Bereits im 19. Jahrhundert war es bei Schweizer Familien üblich, ihre Töchter für einen längeren Zeitraum ins Ausland zu schicken, damit sie dort eine fremde Sprache erlernen sollten. Bekanntestes, wenngleich vielleicht nicht gerade typisches Beispiel dafür ist „Heidi“, der 1880 in Gotha erschienene Bildungsroman der Schweizer Autorin Johanna Spyri, der vor allem als japanische Trickfilmadaption aus dem Jahr 1974 große Popularität in Deutschland erlangte. Dabei wird das achtjährige Schweizer Waisenmädchen Heidi von seiner Tante nach Frankfurt am Main geschickt, wo sie der gelähmten Klara Sesemann als Gesellschafterin zur Hand gehen soll. Zwar sprach man damals in Frankfurt, wie auch in Graubünden, Heidis Heimat, deutsch. Allerdings beschreibt der erste Teil des Romans „Heidis Lehr- und Wanderjahre“, dass das Mädchen in Frankfurt überhaupt erst Lesen und Schreiben lernt. Insofern kann man schon davon sprechen, dass in der Romanhandlung die Grundidee des Au-pair-Mädchens verwirklicht ist.
Au-pair: In beide Richtungen populär
Das Entsenden von Mädchen – mittlerweile nehmen in geringerem Umfang auch Jungs und ältere Damen diese Möglichkeit des Auslandsaufenthaltes in Anspruch – ist in Deutschland in beide Richtungen populär. Der beidseitige Austausch ist ebenfalls bereits im Heidi-Roman belegt, wo im zweiten Teil „Heidi kann brauchen, was es gelernt hat“ der Gegenbesuch Klaras in der Schweiz beschrieben wird. Und auch sie lernt dort etwas, nämlich das Laufen.
Genaue statistische Daten über den beidseitigen Au-pair-Verkehr gibt es nicht. Aber Erhebungen zufolge, die auf Basis von Befragungen von 68 Au-pair-Agenturen in Deutschland beruhen, kommen jährlich etwa 10.000 Mädchen aus dem Ausland zu Gastfamilien nach Deutschland. Anderen Schätzungen zufolge reisen mindestens drei Mal so viele deutsche Au-pair-Mädchen jährlich ins Ausland. Die wichtigsten Herkunftsländer von Au-pair-Mädchen in Deutschland sind Russland, die Ukraine und Georgien, während deutsche Au-pair-Mädchen hauptsächlich an Familien in Großbritannien, Frankreich und Spanien interessiert sind. Letzteres zeigt, dass das Erlernen einer Sprache nach wie vor der Hauptgrund dafür ist, die Kinderbetreuung ausländischer Familien zu übernehmen.
Sie suchen selbst ein Au-pair-Mädchen? Das sollten Sie beachten
Viele Familien, die beruflich stark eingebunden sind, freuen sich, wenn Sie zur Unterstützung der Kinderbetreuung auf ausländische Mädchen zurückgreifen können. In der Regel besteht die Betreuung darin, die Kinder nach dem Aufstehen für Schule oder Kindergarten fertigzumachen (Ankleiden, Waschen, Frühstück vorbereiten) und diese danach wieder abzuholen und bei der Gestaltung der Nachmittagsbetreuung mitzuwirken. Im Gegenzug wird das Au-pair-Mädchen als eine Art Familienmitglied aufgenommen, wo es nicht nur die deutsche Sprache, sondern auch regionale Bräuche und Traditionen kennenlernen soll. Eine Richtlinie für den korrekten Umgang mit Au-pair-Mädchen liefert die Bundesagentur für Arbeit. Die gesetzliche Grundlage dafür wiederum ist das Europäisches Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung, das bereits 1969 durch den Europarat verabschiedet wurde. Darin wird auch wert gelegt, dass ein Au-pair-Mädchen wie ein Familienmitglied mit allen damit verbundenen Rechte und Pflichten, nicht aber wie eine billige Haushaltshilfe zu behandeln ist. Leider gibt es sowohl in Deutschland als auch im Ausland immer wieder Fälle, bei denen dieser Grundsatz verletzt wird. Au-pair-Mädchen haben in diesen Fällen die Möglichkeit, über ihre Vermittlungsagentur die Gastfamilie kurzfristig zu wechseln.
Um ein ausländisches Au-pair-Mädchen aufnehmen zu können, sollten einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören ein eigenes möbliertes Zimmer und der Abschluss einer Kranken-, Unfall- sowie Haftpflichtversicherung für diesen Zeitraum.
Au-pair-Versicherungen erhält man je nach Leistungsumfang für eine Monatsprämie zwischen 35 und 55 Euro. Zu diesen Ausgaben kommen noch eventuelle Vermittlungskosten für die Agentur, eventuelle Fahrtkosten, behördliche Kosten (z.B. Visaverlängerung), Teilnahme an einem Sprachkurs, sowie die Ausgaben für Kost und Logis und einem monatlichen Taschengeld. Empfohlen wird hier ein Betrag von etwa 260,- Euro im Monat. Dennoch rechnet sich das für die Meisten unter dem Strich. Schließlich ist ein Au-pair-Mädchen immer noch günstiger als die Anstellung eines Kindermädchens.
Covomo-Tipp: Ein Großteil der Kosten, die durch ein Au-pair-Mädchen entstehen, ist steuerlich absetzbar. Voraussetzung dafür sind ein schriftlicher Vertrag und der Nachweis der Überweisung des Taschengeldes auf das Konto des Au-pair-Mädchens.
Welche Versicherungen müssen von den Gasteltern abgeschlossen werden?
Die Gasteltern sind gemäß Artikel 10, Satz 2 des Europäischen Au-pair-Abkommens von 1969 dazu verpflichtet, einen umfangreichen Versicherungsschutz für ihr Au-pair-Mädchen sicherzustellen und vollständig für die Kosten aufzukommen. Im Einzelnen ist der Abschluss folgender Versicherungen für das Au-pair-Mädchen vorgesehen:
Sie (oder Ihre Tochter) wollen selbst als Au-pair-Mädchen ins Ausland? Dann sollten Sie das beachten
Jedes Jahr treten 30.000 Mädchen die Reise ins Ausland an, um dort zwischen 6 Monaten bis einem Jahr die Betreuung der Kinder in einer Gastfamilie zu übernehmen. Die meisten Mädchen treten unmittelbar nach Schulabschluss eine solche Reise an, um noch vor ihrer Ausbildung oder dem Studium Auslandserfahrungen zu sammeln und Sprachkenntnisse zu verbessern. Je nach Leistungsumfang der Au-pair-Agentur kann die Vermittlung an eine ausländische Gastfamilie zwischen 150 bis 800 Euro kosten. Für ein komplettes Au-pair-Jahr rechnet man – Flug und Versicherung inklusive – in etwa mit 2.000 Euro. Das klingt verhältnismäßig günstig, aber man sollte nicht vergessen, dass man diese Reise zum Arbeiten antritt und nicht zum Vergnügen. Folgende Voraussetzungen können – je nach Einsatzgebiet – hilfreich bis notwendig sein, um überhaupt die Chance zu bekommen, von einer Agentur vermittelt zu werden.
- Volljährigkeit
- Führerschein
- Nichtraucher
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Gute Englischkenntnisse
- Nachweis von mindestens 200 Stunden Kinderbetreuung (beispielsweise durch Babysitting, Praktikum in einem Kindergarten oder Feriencamp-Betreuung)
Welche Versicherung sollte für einen Au-pair-Aufenthalt abgeschlossen werden?
Ein ausreichender Versicherungsschutz im Ausland ist für Au-pair-Mädchen deshalb besonders wichtig, da hier erstens lange Zeiträume versichert werden sollen und zweitens die normale Krankenversicherung des Heimatlandes die Leistungen im Ausland nicht abdeckt. Dies gilt vor allem für die USA und Kanada, zwei besonders populäre Zielländer für Au-pair-Mädchen. Diese Versicherungen sollten auf jeden Fall bei einem Au-pair-Aufenthalt abgeschlossen werden:
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TravelSecure (Würzburger)
Unter der Marke „TravelSecure“ vertreibt die Würzburger Versicherungs-AG seit Ihrer Gründung im Jahre 1989 Ihre Reiseversicherungen für reisende ins Ausland sowie Gäste und Besucher in Deutschland und dem europäischen Raum. Angeboten werden unter anderem Versicherungen für Einzel- und Gruppenreisende, Paare, Familien, Studenten und Au-Pairs. Die Marke „TravelSecure“ ist vor allem für Ihre Auslandsreisekrankenversicherungen sowie Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen bekannt, welche fast jährlich von der Stiftung Warentest mit sehr guten Gesamtnoten ausgezeichnet werden. Zum heutigen Zeitpunkt beschäftigt die Würzburger Versicherungs-AG etwa 50 Mitarbeiter und betreut insgesamt über 100.000 Kunden pro Jahr.
HanseMerkur
Die HanseMerkur ist eine bundesweit agierende Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, deren Entstehungsgeschichte im Gründungsjahr 1969 begann. Heute ist die HanseMerkur eine feste Größe im Segment namhafter Versicherungsanbieter und erzielte mit Ihren derzeit Insgesamt 1.951 Mitarbeitern sowie den selbstständigen Agenturinhabern, bisher stolze 1.580,8 Mio. Euro an Beitragseinnahmen. Als Spezialist für Reiseversicherungen offeriert die HanseMerkur zahlreiche Policen rund ums Thema Reisen. Dazu gehören Auslands- und Reisekrankenversicherungen für verschiedene Personengruppen ebenso wie Reiserücktrittsversicherungen, Reiseabbruchversicherungen oder Reisehaft- und Reiseunfallversicherungen.
Klemmer International
Ob Au-Pair, Work & Travel, Goethe-Teilnehmer, Schüler, Studenten, Pflegekräfte, Urlaubsreisende, Expatriates und vieles mehr. Egal, ob ins Ausland oder nach Deutschland bzw. Österreich: Die deutsche Versicherungsgesellschaft Klemmer International versichert fast jede Reise. Das Angebot reicht dabei von Exklusiv-Reiseversicherungskonzepten mit Schwerpunkt Reisekrankenversicherung, Reiseunfall- sowie Reisehaftpflichtversicherung bis hin zu Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen.
Dr. Walter
Die Dr. Walter GmbH fokussiert sich mit seinen Produkten auf die Versicherung von privaten und geschäftlichen Reisen und Auslandsaufenthalten. Seit mehr als 50 Jahren und mit Hilfe von insgesamt 80 Mitarbeitern ist Dr. Walter zu dem geworden, was es heute ist: Ein zuverlässiger Partner für Au-Pairs, Expatriates, Urlauber und Entwicklungshelfer. Auf für ausländische Gäste hat Dr. Walter ein paar sehr gute Produkte im Portfolio.
ERV
Die ERV, auch genannt Europäische Reiseversicherung, ist Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland und einer der führenden Anbieter in Europa. Sie ist der Spezialist für Reiseschutz in der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit auch zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Seit Ihrer Gründung im Jahre 1907 kann die ERV heute auf beachtliche über 100 jährige Erfahrung im Bereich Reiseschutz zurückblicken Ihren Kunden somit umfangreichen Schutz, Sicherheit und Hilfe vor, sowie während und nach der Reise anbieten. An ihrem heutigen Unternehmensstandort München, beschäftigt die ERV insgesamt knapp 800 Mitarbeiter und erwirtschaftet einen rekordverdächtigen Jahresumsatz von über 500 Mio. Euro.
In Kürze
- Au-pair kommt ursprünglich aus der Schweiz und hat eine lange Tradition
- Viele ausländische Au-pair-Mädchen kommen nach Deutschland, noch mehr deutsche Mädchen nehmen im Ausland eine Au-pair-Stelle an
- Ein Au-pair-Mädchen sollte als Familienmitglied, nicht als Haushaltshilfe behandelt werden
- Gesetzliche Grundlage dafür ist das Europäische Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung aus dem Jahr 1969
- Eine Au-pair-Versicherung für ausländische Mädchen sollte eine Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Abschiebekostenversicherung beinhalten
- Voraussetzungen für die Entsendung von Au-pair-Mädchen ins Ausland ist die Volljährigkeit, Führerschein, Nichtraucher, Polizeiliches Führungszeugnis, gute Englischkenntnisse und der Nachweis von mindestens 200 Stunden Kinderbetreuung
- Deutsche Au-pair-Mädchen im Ausland sollten über eine Auslandskranken- Unfall-, Haftpflicht- und Unterbrechungsversicherung verfügen
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