Keine Frage: Drohnen werden immer beliebter. Doch für Freizeitpiloten gilt es bei der Ausübung ihres Hobbys einiges zu beachten! In diesem Artikel erklären wir Dir daher, wann und wo Du Deine Drohne starten darfst, wo und was Du filmen und aufnehmen darfst und vor allem aber wer dafür haftet, wenn auf Grund eines Bedienfehlers oder technischen Defekts durch Deine Drohne Dritte zu Schaden kommen.

Ob Bicopter, Tricopter, Quadrocopter, Hexacopter oder Octocopter – es gibt immer mehr unterschiedlichste Drohnen-Variationen auf dem Markt. Durch steigende Produktionszahlen werden die Preise erschwinglicher und immer mehr Menschen legen sich diese Art von „Spielzeug“ zu. So sind nach Angaben der Deutschen Flugsicherung schon jetzt mehr als 400.000 Drohnen am Himmel unterwegs – Tendenz steigend.

Die damit einhergehende Gefahr durch Drohnen sollte aber nicht unterschätzt werden. Denn diese sind mittlerweile weitaus mehr als nur Spielzeuge für Technikbegeisterte und Hobbypiloten. Vielmehr bieten diese die unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten, wie zum Beispiel für Foto- und Videoflüge. Aber auch in der Industrie und der Landvermessung werden Drohen immer häufiger eingesetzt. Manche Logistiker setzen Drohnen bereits in Pilotprojekten zur Paket-Auslieferung ein, was in naher Zukunft deutschlandweit ausgebaut werden soll.

Es ist also immer mehr los am deutschen Himmel. Da das nicht ganz ungefährlich ist, erklären wir Dir in diesem Artikel daher, wie Du als Drohnenbesitzer den passenden Haftpflicht-Schutz für Deine Drohne oder Deinen Multikopter findest – und was Du dabei unbedingt beachten solltest.

jetzt vergleichen

Was gilt es im Allgemeinen zu beachten?

Vor dem Flug

  • Vorgaben des Herstellers beachten
  • Mache Dich mit Deiner Drohne und ihren Funktionen vertraut und prüfe diese vor jedem Flug auf ihre Funktionstüchtigkeit und eventuelle Defekte
  • Kläre unbedingt die Frage nach Deinem Versicherungsschutz und schließe gegebenenfalls eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ab
  • Bei gewerblicher Drohnennutzung musst Du Dir zunächst eine Fluggenehmigung der Landesluftfahrbehörde einholen

Während des Flugs

  • Wind, Witterung und Hindernisse beachten
  • Bemannten Luftfahrzeugen und anderen Drohnen sowie Hindernissen ausweichen
  • Halte Dich stets an die vorgegebenen Sicherheitsabstände (öffentliche Wege, Hochspannungsleitungen, Flughäfen)
  • Beachte unbedingt die Vorgaben des Datenschutzes im Hinblick auf Foto- und Videoaufnahmen

Bereit zum abheben? Vor dem Start solltest Du unbedingt die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz klären. Denn Du wärst nicht der erste Drohnenpilot, der nach einem Unfall mit Sach- oder Personenschäden aus allen Wolken fällt, weil er für sämtliche entstandenen Schäden aus eigener Tasche aufkommen muss. Wir zeigen Dir daher, was eine gute Drohnen-Haftpflichtversicherung ausmacht, worauf Du vor dem Abschluss achten solltest und wie Du ganz einfach eine günstige Drohnen Versicherung findest.

Wer keine Drohnenversicherung besitzt, haftet im Schadensfall mit dem Privatvermögen

1. Haftpflicht-Pflicht!

Was viele Hobbypiloten nicht wissen: Es ist Drohnenbesitzern gesetzlich vorgeschrieben, über einen Haftpflichtschutz für aus Drohnenunfällen entstandenen Schäden zu verfügen. Egal, ob Du Deine Drohne privat oder gewerblich nutzen möchtest – eine Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge unterliegt den verkehrsrechtlichen Vorschriften nach §1 Abs. 2 Nr. 9, zu denen unter anderem die Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 des Luftfahrtverkehrsgesetzes gehört.

In der Regel sind Drohnenunfälle in privaten Haftpflichtversicherung gar nicht oder nicht ausreichend gedeckt. Daher ist es mehr als ratsam, sich mit einer separaten Drohnen-Haftpflichtversicherung abzusichern.

In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass jede Drohne über einen Haftpflichtschutz verfügen muss. Vielleicht hast Du schon gehört, dass eine Drohnen-Haftpflichtversicherung verpflichtend sei, doch das ist nicht ganz korrekt. Die Gesetzgebung sieht lediglich vor, dass durch Drohnen verursachte Unfälle mindestens mit einer Deckungssumme in Höhe von 1 Mio Euro für Sach- und Personenschäden abgesichert sein müssen. Ob dies über eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt wird oder über eine spezielle Drohen-Haftpflichtversicherung ist nicht festgelegt. In der Regel empfiehlt sich jedoch der Abschluss einer separaten Drohnen Versicherung, da Du mit dieser in Punkto Versicherungsschutz auf Nummer sicher gehst.

Ob Dein Privat-Haftpflichtschutz für den Drohnenbetrieb ausreichend ist, kannst Du den Allgemeinen Vertragsbedingungen entnehmen.

jetzt vergleichen

Gefährliche Drohnenunfälle

Obwohl es in der jüngeren Vergangenheit schon einige aufsehenerregende Unfälle mit Drohnen gab unterschätzen viele Drohnenbesitzer nach wie vor, wie schnell es zu einem Unfall mit hohen Folgekosten für den Piloten kommen kann. Dass es durchaus sinnvoll ist sich mir einer Drohen-Haftpflichtversicherung vor Kosten durch Unfälle mit Sach- oder Personenschäden zu schützen, zeigen folgende Beispiele:

Nur ganz knapp entkommt Ski-Star Marcel Hirscher in Italien einem äußerst gefährlichen Zusammenstoß mit einer TV-Kameradrohne. Diese stürzt während dem Rennen auf die Piste und  verfehlt den Sportler haarscharf. Man möchte nicht darüber nachdenken, was für Folgen der Zusammenstoß hätte haben können.

Dezember 2015

Auf einer deutschen Autobahnabfahrt knallt eine Drohne frontal gegen die Windschutzscheibe eines abfahrenden Autos. Glück im Unglück – der Fahrer bleibt unverletzt und lässt sich nicht verunsichern und bringt den Abfahrtvorgang unfallfrei zu Ende. Ein unerfahrener Fahrer hätte dies vielleicht nicht so suverän gelöst.

Mai 2015

Bei einem anderen großen Sportereignis knallt eine private Drohne mit voller Wucht auf eine zum Glück leere Betontreppe zwischen ebenfalls leeren Zuschauerreihen. Das Damen-Zweitrundenspiel der US Open musste zwischenzeitlich unterbrochen werden. Dieser Unfall wird für den Piloten weitere Folgen gehabt haben, außer dem Defekt der eigenen Drohne.

September 2015

  • April 2016, London: Am Heathrow-Flughafen krachte Berichten zufolge ein unbemanntes Fluggerät in ein British-Airways-Flugzeug während dieses sich im Landeanflug befand. Es konnte trotz dessen sicher landen, für den Drohnen-Piloten blieb dieser Flug aber nicht ohne Konsequenzen.
  • Juli 2016, London: Auch diesmal befand sich das Flugzeug im Landeanflug auf Heathrow, als der Pilot einer A320 die 50 cm große Drohne aus dem Cockpit in 1500 m Höhe in gefährlicher Nähe zur Maschine entdeckte.
  • August 2016, München: Hier kamen Fluggeräte sogar in mehreren Fällen den Flugzeugen gefährlich nah. In einem Fall hat ein Drohnen-Pilot Glück gehabt und der Zusammenstoß mit einem Airbus mit knapp 110 Insassen konnte verhindert werden. Die Drohne näherte sich in 1700 m Höhe bis auf 10 m Entfernung.

Die Pflichtversicherungssumme für Sach- und Personenschäden beträgt bei einer Drohnen-Haftpflichtversicherung 1 Million Euro

2. Nutzungsart und Region

Eine Frage, die meist schnell geklärt ist, dreht sich darum,  ob die Drohne für den privaten oder gewerblichen Gebrauch genutzt wird. Drohnenversicherungen für den gewerblichen Gebrauch sind in der Regel teurer.

Beim Vertragsabschluss legst Du darüber hinaus fest, in welchen Regionen der Welt Dein Drohnen-Haftpflichtschutz gültig sein soll. Dabei hast Du in der Regel die Wahl zwischen einem in Europa oder einem weltweit gültigen Versicherungsschutz – allerdings ohne die USA und Kanada. Je nach Versicherer und Tarif können die Tarifprämien für die beiden Regionen voneinander abweichen oder auch gleich sein.

Doch warum ist es so schwer, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung zu finden, die auch in den USA gültig ist? Ganz einfach: Weil dort am 21. Dezember 2015 ein neues Gesetz verabschiedet wurde. Dieses besagt, dass ein “Unmanned Aircraft System” (UAS) mit einem Gewicht zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm vor dem ersten Start bei der amerikanischen Luftfahrtbehörde (FAA) registriert werden muss. Dazu muss der Antragsteller jedoch über einen dauerhaften Wohnsitz in den USA verfügen. Kurz gesagt: Für alle nicht US-Bürger ist es quasi unmöglich, auf amerikanischen Boden eine Drohne starten zu lassen.

3. Maximales Startgewicht

Auch das Startgewicht ist leicht zu beantworten. Wie viel Deine Drohne wiegt, ist in der Regel auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung angegeben. Bei uns kannst du Drohnen mit einem maximalen Startgewicht von 5 kg, 10 kg oder 25 kg versichern.

4. Selbstbehalt

Wie bei fast allen Versicherungen hat man auch bei der Drohnenhaftpflichtversicherung die Wahl zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbehalt. Sowohl in unserem Vergleichsrechner als auch allgemein auf dem Markt gibt es eine Vielzahl an Drohnenversicherungen ohne Selbstbeteiligung. Wir raten bei allen Versicherungen – sofern es möglich ist – Tarife ohne Selbstbehalt zu wählen, um im Schadensfall keinerlei Kosten aus der eigenen Tasche zahlen zu müssen.

5. Deckungssummen

Die Pflichtversicherungssumme für Sach- und Personenschäden beträgt 1 Mio. Euro. Dementsprechend schwanken die möglichen Deckungssummen je nach Tarif zwischen 1 und 10 Mio. Euro.

Die maximale Deckungssumme für Vermögensschäden beträgt 3 Mio. Euro, mindestens aber 1 Mio. Hier gibt es keine Vorschriften für eine Mindest-Deckungssumme.

Es wird empfohlen möglichst hohe Deckungssummen zu wählen, um das Haftungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Wird die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt und der Schaden übersteigt diesen, haftet der Versicherungsnehmer bzw. Pilot mit seinem Privatvermögen.

6.  Weitere versicherte Piloten

Die meisten Tarife decken auch Schäden ab, die nicht durch den Versicherungsnehmer bzw. Drohnenhalter entstanden sind, sondern durch Dritte, die die ausdrückliche Genehmigung des Drohnenbesitzers zum Fliegen hatten. Daher muss die Drohnenversicherung nicht pro Pilot, sondern lediglich je Drohne abgeschlossen werden.

Weitere Piloten müssen nicht zwangsläufig in der Police namentlich erwähnt sein. Das bedeutet, es ist erlaubt, die Drohnensteuerung spontan an Freunde oder Familie weiterzugeben, ohne dass der Versicherungsschutz erlischt.

7. Foto-, Video- und Indoor-Flüge

Flüge mit integrierter Bordkamera für Foto- und Videoaufnahmen sind normalerweise in den Standard-Versicherungsschutz sowohl für privat als auch gewerblich genutzte Drohnen versichert. Genauso wie sogenannte Indoor-Flüge.

Bei Foto- und Videoflügen sollten allerdings die Datenschutzbestimmungen niemals außer Acht gelassen werden. Es ist strengstens verboten Personen und Menschenansammlungen ohne deren ausdrückliche Genehmigung zu fotografieren und zu filmen, geschweige denn das aufgenommene Material zu veröffentlichen.

8. Steuerung durch das Smartphone

Da die meisten Drohnen nicht nur durch eine separate Steuerung, sondern auch über Smartphone-Applikationen gesteuert werden können, solltest Du beim Abschluss einer Drohnenversicherung unbedingt darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch dann gilt, Du Deine Drohne über Dein Smartphone steuerst.

Bei der Versicherung gewerblich genutzter Drohnen solltest Du darauf besonders achten, da hier die Smartphone-Steuerung von den Anbietern öfter ausgeschlossen wird als im privaten Bereich.

9. Teilnahme an Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen

Die Teilnahme an Wettbewerben wird bei den gängigen Drohnen-Haftpflichtversicherungen in der Regel nicht abgedeckt. Planst Du mit Deiner Drohne also an solchen Veranstaltungen teilzunehmen, solltest Du diese Klausel ganz besonders beachten.

Teilnahmen an öffentlichen Veranstaltungen hingegen werden für gewerblich genutzte Drohnen von der Zurich Versicherung übernommen.

Wer seine Drohne ohne passenden Versicherungsschutz aufsteigen lässt riskiert ein Bußgeld von 300-450 Euro

10. Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen

Das Fliegen außerhalb von speziell dafür vorgesehenen Modellflugplätzen ist in den meisten Versicherungsprodukten inkludiert. Das bedeutet, mit den allgemein vertriebenen Standard-Tarifen kannst Du eigentlich Deine Drohne überall steigen lassen. Nichtsdestotrotz solltest Du beim Vertragsabschluss die Vertragsinhalte (AVB) trotzdem genauestens lesen, um im Zweifelsfall auf der sicheren Seite zu sein.

11. Automatisch-autonomer Flugbetrieb

Bei einigen Anbietern für eine Drohnenversicherung ist der automatisch-autonome Flugbetrieb abgedeckt, sofern die Möglichkeit besteht, dass der Bediener der Drohne währenddessen jederzeit mit Hilfe einer Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit in das Geschehen eingreifen kann.

Fazit: Bei der Drohnenversicherung gilt es einiges zu beachten

Wie Du siehst, gibt es bei der Wahl der richtigen Drohnenversicherung mindestens genauso viel zu beachten wie beim Drohnenfliegen an sich. Damit Du die einzelnen Tarife nicht auf eigene Faust prüfen musst, haben wir einen umfangreichen und übersichtlichen Vergleich für Dich erstellt. Mit diesem kannst Du ganz einfach bis zu drei Tarife gegenüberstellen und im Hinblick auf Preis und Leistung vergleichen. So findest Du mit Sicherheit eine günstige Drohnen-Haftpflichtversicherung, die Du ganz einfach online abschließen kannst.

Das wichtigste beim Haftpflichtschutz für den Drohnenbetrieb ist die Deckungssumme für Sach- und Personenschäden. Diese darf nicht unter der Mindestversicherungssumme von 1 Mio. Euro liegen, sonst ist der Schutz nicht ausreichend gewährleistet. Dies fordert das Luftfahrtverkehrsgesetz (§ 43 Abs. 2). Generell gilt: Je höher die Deckungssumme, desto besser.

Auf diese Punkte solltest Du beim Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung achten:

Pflicht
Nutzungsart und Region
Maximales Startgewicht
Selbstbehalt
Deckungssummen
Weitere versicherte Piloten
Foto-/Video-/Indoor-Flüge
Steuerung durch Smartphone
Teilnahme an Wettbewerben/öffentl. Veranstaltungen
Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen
Automatisch-autonomer Flugbetrieb
jetzt vergleichen