten zu können. Die USA sollte auf jeden Fall als Geltungsbereich erwähnt sein.
In Kürze
- Work and Travel ist eine Möglichkeit für junge Leute zwischen 18 und 30 im Ausland zu arbeiten
- Die meisten nutzen diese Möglichkeit zwischen Schulabschluss und Beginn von Studium und Ausbildung
- Deutschland hat mit einigen Ländern Abkommen geschlossen, die ein „Working Holiday Visum“ (WHV) ermöglichen. Andere Ländern bieten aber ähnliche Visa an
- In EU-Staaten ist es ohne Einschränkungen möglich, einer Tätigkeit nachzugehen
- Vor Ort sollte man ein Bankkonto eröffnen
- Vor Ort sollte man eine Steuernummer beantragen und nach Beendigung der Tätigkeit eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Es können auch Agenturen dabei helfen. Achtung: Das Steuerjahr endet nicht immer am 31.12.!
- Wichtig ist auch der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, sowie einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
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