Wer kennt es nicht – ein Moment der Unachtsamkeit und schon hörst Du, wie Dein Smartphone auf dem harten Boden aufschlägt. Im schlimmsten Fall auch noch mit dem Display nach unten. Die Angst beim Aufheben ist dann natürlich entsprechend groß. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit nicht allzu klein, dass Du nach dem Sturz über die „Spider-App“ (Displaybruch) verfügst. Aber auch wenn Dein Handy ins Wasser fällt oder mit einer anderen Flüssigkeit in Kontakt kommt ist Dein Handy im schlimmsten Fall völlig unbrauchbar oder nur durch eine kostspielige Reparatur zu retten. Doch weder Sturz- noch Wasserschäden werden von der Herstellergarantie übernommen, da es sich hierbei um Eigenverschulden handelt und eine Gewährleistung dadurch ausgeschlossen ist.

Einer Statsitik zufolge ist der Displaybruch mit 52 Prozent aller Handyschäden mit Abstand der häufigste – vor allem aber der teuerste Schaden.

Oftmals lohnt es sich auf Grund von hohen Reparaturkosten sowie Alter und Zustand des Gerätes keine Instandsetzung mehr vorzunehmen, da der Kauf eines neuen, moderneren und leistungsstärkeren Smartphones oftmals attraktiver ist. So oder bleibst Du in diesem Fall auf hohen Kosten sitzen. Kosten, die eine Handyversicherung für Dich übernehmen würde. In diesem Artikel zeigen wir Dir, warum eine Handyversicherung in den meisten Fällen sinnvoll ist und worauf Du beim Abschluss achten solltest.

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1. Hohe Reparaturkosten vermeiden

Klar: Umso neuer das Smartphone,desto teurer war es in der Anschaffung. Da ist es natürlich besonders ärgerlich, wenn es kaputt geht. Glück hat, wer im Schadensfall die Herstellergarantie in Anspruch nehmen kann. Doch auch dann ist die Abwicklung mit Unannehmlichkeiten verbunden, wie zum Beispiel dem langen Warten auf das reparierte Gerät ohne Ersatzhandy – heutzutage kaum mehr denkbar. Außerdem muss man die Quittung parat haben und sich meist lange mit dem Kundenservice rumplagen, bevor es zu einer Reparatur kommt.

Geht Dein Handy aber kaputt und Du verfügst über eine Handy- oder Smartphoneversicherung, verläuft die Abwicklung einfacher. Zu aller erst musst Du dich an Deinen Versicherer wenden und ihm den Schaden schildern. Je nach Versicherer u./o. Tarif bekommst Du dann entweder eine Partnerwerkstatt zugewiesen oder kannst eine Werkstatt frei wählen. Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten.

2. Erstattung bei Diebstahl und Totalschaden

Eine gute Handyversicherung sollte unbedingt eine Klausel zur Erstattung bei Diebstahl des Smartphones enthalten. Der zu erstattende Betrag richtet sich hierbei  nach der sogenannten Zeitwertstaffel. Danach wird Dir nach einem Diebstahl nicht der Kaufpreis, sondern ein Anteil, der sich nach dem Alter Deines Handys richtet. Je nach Modell kann dieser nach 3 Jahren immerhin noch zwischen 60 und 70 Prozent des Anschaffungswertes betragen. Gleiches gilt übrigens auch bei einem Totalschaden.

Doch Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Arten von Diebstahl:

Einbruch-Diebstahl: Damit bezeichnet man die Entwendung von privatem Eigentum aus geschlossenen Räumen, zum Beispiel. der eigenen Wohnung.

Raub: Als Raub definiert man einen Diebstahl, der unter Anwendung oder Androhung von Gewalt geschieht

Einfacher Diebstahl: Damit bezeichnet man einen Diebstahl, bei dem der Dieb kein Hindernis überwinden muss. Dazu zählt zum Beispiel der Taschendiebstahl.

Wird das Handy gestohlen und es entstehen dadurch Mobilfunkkosten (zum Beispiel, wenn der Dieb mit Deinem Handy telefoniert oder SMS verschickt), werden diese Kosten von vielen Versicherern bis maximal 200 Euro erstattet. Je nach Tarif wird zählt dazu auch der Einbruchdiebstahl aus dem Auto und Raub verstanden.

3. Schutz über die reguläre Garantiezeit hinaus

In der Regel beträgt die Herstellergarantie 2 Jahre, bei Apple hingegen sind es beispielsweise nur 12 Monate. Eine separate Handyversicherung gilt auch über die reguläre Garantiezeit hinaus und kann ohne Limitierung der Vertragslaufzeit abgeschlossen werden. Der Vertrag verlängert sich dann automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist (in der Regel 3 Monate) gekündigt wurde. Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt dabei je nach Versicherer zwischen 12 und 24 Monaten.

Wenn die Herstellergarantie nach 2 Jahren abgelaufen ist, müssen alle künftig anfallenden Reparaturkosten vom Handybesitzer getragen werden, selbst wenn diese auf Material- und Konstruktionsfehler zurückzuführen sind – das kann teuer werden und meistens lohnt sich die Reparatur nicht. Das führt dazu, dass Du Dir ungewollt ein neues Gerät zulegen musst, was bei den aktuellen Smartphone-Preisen schnell mehrere hundert Euro kosten kann.

4. Schutz auch bei Eigenverschulden

Wer kennt es nicht: man ist kurz unaufmerksam oder tollpatschig und schon landet das edle Gerät auf dem Asphalt und das Displayglas ist zersprungen. Oder schlimmer noch: das teure Smartphone ist im Wasser gelandet. Erkundigst Du Dich dann beim Anbieter nach einer Reparatur, bekommst Du einen saftigen Kostenvoranschlag, der nicht selten die Hälfte des Preises für ein Neugerät beträgt. Leider kannst Du diese Kosten nicht über die Herstellergarantie geltend machen. Denn diese greift nicht bei Selbstverschulden. Ohne eine entsprechende Smartphone-Versicherung bleibt Dir nur die Wahl, die hohen Reparaturkosten selbst zu tragen oder ein neues Gerät zu kaufen – beides nicht gerade günstig.

5. Keine Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist ein Eigenanteil, der im Schadensfall auf den Versicherungsnehmer übertragen wird. Je nach Versicherungsart kann dieser zwischen 10 Prozent und mehreren Hundert Euro betragen. Wir empfehlen immer, wenn es möglich ist, auf Tarife ohne Selbstbeteiligung zurückzugreifen, damit man wirklich keinerlei Kosten riskiert.

Die von uns angebotenen Handyversicherungs-Tarife beinhalten keine Selbstbeteiligung. Das bedeutet für Dich, dass wenn Dein Handy kaputt geht oder ins Wasser fällt und repariert werden muss, für Dich keinerlei Kosten außer der regulären Tarifprämie entstehen.

Darum solltest Du Deine Handyversicherung nicht direkt beim Kauf abschließen

Auf den ersten Blick erscheint es äußerst bequem, eine Handversicherung direkt beim Kauf abzuschließen. Davon würden wir Dir jedoch unbedingt abraten, und zwar aus folgenden Gründen:

Der Verkäufer ist nett und sympathisch und scheint kompetent? Schön – dennoch kann er Dich mit falschen Tatsachen um den Finger wickeln und Vertragsbestandteile erwähnen, die zwar theoretisch existieren, nur meist nicht in den von Handyhändlern angebotenen Tarifen. Auch wenn man während der Beratung den Eindruck hat ein „Rundum-sorglos-Paket“ abzuschließen ist in der Regel das Gegenteil der Fall.

Wenn es zum Schadenfall kommt kann dies dann für Dich teuer werden, wenn der Diebstahl oder Wasserschaden dann doch nicht versichert ist und Du trotz Versicherung auf den Kosten sitzen bleibst. Im Schadenfall musst Du dich nämlich mit dem Versicherer und nicht dem netten Verkäufer auseinandersetzen.

Meistens bequatschen die Handyverkäufer ihre Kunden dermaßen und stellen sie so sehr unter Druck, dass viele eine Handyversicherung an Ort und Stelle abschließen und sich auf die Informationen, die der Verkäufer erwähnt hat verlassen ohne auch nur einen Blick in die Allgemeinen Vertragsbedingungen zu werfen.

Man sollte sich nie auf die Beratung eines Handyverkäufers in Bezug auf Versicherungen beraten lassen oder fragst Du deinen Gemüsehändler auch nach einer Kaskoversicherung? Die Kenntnisse der Handyverkäufer sind meist unzureichend und nur durch die „guten“ Bestandteile geschmückt, was Du am Ende tatsächlich bekommst hängt vom Versicherer und dem Tarif ab, nicht von den Worten des Verkäufers.

Viele Handyverkäufer nutzen auch das Rabatt-Versprechen um dem Kunden doch noch eine Versicherung zu verkaufen oder eher “anzudrehen”. Eins lässt sich hier mit hoher Wahrscheinlichkeit allgemein sagen: die Tarifprämie einer im Handyshop abgeschlossenen Versicherung wird immer höher sein als der vermeintliche Rabatt.

Was auch nicht selten vorkommt ist, dass der Handyverkäufer die Versicherung einfach dazu bucht, ohne sich Deine Einverständnis einzuholen. Wer kennt es nicht: ein kleiner Haken bei der Reisebuchung übersehen und schon ist die Reise versichert. Genauso kann es beim Handyvertrag laufen. Daher solltest Du dir den Vertrag genauestens anschauen und den Verkäufer ggf. darauf hinweisen, dass Du keinerlei Extraleistungen wünschst. Solltest Du trotzdem eine Handyversicherung abgeschlossen haben, kannst Du vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Die beim Handykauf angebotenen Smartphone-Versicherungen sind immer leistungsschwächer und gleichzeitig teurer, als ein separater Abschluss. Daher solltest Du dich beim Kauf des Smartphones nicht unter Druck setzen lassen und Dir in Ruhe Gedanken machen, ob Du eine Handyversicherung abschließen möchtest.

Dafür hast du mindestens 30 Tage nach dem Gerätekauf Zeit, bei manchen Versicherern sogar bis zu 3 Monaten. Wenn Du dich dafür entscheidest ist der nächste Schritt zunächst der Vergleich der aktuellen Tarife. Das ist am einfachsten im Internet. Hast Du einen passenden Tarif gefunden steht dem perfekten Rundum-Schutz für Deine Bedürfnisse nichts mehr im Wege.

Versicherungs- und Finanzexperten raten daher stets dazu Handyversicherungen separat vom Handyvertrag abzuschließen und die einzelnen Tarife vor dem Abschluss genau zu vergleichen!

Wissenswertes zur Handyversicherung

Die Deckungssumme der Handyversicherungstarife richtet sich nach der Höhe des Gerätepreises bei Anschaffung. Es wird immer vom Anschaffungswert ausgegangen. Auch bei der Berechnung von Ersatzleistungen nach der Zeitwertstaffel wird vom Betrag, der beim Kauf entrichtet wurde ausgegangen.

Je nach Versicherer und Tarif können Nutzungsbereich ein- bzw. ausgeschlossen sein. Es gibt die Optionen der privaten und/oder gewerblichen Smartphone-Nutzung. Ob der von Dir gewählte Tarif zu Deiner Nutzungsart passt, kannst Du den Tarifdetails in unserem Vergleich entnehmen.

In der Regel sind alle Handyversicherungstarife weltweit gültig. Das heißt im Einzelnen: egal wo Dein Gerät zu Schaden kommt oder geklaut wird – die Versicherung übernimmt den entstandenen Schaden, auch wenn Du Dich im Ausland befindest.

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